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   OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05   

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https://dejure.org/2005,8034
OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05 (https://dejure.org/2005,8034)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2005 - 16 W 46/05 (https://dejure.org/2005,8034)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 16 W 46/05 (https://dejure.org/2005,8034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer vorausgegangenen Anhörung durch die Prozessbevollmächtigten; Einverständniserklärung eines Prozessbevollmächtigten als Erklärung über einen Rechtsmittelverzicht; Von Amts wegen zu korrigierende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer vorausgegangenen Anhörung durch die Prozessbevollmächtigten; Einverständniserklärung eines Prozessbevollmächtigten als Erklärung über einen Rechtsmittelverzicht; Von Amts wegen zu korrigierende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 25 Abs. 3 (a.F.) § 68
    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde bei Festsetzung des Streitwerts im Einvernehmen mit den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1137
  • BeckRS 2005, 6227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 16.06.1993 - 2 W 22/93
    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Dieser Auffassung sind auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93 -, zitiert nach juris; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269.

    Der Streitwertbeschluss ergeht nicht auf einen Antrag der Parteien hin, sondern wird von dem mit der Sache befassten Gericht von Amts wegen und unabhängig von der - teils in Antragsform gekleideten - Anregung entsprechend der Sach- und Rechtslage erlassen (so auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., 892; OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269).

  • OLG München, 13.01.1981 - 5 W 2607/80

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Dieser Auffassung sind auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93 -, zitiert nach juris; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269.

    Der Streitwertbeschluss ergeht nicht auf einen Antrag der Parteien hin, sondern wird von dem mit der Sache befassten Gericht von Amts wegen und unabhängig von der - teils in Antragsform gekleideten - Anregung entsprechend der Sach- und Rechtslage erlassen (so auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 1993 - 2 W 22/93; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., 892; OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269).

  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und in den Gründen unter Hinweis auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln, OLGR 1999, 402; Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hamburg, MDR 1977, 407; Hamm FamRZ 1997, 691) ausgeführt, es halte die Beschwerde für unzulässig, weil es an der Beschwer der Beklagten fehle, die sich (durch ihren Anwalt) ausdrücklich mit der Festsetzung auf 85.000 EUR einverstanden erklärt hätten.

    Denn die Festsetzung des Streitwerts unterliegt nicht der Disposition der Parteien (OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 f.; Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Aufl., Rdnr. 4144, m. Vw. auf OLG Stuttgart, Justiz 1969, 226).

  • OLG Köln, 03.08.1999 - 13 W 52/99

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und in den Gründen unter Hinweis auf die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Köln, OLGR 1999, 402; Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hamburg, MDR 1977, 407; Hamm FamRZ 1997, 691) ausgeführt, es halte die Beschwerde für unzulässig, weil es an der Beschwer der Beklagten fehle, die sich (durch ihren Anwalt) ausdrücklich mit der Festsetzung auf 85.000 EUR einverstanden erklärt hätten.
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 75/58

    Rechtsmittelverzicht bei Scheidungsurteil

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Hierbei wird indes schon der formale Gesichtspunkt übersehen, dass ein im Hauptsacheverfahren vor dem Urteilserlass gegenüber dem Gegner oder dem Gericht erklärter Verzicht auf Rechtsmittel als wirkungslos angesehen wird (BGHZ 28, 45 ff., 48; Zöller-Gummer, a. a. O., § 514 Rdnr. 1; Thomas-Putzo, a. a. O., § 514 Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05
    Er folgt vielmehr der in der Rechtsprechung zu der vorliegenden Streitfrage ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung des 12. Zivilsenats des OLG Köln vom 18. November 1999 (OLGR Köln 2000, 119, zitiert nach juris) sowie der Auffassung von Schneider/Herget (Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 4144, 4218).
  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug;

    Eine Beschwer ist auch bei zuvor erklärtem Einverständnis mit der beabsichtigten Streitwertfestsetzung zu bejahen (im Anschluss an OLG Celle, 16 W 46/05, NdsRpfl 2005, 324).
  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768

    Festsetzung des Streitwerts in Übereinstimmung mit der Anregung eines Beteiligten

    Mit Blickrichtung auf diesen öfter vorliegenden Interessenkonflikt können vor dem Ergehen einer Streitwertentscheidung diesbezüglich erfolgte Erklärungen eines Rechtsanwalts nur dann als auf Abschluss eines Rechtsmittelverzichtsvertrags gerichtet verstanden werden, wenn eine dahingehende Absicht in zweifelsfreier Weise zum Ausdruck gebracht wurde (so auch OLG Köln vom 18.11.1999 Az. 12 W 56/99, RdNr. 21 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005 Az. 16 W 46/05, RdNr. 12 im Juris-Ausdruck).

    Die Frage, ob ein Beteiligter durch eine Streitwertfestsetzung beschwert wird, beurteilt sich zutreffender Ansicht nach nicht danach, ob der diesbezügliche Richterspruch von dem Begehren dieser Partei abgewichen ist ("formelle Beschwer"); abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Streitwertfestsetzung die Rechtsposition des Beschwerdeführers beeinträchtigt oder sonst für ihn belastend wirkt ("materielle Beschwer"; so auch OLG Köln vom 18.11.1999, a.a.O., RdNr. 19 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005, a.a.O., RdNr. 5 im Juris-Ausdruck).

  • LG Hamburg, 13.09.2012 - 318 T 48/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts nach Ablauf

    Nach verbreiteter und jüngerer obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, vermag eine solche Zustimmung bzw. ein Einvernehmen der Partei(en) und / oder ihrer Prozessbevollmächtigten mit der Festsetzung des Streitwertes aber nicht umgedeutet oder ausgelegt werden in einen Rechtsmittelverzicht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, B. v. 19.10.2009 - 4 W 41/09, BeckRS 2010, 07942; OLG Köln, B. v. 25.06.2009 - 9 W 28/09, BeckRS 2010, 11601; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697 ; OLG Celle, B. v. 18.11.1999-16 W46/05, BeckRS 2005, 06227).
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