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   OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04   

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https://dejure.org/2004,4299
OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04 (https://dejure.org/2004,4299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2004 - 9 UF 177/04 (https://dejure.org/2004,4299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2004 - 9 UF 177/04 (https://dejure.org/2004,4299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Unterhaltsforderung für die Vergangenheit; Zugang einer per Einschreiben übersandten Mahnung durch Einwurf eines Benachrichtigungsscheines mit der Bitte um fristgemäße Abholung des Schreibens; Einschreiben per Rückschein; Treuwidrige Vereitelung des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Benachrichtigungsschein ersetzt nicht den Zugang eines Einschreibens

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsnatur der Mahnung, Zugangserfordernis, kein Zugang eines Einschreibebriefs durch Benachrichtigungsschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einschreiben: Vater sollte Unterhalt zahlen - Reicht ein Postbenachrichtigungsschein aus, um den Zugang eines Schreibens zu belegen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorsicht: verhinderte Zustellung durch Rückscheineinschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zugang eines mit Einschreiben übersandten, bei der Poststelle niedergelegten Schreibens

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsnatur der Mahnung, Zugangserfordernis, kein Zugang eines Einschreibebriefs durch Benachrichtigungsschein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1585
  • FamRZ 2005, 1854 (Ls.)
  • BeckRS 2005, 3377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04
    Dieser Benachrichtigungsschein selbst führt aber nicht zum Zugang des mit dem Einschreiben übersandten Schreibens, da dieses nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und von ihm auch nicht zur Kenntnis genommen werden kann, bevor er es nicht selbst abholt (BGHZ 137, 205, 208 = NJW 98, 986 = LM § 130 BGB Nr. 27; BGHZ 67, 271, 275 = NJW 77, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3; Wendtland, in: Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 130 Rdnr. 13).

    Weiß der Adressat, dass der Absender ihm eine Erklärung zusenden will, oder muss er insbesondere auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Eingang eines solchen Schreibens rechnen, so muss er sich für den Fall des Nichtabholens trotz Abholbenachrichtigung so behandeln lassen, wie wenn ihm das Schreiben zur Zeit des frühestmöglichen Abholtermins zugegangen wäre (BGHZ 137, 205, 209 ff. = NJW 98, 976 = LM § 130 BGB Nr. 27; BAG, NJW 63, 554, 555).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04
    Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (BGHZ 67, 271, 275 = NJW 77, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3).

    Dieser Benachrichtigungsschein selbst führt aber nicht zum Zugang des mit dem Einschreiben übersandten Schreibens, da dieses nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und von ihm auch nicht zur Kenntnis genommen werden kann, bevor er es nicht selbst abholt (BGHZ 137, 205, 208 = NJW 98, 986 = LM § 130 BGB Nr. 27; BGHZ 67, 271, 275 = NJW 77, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3; Wendtland, in: Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 130 Rdnr. 13).

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04
    Die Mahnung ist eine geschäftsähnliche Handlung, die den allgemeinen Regelungen über die Willenserklärung unterfällt (BGHZ 47, 352, 357 = NJW 67, 1800 = LM § 131 BGB Nr. 1).
  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.11.2004 - 9 UF 177/04
    Weiß der Adressat, dass der Absender ihm eine Erklärung zusenden will, oder muss er insbesondere auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Eingang eines solchen Schreibens rechnen, so muss er sich für den Fall des Nichtabholens trotz Abholbenachrichtigung so behandeln lassen, wie wenn ihm das Schreiben zur Zeit des frühestmöglichen Abholtermins zugegangen wäre (BGHZ 137, 205, 209 ff. = NJW 98, 976 = LM § 130 BGB Nr. 27; BAG, NJW 63, 554, 555).
  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 8 U 41/12

    Gewerberaummiete: Rechtzeitigkeit der Kündigung des Vermieters nach

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Adressat mit dem Zugang einer rechtserheblichen Erklärung rechnen musste und den Brief dennoch nicht abholt (OLG Brandenburg, BeckRS 2005, 03377).
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