Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/2001, 5 Ss 358/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6673
OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/2001, 5 Ss 358/01 (https://dejure.org/2002,6673)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2002 - 5 Ss 358/2001, 5 Ss 358/01 (https://dejure.org/2002,6673)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2002 - 5 Ss 358/2001, 5 Ss 358/01 (https://dejure.org/2002,6673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von § 1 Abs. 1 AEntG auf deutsche Niederlassungen eines ausländischen Arbeitgebers; Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 AEntG mit Europarecht; Möglichkeit der Unterschreitung des in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgesetzten Mindestlohns durch ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; OWiG § 29a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 1; OWiG § 29a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Berechnung einer Mindestlohnunterschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Billiglohn kann auch für polnischen Bauunternehmer teuer werden! (IBR 2003, 512)

Verfahrensgang

  • AG Waiblingen - 5 OWi 185 Js 20570/99
  • OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/2001, 5 Ss 358/01

Papierfundstellen

  • BeckRS 2002, 30281071
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
    Der Europäische Gerichtshof hat jedoch mit dem Urteil vom 24. Januar 2002 (C-164/99) klargestellt, dass für die Frage, ob zwingende Gründe des Allgemeininteresses, wie etwa der Schutz der Arbeitnehmer, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen, nicht vornehmlich die Absicht des Gesetzgebers maßgebend ist, die bei politischen Debatten vor dem Erlass eines Gesetzes oder in dessen Begründung zum Ausdruck kommen.

    b) Eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit beinhaltet schließlich auch nicht die für einen inländischen Arbeitgeber bestehende Möglichkeit, den in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgesetzten Mindestlohn durch Abschluss eines Firmentarifvertrags zu unterschreiten (vgl. hierzu das Urteil des EuGH vom 24. Januar 2002, C-164/99).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
    Zwar hat der EuGH - jedenfalls in Bezug auf das Urlaubskassenverfahren -entschieden, dass § 1 Abs. 4 AEntG eine gegen Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) verstoßende Ungleichbehandlung ausländischer Arbeitgeber gegenüber deutschen Arbeitgebern begründet (Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-49/98).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafrechts mehrfach bestätigt, zuletzt durch Urteil vom 21. August 2002, 1 StR 115/02.
  • AG Tauberbischofsheim, 13.04.1999 - OWi 24 Js 2812/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01
    Bezeichnenderweise hat etwa das Amtsgericht Tauberbischofsheim in seinem Vorlagebeschluss vom 13. April 1999 (NStZ-RR 1999, 343 ff) ausgeführt, ausländischen Unternehmern sei es "zumindest faktisch kaum möglich, solche Tarifverträge mit deutschen Gewerkschaften abzuschließen." Es mag zwar unwahrscheinlich sein, dass ein derartiger Tarifvertrag zustande kommt.
  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 785/03

    Arbeitnehmerentsendung; Aufrechnung mit Urlaubsabgeltungszahlungen

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

    Für die Wertermittlung gilt - auch im Ordnungswidrigkeitenrecht - das Bruttoprinzip (BGH in st. Rspr., vgl. zuletzt NStZ-RR 2011, 321; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 175).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 1 Ss 679/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfallsanordnung wegen Inbetriebnahme eines nicht

    Die Ersparnis liegt beispielsweise bei Mindestlohnunterschreitungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes im Betrag der Unterschreitung (OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 175), bei Nichtabführung der Urlaubskassenbeiträge von Leiharbeitern im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes in diesen Beiträgen (BayObLG NStZ 2000, 537) oder bei Abfallbeseitigungsverstößen in den ersparten Mülldeponiekosten (OLG Düsseldorf, wistra 1999, 478).
  • LAG Hessen, 24.11.2003 - 16 Sa 576/00

    Durchführung baulicher Leistungen in Deutschland durch aus Polen entsandte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 02.02.2004 - 16 Sa 47/03

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12

    Anordnung des Verfalls bei Verstoß gegen Mindestlohn

    Der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Gegenansicht, die bei Mindestlohnverstößen von vornherein nur die Differenz zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den tatsächlich gezahlten Beträgen abschöpft (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. September 2002 [5 Ss 358/01] ; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 [III-1 RBs 215/11] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 11), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13

    Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu

    Der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Gegenansicht, die bei Mindestlohnverstößen von vornherein nur die Differenz zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den tatsächlich gezahlten Beträgen abschöpft (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. September 2002 [5 Ss 358/01] ; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 [III-1 RBs 215/11] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 11), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LAG Hessen, 15.12.2003 - 16 Sa 579/03

    Arbeitnehmerentsendung; Fassadenverkleidungen aus Metall

    Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB II in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass von § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG auch solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages Anwendung finden, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25.06.2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14.07.2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05.09.2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14.10.2003 - 16 Sa 1589/02)).
  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

    Das bestimmt ausdrücklich § 211 Abs. 1 S. 4 SGB III. Weil § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG 2001 den gesamten Abs. 1 des § 211 SGB III in Bezug nimmt, kann das nur bedeuten, dass § 1 Abs. 1 S. 1 AEntG 2001 auch auf solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer Anwendung findet, wenn eine Betriebsabteilung dieser Arbeitgeber überwiegend Bauleistungen erbringt (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 322/01 NZA 2003, 519; Kammerurteile v. 14. Juli 2003 - 16 Sa 582/00 - und 16 Sa 1956/02; OLG Stuttgart 05. September 2002 Justiz 2003, 175; LAG Düsseldorf 14. Oktober 2003 - 16 Sa 1589/02)).
  • LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen

  • OLG Köln, 19.08.2011 - 1 RBs 215/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Anordnung des Verfalls aufgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht