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   BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01   

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https://dejure.org/2002,8792
BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01 (https://dejure.org/2002,8792)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2002 - 5 StR 574/01 (https://dejure.org/2002,8792)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01 (https://dejure.org/2002,8792)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2002, 30248031
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1995 - 5 StR 181/95

    In dubio pro reo - Strafklage - Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01
    "Die Revision hat teilweise Erfolg, weil der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Fall das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs (vgl. BGHSt 20, 292, 293) entgegensteht bzw. ein solches jedenfalls nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Mai 1995 - 5 StR 181/95).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01
    "Die Revision hat teilweise Erfolg, weil der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Fall das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs (vgl. BGHSt 20, 292, 293) entgegensteht bzw. ein solches jedenfalls nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Mai 1995 - 5 StR 181/95).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    Hierüber kann indessen erst nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten entschieden werden (vgl. für das Strafverfahren: BGH NStZ 2010, 160; BGH BeckRS 2002 30248031; BayObLG …
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

    Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, aaO, 260, und vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.

    Sofern das Tatgericht hierzu allerdings keine näheren Feststellungen treffen kann, ist unter Heranziehung des Zweifelssatzes von einer prozessualen Tat und damit von Strafklageverbrauch auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260; vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; LR-StPO/Sander, aaO).

  • BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19

    Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher

    Es kommt mithin darauf an, ob das Tatgericht dieser Einlassung - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauches zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - folgt.
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Hierüber kann freilich erst nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten entschieden werden (BGH NStZ 2010, 160; BGH BeckRS 2002 30248031; BayObLG …
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