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   OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 319/03   

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https://dejure.org/2004,18621
OLG Koblenz, 15.03.2004 - 12 U 319/03 (https://dejure.org/2004,18621)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.03.2004 - 12 U 319/03 (https://dejure.org/2004,18621)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. März 2004 - 12 U 319/03 (https://dejure.org/2004,18621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verursachung eines Verkehrsunfalls beim Überholvorgang einer Fahrzeugkolonne; Aufschluss auf eine Kolonne mit Geschwindigkeitsüberschuss; Überholen bei unklarer Verkehrslage; Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung für den Entzug des Gebrauchsvorteils eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2004, 4174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    a) Ein solches Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr beruht nicht darauf und setzt nicht voraus, dass der Unfall für den Unfallgegner des zur Gänze einstandspflichtigen Unfallbeteiligten ein unabwendbares Ereignis nach § 17 Abs. 3 StVG darstellt (vgl. allgemein nur etwa Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a.a.O., § 17 StVG Rn. 20; für eine Kollision eines Überholenden mit einem Linksabbieger etwa OLG Koblenz, BeckRS 2004, 04174); vom Vorliegen eines für den Beklagten Ziff. 1 unabwendbaren Ereignisses ist das Landgericht nicht ausgegangen.

    Dass die Betriebsgefahr des Linksabbiegers, dem ein schuldhafter Verkehrsverstoß nicht zur Last fällt oder dem ein solcher Verstoß zumindest nicht nachzuweisen ist, gegenüber einem gewichtigen Verkehrsverstoß des Unfallgegners, der mehr als ein Fahrzeug in einem Zug zu überholen versucht, unter bestimmten Umständen vollständig zurücktreten kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach ausgesprochen worden (vgl. etwa OLG Koblenz, BeckRS 2004, 04174; ferner z. B. OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).

  • OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 193/04

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Überholen bei unklarer Verkehrslage durch

    Denn den Überholer mehrerer Fahrzeuge bei unklarer Verkehrslage trifft ein überwiegendes Mitverschulden gegenüber dem Verschulden des sich gegebenenfalls unter Vernachlässigung der Rückschaupflicht links orientierenden Verkehrsteilnehmers (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 2004 - 12 U 319/03).
  • LG München II, 03.04.2006 - 11 O 7054/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    d) Angesichts des Verstoßes gegen das Überholverbots gemäß § 5 Abs. 3 StVO , der Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands (§ 4 StVO ) und des fehlenden Verschuldens des Beklagten zu 1) wiegt der Verursachungsanteil des Zeugen so schwer, dass die Betriebsgefahr des Beklagten zu 1) vollständig zurücktritt (vgl. OLG Koblenz vom 15.3.2004 - 12 U 319/03).
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