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   OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01   

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https://dejure.org/2001,7496
OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01 (https://dejure.org/2001,7496)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2001 - 9 WF 96/01 (https://dejure.org/2001,7496)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 9 WF 96/01 (https://dejure.org/2001,7496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Kostentragungspflicht des Unterlegenen; Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses; Schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung; Unterhaltsabänderung

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 92; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Prozesskostenquotelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 253
  • BeckRS 2001, 30195288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 16.05.1989 - 17 W 22/89

    Drittwiderspruchsklage; Anlaß zur Klageerhebung; Gegenstand der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01
    Von einer Vorbehaltlosigkeit im oben genannten Sinne kann aber nicht mehr die Rede sein, wenn das Anerkenntnis bereits zuvor im Prozess, insbesondere in einem die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsatz bestritten worden ist (OLG Bremen FamRZ 1994, 1489; OLG Koblenz FamRZ 1988, 853; Zöller/Herget, a.a.O. § 93 Rn. 6 - Einwendungen - Musielak-Wolst, ZPO, 2. Aufl. 2000 § 93 Rn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 93 Rn. 10; die andere Ansicht - OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1535, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001 § 93 Rn. 99, Wieczorek/Schütze-Steiner, ZPO, 3. Aufl. 1994 § 93 Rn. 9 sowie Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1994 § 93 Rn. 6 - kommt in der Regel zu gleichen Ergebnissen, da sie aus dem vorherigen Bestreiten ein starkes Indiz für die Veranlassung i. S. v. § 93 ZPO herleitet).
  • AG Kamen, 28.02.1994 - 10 VIII M 1037
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01
    Von einer Vorbehaltlosigkeit im oben genannten Sinne kann aber nicht mehr die Rede sein, wenn das Anerkenntnis bereits zuvor im Prozess, insbesondere in einem die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsatz bestritten worden ist (OLG Bremen FamRZ 1994, 1489; OLG Koblenz FamRZ 1988, 853; Zöller/Herget, a.a.O. § 93 Rn. 6 - Einwendungen - Musielak-Wolst, ZPO, 2. Aufl. 2000 § 93 Rn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 93 Rn. 10; die andere Ansicht - OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1535, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001 § 93 Rn. 99, Wieczorek/Schütze-Steiner, ZPO, 3. Aufl. 1994 § 93 Rn. 9 sowie Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1994 § 93 Rn. 6 - kommt in der Regel zu gleichen Ergebnissen, da sie aus dem vorherigen Bestreiten ein starkes Indiz für die Veranlassung i. S. v. § 93 ZPO herleitet).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1990 - 2 W 41/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01
    Sofortige i. d. S. bedeutet, dass der Anerkennende bei der ersten sich bietenden Möglichkeit ohne Vorbehalt gegenüber Gericht und Prozessgegner das Anerkenntnis erklärt (OLG Düsseldorf MDR 1991, 257; MünchKomm-Belz, ZPO, 2. Aufl. 2000 § 93 Rn. 11; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1994 § 93 Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 14.04.1988 - 13 WF 362/88

    Anerkenntnis; Klage; Anspruch; Anerkennung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2001 - 9 WF 96/01
    Von einer Vorbehaltlosigkeit im oben genannten Sinne kann aber nicht mehr die Rede sein, wenn das Anerkenntnis bereits zuvor im Prozess, insbesondere in einem die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsatz bestritten worden ist (OLG Bremen FamRZ 1994, 1489; OLG Koblenz FamRZ 1988, 853; Zöller/Herget, a.a.O. § 93 Rn. 6 - Einwendungen - Musielak-Wolst, ZPO, 2. Aufl. 2000 § 93 Rn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 93 Rn. 10; die andere Ansicht - OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1535, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001 § 93 Rn. 99, Wieczorek/Schütze-Steiner, ZPO, 3. Aufl. 1994 § 93 Rn. 9 sowie Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1994 § 93 Rn. 6 - kommt in der Regel zu gleichen Ergebnissen, da sie aus dem vorherigen Bestreiten ein starkes Indiz für die Veranlassung i. S. v. § 93 ZPO herleitet).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18

    Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO

    Sofortig ist ein Anerkenntnis, wenn es bei der ersten sich bietenden Möglichkeit ohne Vorbehalt gegenüber Gericht und Prozessgegner erklärt wurde (OLG Düsseldorf, MDR 1991, 257; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.07.2001, Az. 9 WF 96/01, BeckRS 2001, 30195288; Wieczorek/Schütze/ Smid/Hartmann , ZPO, 4. Aufl. 2014, § 93 Rn. 9).
  • LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 235/08

    Winterweizensorte VI (Sortenschutz)

    "Sofortig" in diesem Sinne bedeutet, dass der Anerkennende bei der ersten sich bietenden Möglichkeit ohne Vorbehalt gegenüber Gericht und Prozessgegner das Anerkenntnis erklärt (OLG Düsseldorf MDR 1991, 257; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 253).
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