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   LG Hannover, 16.01.2003 - 3 O 181/02   

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https://dejure.org/2003,46861
LG Hannover, 16.01.2003 - 3 O 181/02 (https://dejure.org/2003,46861)
LG Hannover, Entscheidung vom 16.01.2003 - 3 O 181/02 (https://dejure.org/2003,46861)
LG Hannover, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 3 O 181/02 (https://dejure.org/2003,46861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 651f Abs. 1 BGB
    Reisemangel einer Pauschalflugreise nach Bulgarien; Reisevertragsrechtliche Haftung für Treppenstürze infolge von Unachtsamkeit und Ungeschicklichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisemangel einer Pauschalflugreise nach Bulgarien; Reisevertragsrechtliche Haftung für Treppenstürze infolge von Unachtsamkeit und Ungeschicklichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2003, 17332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97

    Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen Absturz eines Hotelgastes an einer

    Auszug aus LG Hannover, 16.01.2003 - 3 O 181/02
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle wird der Umfang und die Beschaffenheit der von dem Reiseveranstalter geschuldeten Leistung dabei durch Obhuts- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Reiseteilnehmer ergänzt mit der Folge, dass die Verletzung solcher - teilweise mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallenden - Nebenpflichten regelmäßig einen reisevertragliche Ansprüche auslösenden Reisemangel darstellt (vgl. OLG Celle NJW-RR 2000, S. 1438 [OLG Celle 07.01.1999 - 11 U 199/97] ).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus LG Hannover, 16.01.2003 - 3 O 181/02
    Bei einer Hotelanlage hat er vor Vertragsschluß unter anderem den ausreichenden Sicherheitsstandard zu überprüfen und den Umständen entsprechend in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob dieser Standard gewahrt bleibt (vgl. BGHZ 103, S. 298 ff.).
  • OLG Dresden, 02.11.2018 - 5 U 1285/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich der

    Auch wenn die Behauptung des Klägers, die Laterne sei zum Unfallzeitpunkt nicht eingeschaltet gewesen, zutreffen sollte, folgt daraus noch nicht, dass sie es schon derart längerfristig war, dass das Hotel und die Beklagte sich auf diesen Zustand im Sinne einer Fürsorge- oder Verkehrssicherungspflicht hätten einstellen müssen (i.d.S. beim Ausfall einer Treppenbeleuchtung auch: LG Hannover, Urteil vom 16.01.2003, 3 O 181/02, BeckRS 2003, 17332).
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