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   OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 126/04   

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https://dejure.org/2004,3318
OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 126/04 (https://dejure.org/2004,3318)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2004 - 6 U 126/04 (https://dejure.org/2004,3318)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 6 U 126/04 (https://dejure.org/2004,3318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 3 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1, 6
    Flugpreistarife im Internet: Mehrwertsteuerpflichtige Inlandflüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 90
  • MMR 2005, 251
  • BeckRS 2005, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 126/04
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2003, 889 ff. "Internet-Reservierungssystem") verstößt der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 und Abs. 6 der Preisangabenverordnung, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird.
  • LG Köln, 27.05.2004 - 31 O 199/04

    Bei Flugpreis gehört die Mehrwertsteuer dazu

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 126/04
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 27. Mai 2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 199/04 - geändert.
  • OLG Köln, 23.03.2007 - 6 U 227/06

    Preisangaben bei Internetbuchung von Flugreisen

    cc) Findet nach dem eben Gesagten die höchstrichterliche Rechtsprechung auf den vorliegenden Sachverhalt entsprechende Anwendung, kommt es auf die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Kerosinzuschlag und die Steuern von vornherein feststehen oder von der gewählten Flugstrecke abhängen, nicht an, denn die Anwendung der Entscheidung des BGH ist nicht auf Sachverhalte mit variablen Preisbestandteilen beschränkt (OLG Köln GRUR-RR 2005, 90).

    Hinzu kommt, dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher damit rechnet, dass einem angegebenen Flugpreis Kosten etwa in Form von Steuern hinzuzurechnen sind (OLG Köln GRUR-RR 2005, 90, 91).

  • LG Bonn, 10.04.2007 - 11 O 165/06

    Kopplungsangebot, Internetwerbung, Verlinkung

    Dieser Rechtsprechung des BGH hat sich das OLG Köln angeschlossen (GRUR-RR 2004, 307; 2005, 89 und 90; BeckRS 2005 00187).
  • LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13

    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit der Angabe von

    Daran anschließend hat das OLG Köln entschieden, dass bei der erstmaligen Benennung eines Flugpreises noch nicht einmal die anfallende Mehrwertsteuer angegeben werden müsse, wenn der Nutzer zuvor hierauf klar und unmissverständlich hingewiesen wird (GRUR-RR 2005, 90 - Flugpreistarife).
  • LG Hannover, 26.09.2006 - 18 O 238/06
    Ausreichend ist es auch im Hinblick auf § 1 Abs. 6 PAngV, wenn bei einem Online-Reservierungssystem das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das System ermittelt und der Nutzer darauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird (BGH GRUR 2003, 889, 890; OLG Köln GRUR-RR 2005, 90; Hefermehl, Wettbewerbsrecht 23. Auflage, PAngV § 1 Rn 2).
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