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   OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04   

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https://dejure.org/2004,6491
OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04 (https://dejure.org/2004,6491)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.08.2004 - 3 Ws 159/04 (https://dejure.org/2004,6491)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. August 2004 - 3 Ws 159/04 (https://dejure.org/2004,6491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung des Opfers durch einen Tatbeteiligten; Bestehen eines Ausgleichsanspruchs eines Tatbeteiligten gegen einen anderen Tatbeteiligten für die Entschädigung eines Opfers; Anordnung eines dinglichen Arrests zur Sicherung des Ausgleichsanspruchs gegen einen ...

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 d Abs. 1; ; StPO § 111 e; ; BGB § 426 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1815
  • BeckRS 2004, 9009
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 132/79

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Zwar mag dem Antragsteller dadurch gegenüber dem Angeschuldigten neben dem originären Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB ein von dem Gläubiger bzw. dem Land B. übergeleiteter Anspruch nach § 426 Abs. 2 BGB erwachsen sein (vgl. hierzu etwa BGH NJW 1981, 681).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 3 Ws 108/03

    Strafverfahren: Prüfungsgegenstand im Verfahren auf Zulassung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Letztlich hätte eine Anordnung nach § 111 d StPO zugunsten des Antragstellers ggf. zur - kaum vertretbaren - Folge, dass er - obwohl er nicht Opfer der Straftat, vielmehr Tatbeteiligter ist - zum privilegierten Personenkreis der Verletzten zählte, denen die Bestimmung des § 111 g StPO eine vorrangige Befriedigung vor sonstigen Gläubigern des Angeschuldigten sichert (vgl. hierzu Senat B. v. 18.12.2003 - 3 Ws 108/03 - OLG Stuttgart Die Justiz 2001, 34).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1985 - 2 Ws 226/85

    Sachversicherer; Rechtsnachfolger; Verfallanordnung; Verfallanordnungsverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Schon insofern ist vorliegender Fall nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NStZ 1986, 222) zugrunde lag, der zufolge die Versicherung des Geschädigten diesem Schadensersatz leistete und damit im Wege der Rechtsnachfolge in die Position des entschädigten Opfers eintrat.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2004 - 3 Ws 159/04
    Ob Bedenken gegen die von dem Antragsteller begehrte Arrestierung des Vermögens des Antragstellers auch mit Blick auf die sog. "Verschiebungsfälle" (vgl. BGH wistra 2000, 55, 58) bestehen, bedarf nach alledem keiner näheren Prüfung.
  • BGH, 24.11.2016 - III ZR 209/15

    Amtshaftung: Absehen von Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe durch die

    In die gebotene Prüfung des Sicherstellungsbedürfnisses des Geschädigten sind insbesondere einzustellen die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrechts des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der die Strafverfolgungsbehörden treffende Aufwand (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 = juris Rn. 45 f, 51, 55; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 162, 164; BeckRS 2004, 09009; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111d Rn. 4; KK-StPO/Spillecke, 7. Aufl., § 111b Rn. 18).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Nach erfolgtem Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist damit der hinter dem Geschädigten stehende Versicherer Anspruchsinhaber im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2005, 3 Ws 526/05; HansOLG, NStZ 94, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 222; OLG Stuttgart, NStZ-RR 99, 383; OLG Karlsruhe, NJW 05, 1815; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Auflage, § 73, Rdnr. 13; jetzt auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2; . Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/700, Seite 16).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 592/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Nach erfolgtem Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist damit der hinter dem Geschädigten stehende Versicherer Anspruchsinhaber im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 30.11.2005, 3 Ws 526/05; HansOLG, NStZ 94, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 222; OLG Stuttgart, NStZ-RR 99, 383; OLG Karlsruhe, NJW 05, 1815; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Auflage, § 73, Rdnr. 13; jetzt auch Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 111 g, Rdnr. 2; . Begründung des Gesetzesentwurfs, BT-Drs. 16/700, Seite 16).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 324/04

    Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach-

    Dieser Auffassung vermag sich der Senat indes nicht anzuschließen (siehe auch Beschlüsse des Senats in 2 Ws 71/01 und 2 Ws 85/01 sowie Beschluss des 1. Strafsenats in NStZ-RR 1999, 319; sowie auch Beschlüsse des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. April 2004 in 3 Ws 159/04 m.w.N. und des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Februar 2000 in 5 Ws 10 u. 23/00).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 322/04

    Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach-

    Dieser Auffassung vermag sich der Senat indes nicht anzuschließen (siehe auch Beschlüsse des Senats in 2 Ws 71/01 und 2 Ws 85/01 sowie Beschluss des 1. Strafsenats in NStZ-RR 1999, 319; sowie auch Beschlüsse des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 22. April 2004 in 3 Ws 159/04 m.w.N. und des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 10. Februar 2000 in 5 Ws 10 u. 23/00).
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