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   OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01   

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https://dejure.org/2001,14718
OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01 (https://dejure.org/2001,14718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2001 - 2 Ss 156/01 (https://dejure.org/2001,14718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 2 Ss 156/01 (https://dejure.org/2001,14718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögensschaden; Gebrauchtwagenkauf; Täuschung; Unfallfreiheit; Anzahl der Vorbesitzer

  • Judicialis

    StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Betrug; Vermögensschaden; Gebrauchtwagen; arglistige Täuschung; Unfallfreiheit; Zahl der Vorbesitzer

Papierfundstellen

  • BeckRS 2001, 30184384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Nicht die Täuschung an und für sich, sondern die vermögensschädigende Täuschung ist strafbar (vgl. BGHSt 16, 220, 221).

    Auf das Erfüllungsgeschäft darf nicht abgestellt werden, da dies den Betrugstatbestand verändern würde (vgl. BGHSt 16, 220, 224).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.1991 - 2 Ws 541/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 171/88

    Verurteilung wegen Betruges - Aussetzung einer Strafe zur Bewährung - Täuschung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.1980 - 3 Ss 296/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 5 St 14/87

    Täuschung über Umstände beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1995 - 5 Ss 443/94

    km-Angabe Porsche - § 263 StGB, Vermögensschaden, Äquivalenz, persönlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01
    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 RVs 31/20

    Betrug; Vermögensschaden; Gebrauchtwagen; Tachomanipulation

    Demgemäß erleidet der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.1992 - 3 Ss 203/92 = NStZ 1992, 593, beck-online; OLG Koblenz Beschluss vom 05.06.2001 - 2 Ss 156/01, BeckRS 2001, 30184384, beck-online).
  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    Für einen Vermögensschaden reicht es nicht aus, dass der Käufer ohne die Täuschung durch den Verkäufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; denn durch den Betrugstatbestand wird lediglich das Vermögen, nicht aber die Verfügungsfreiheit geschützt (vgl. Senat, 2 Ss 156/01 - Beschluss vom 5. Juni 2001 ).
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