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BGH, 12.06.2001 - 5 StR 228/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
Urteilsabsetzungsfrist; Absoluter Revisionsgrund - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge - Urteilsabsetzungsfrist - Urteilsverkündung - Verhinderungsgrund - Eingangsvermerk
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Papierfundstellen
- BeckRS 2001, 5469
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.01.2019 - IV ZR 311/17
Fehlende Versehung eines Berufungsurteils mit Gründen; Überschreitung der …
Ausweislich des Vermerks der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für dessen Unrichtigkeit es keine Anhaltspunkte gibt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 228/01, BeckRS 2001, 5469), ist das Berufungsurteil in vollständig abgefasster Form erst am 7. Dezember 2017 und damit lange nach Ablauf der Fünfmonatsfrist zur Geschäftsstelle gelangt.