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   OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01   

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https://dejure.org/2001,1904
OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01 (https://dejure.org/2001,1904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 (https://dejure.org/2001,1904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 13 U 171/01 (https://dejure.org/2001,1904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Golfspieler; Bunker; Verdeckt liegende Harke; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Golfplatzbetreibers im Bereich eines Bunkers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht eines Golfplatzbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 1 O 129/01
  • OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 516
  • VersR 2003, 605
  • SpuRt 2003, 115
  • BeckRS 2005, 2532
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01
    Der Umfang der Sicherungsmaßnahmen hat sich vielmehr daran zu orientieren, was zur Gefahrenabwehr notwendig und zumutbar ist, um einen Dritten vor Gefahren zu schützen, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann (vgl. BGH VersR 94, 1486, m.w.N.; Riedmaier, VersR 1990, 1315).
  • OLG Naumburg, 10.05.2013 - 10 U 54/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht eines Gastwirts und

    Zu berücksichtigen war bei der gem. § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der Verschuldens- und Verursachungsbeiträge des Klägers und des Beklagten an dem Unfall des Klägers, dass Verkehrssicherungspflichtverletzungen nur in dem Maße zu einer Haftung eines Verkehrssicherungspflichtigen führen können, in dem sich für den Verletzten ein nicht anders abzuwendendes und für ihn nicht erkennbares allgemeines Lebensrisiko verwirklicht (vgl.: OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001, Az.: 13 U 171/01, m.w.N. zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 01.06.2006 - 4 U 68/05

    Gesamtschuldnerische Haftung des Pflegeheimbetreibers und einer Pflegekraft:

    Insoweit hat der Geschädigte grundsätzlich die volle Beweislast (vgl. BGHZ 116, 104; MDR 2002, 516; 1999, 228).
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (in Anknüpfung an OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001, 13 U 171/01, VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007, VI ZR 99/06, VersR 2007, 518 = NJW-RR 2006, 1100; OLG Koblenz, aaO).

    Der Dritte ist aber nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2001 - 13 U 171/01 - VersR 2003, 605; BGH, Urteil vom 30.12.2007 - VI ZR 99/06 - VersR 2007, 518 = NJW-RR 2006, 1100; OLG Koblenz, aaO).

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