Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01 -16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch eine durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten; Erfordernis einer Abwägung der datenübermittelnden Stelle zwischen ihren berechtigten Interessen bzw. denen des in ...
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BDSG § 4; ; BDSG § 4 Abs. 2; ; BDSG § 29
- RA Kotz
Kreditinformationssystem: Unterlassung von Auskünften über Forderungsrückstände bis 1.200 DM?
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitteilung eines bestehenden Schuldsaldos an Kreditinstitute zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Kreditinformationssystems im Rahmen des § 29 BDSG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; BDSG §§ 4, 29
Erschwerte Girokontoeröffnung infolge Weitergabe der Information über die Nichtzahlung eines Forderungsrückstands von 233 DM durch die Schufa
Besprechungen u.ä.
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)
Schufa-Übermittlung auch bei Nichtzahlung von Bagatellbeträgen zulässig
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.12.2000 - 6 O 140/00
- OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01 -16
Papierfundstellen
- DB 2002, 526
- BeckRS 2001, 30204493
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82
Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01
Zwar stellt eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar, das als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch negatorischen Schutz nach den allgemeinen Vorschriften genießt, soweit nicht spezielle datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen (BGH ZIP 1983, 1312; BGH NJW 1984, 436; OLG Celle NJW-RR 1995, 699).Bei der Auslegung des § 29 BDSG ist zu berücksichtigen, dass das Bundesdatenschutzgesetz sich grundsätzlich für den Schutz der personenbezogenen Daten entschieden und den Interessen Dritter an ständiger Verbesserung der Beschaffung und Übermittlung von Daten deutliche Grenzen gesetzt hat (BGHZ 80, 311; BGH NJW 84, 436).
- BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79
Datenschutz
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01
Bei der Auslegung des § 29 BDSG ist zu berücksichtigen, dass das Bundesdatenschutzgesetz sich grundsätzlich für den Schutz der personenbezogenen Daten entschieden und den Interessen Dritter an ständiger Verbesserung der Beschaffung und Übermittlung von Daten deutliche Grenzen gesetzt hat (BGHZ 80, 311; BGH NJW 84, 436).Die Weitergabe von Daten ist danach nur zulässig, wenn und soweit der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht und hierdurch schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden (BGHZ 80, 311; BGH NJW 84, 437).
- OLG Celle, 08.12.1993 - 13 U 48/93
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01
Zwar stellt eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar, das als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch negatorischen Schutz nach den allgemeinen Vorschriften genießt, soweit nicht spezielle datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen (BGH ZIP 1983, 1312; BGH NJW 1984, 436; OLG Celle NJW-RR 1995, 699). - BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83
Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01
Die Weitergabe von Daten ist danach nur zulässig, wenn und soweit der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht und hierdurch schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden (BGHZ 80, 311; BGH NJW 84, 437). - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01
Eine vorausgegangene Verletzung, wie sie nach dem Rechtsstandpunkt des Klägers in den bereits erteilten Auskünften an Kreditinstitute liegt, begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167; BGH WM 1961, 1023, 1024).
- LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
Veröffentlichung von Schuldnerdaten im Netz
Ebenso muss er dann unter Umständen hinnehmen, dass entsprechende Daten auf Anfrage auch an die Kunden der Schufa übermittelt werden (OLG Saarbrücken, 12.09.2001 - 1 U 62/01, BeckRS 2001 30204493).