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   BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01   

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BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01 (https://dejure.org/2001,6166)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.2001 - 2 BvR 693/01 (https://dejure.org/2001,6166)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01 (https://dejure.org/2001,6166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2001, 30181629
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01
    Denn ein solches Verfahrenshindernis kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ; Beschluss derselben Kammer vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss derselben Kammer vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01
    Denn ein solches Verfahrenshindernis kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ; Beschluss derselben Kammer vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss derselben Kammer vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01
    Denn ein solches Verfahrenshindernis kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ; Beschluss derselben Kammer vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss derselben Kammer vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01
    Denn ein solches Verfahrenshindernis kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ; Beschluss derselben Kammer vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss derselben Kammer vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bislang offengelassen, ob aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis hergeleitet werden kann; es hat dies aber jedenfalls in Ausnahmefällen für möglich erachtet, wenn sich ein tatprovozierendes Verhalten gegen einen (bis dahin) gänzlich Unverdächtigen richtet, der lediglich "als Objekt der staatlichen Ermittlungsbehörden einen vorgefertigten Tatplan ohne eigenen Antrieb ausgeführt hat" (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; NJW 1995, 651, 652; Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01; NJW 2015, 1083, 1084).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Selbst wenn man ein Verfahrenshindernis aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation im Grundsatz für möglich erachten wollte, könnte ein derartiges Verbot der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nur in extremen Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer der Zweiten Senats vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 1389/04 -, juris, Rn. 2).
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