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   OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05   

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https://dejure.org/2005,8291
OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 U 102/04, 4 U 102/04 - 17/05 (https://dejure.org/2005,8291)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden Motorradfahrers mit einem auf der Fahrbahn wendenden Fahrzeugführer; Schmerzensgeld für HWS- Distorsion ersten Grades sowie Claviculafraktur und Prellungen des Motorradfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines beim Wenden auf einer Fahrbahn entstandenen Verkehrsunfalls; Festsetzung einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall unter Rekonstruktion des Geschehens; Anspruch auf Schmerzensgeld ...

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines beim Wenden auf einer Fahrbahn entstandenen Verkehrsunfalls; Festsetzung einer Haftungsquote bei einem Verkehrsunfalls unter Rekonstruktion des Geschehens; Bestehen eines Anspruchs auf ...

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 533; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § ... 91; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 533; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 254; ; BGB § 249; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen wendendem und geradeaus fahrendem Fahrzeug; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 25 %

  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen wendendem PKW und zu schnell fahrendem Motorrad - Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 25 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ereignet sich ein Unfall beim Wenden, so spricht gegen den Wendenden der Anscheinsbeweis, dass er den gesteigerten Sorgfaltsanforderungen gem. § 9 Abs. 5 StVO nicht genügt hat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall beim Wenden - wer ist schuld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1287
  • BeckRS 2005, 8067
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317; Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59; KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.

    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).

  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 13 U 192/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegen kommenden Fahrzeug beim

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 139/98

    Haftungsverteilung bei einem durch ein Wendemanöver entstandenen Unfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Zieht man weiterhin in Betracht, dass der Wendende mit einer gewissen Überschreitung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch den Herannahenden rechnen muss und er sein Fahrverhalten so auszurichten hat, dass auch einem mäßig zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmer keine Gefahren drohen, so wird eine Haftungsquote von 25 % den beiderseitigen Verursacherbeiträgen selbst unter Beachtung der technischen Eigenheiten eines Motorrades gerecht (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 993).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 24 U 92/82

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • OLG Hamm, 16.05.2002 - 6 U 173/01

    Haftungsverteilung bei nächtlicher Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Vielmehr tritt in der wohl überwiegenden Kasuistik, der sich der Senat anschließt, die nicht durch Sorgfaltsverstöße gesteigerte "einfache" Betriebsgefahr eines Motorrads gegenüber einem nachgewiesenen Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vollständig zurück (OLG Hamm, VersR 2001, 1169; OLG Düsseldorf, VRS 64, 10; KG, NZV 2002, 230; a.A. OLG Hamm, RuS 2002, 412, 413: anders als im vorliegenden Fall hat sich der Unfall im dort entschiedenen Fall bei Dunkelheit ereignet.).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Diesen Anscheinsbeweis kann der Betroffene nur widerlegen, wenn er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Unfallverlaufs ergibt (BGH, Urt. v. 4.6.1985 - VI ZR 15/84, DAR 1985, 316, 317; Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdn. 50; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 9 Rdn. 59; KG, Urt. v. 1.10.2001 - 12 U 2139/00, NZV 2002, 230, zit. nach juris).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Dieser gebotene rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist nur dann zu bejahen, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrslage vermeidbar gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Alle erforderlichen Tatsachen sind unstreitig (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2004 - IX ZR 229/03, NJW 2005, 291).
  • BGH, 25.03.1969 - VI ZR 263/67

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen von einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.3.1969 - VI ZR 263/67, VersR 1969, 614; VersR 1982, 442; KG, NZV 2002, 230) sind bei der Bestimmungen der Haftungsquote nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04
    Auch die nachgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägers um 13, 5 km/h erschüttert den Anscheinsbeweis noch nicht, da der Wendende mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss und eine nicht selten anzutreffende Geschwindigkeitsüberschreitung um 13, 5 km/h nicht darauf schließen lässt, dass der Kläger zu Beginn des Wendevorgangs so weit von der Beklagten zu 1) entfernt gewesen sein mag, dass diese - eine vernünftige Fahrweise des Klägers unterstellt - eine Gefährdung des Klägers für ausgeschlossen hätte halten dürfen (zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei grober Geschwindigkeitsüberschreitung: BGH, DAR 1985, 317; Hentschel, aaO., § 9 StVO Rdnr. 50; OLG Celle, VRS 100, 289).
  • OLG Celle, 12.10.2000 - 14 U 265/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

  • OLG Stuttgart, 08.11.1974 - 2 U 82/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem wendenden

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Sie wird durch die Schäden bestimmt, die dadurch Dritten drohen, und hängt insbesondere von der Fahrzeuggröße, der Fahrzeugart und dem Gewicht des Fahrzeugs ab (Senat, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 - 17/05, MDR 2005, 1287; König, a.a.O., § 17 StVG Rn. 6).

    Ihre Höhe ist nicht abstrakt zu berechnen; vielmehr ist die Betriebsgefahr, weil sie sich erst im Unfallgeschehen manifestiert, als Faktor bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge, bezogen auf den konkreten Schadensfall, zu beurteilen (Senat, Urteil vom 15. März 2005, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 25.02.2020 - 4 U 1914/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287; Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300; s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).

    Da der Wendende aber mit verkehrsüblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen muss, reicht eine festgestellte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für sich genommen noch nicht aus, um den Anscheinsbeweis zu entkräften (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 37, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Mai 2011 - 1 U 149/10 -, Rn. 26, juris).

    Dies gilt besonders dann, wenn sich der Wendeunfall - wie hier - beim Anfahren ereignet, da dieses Fahrmanöver für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04 -, Rn. 44, juris Grüneberg, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    aa) Ein Geschwindigkeitsverstoß wird zum einen dann ursächlich für den Schadensfall, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen vermieden worden wäre (Senat, MDR 2005, 1287; BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 161/02, NJW 2003, 1929).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2013 - 4 U 108/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem ausschwenkenden Entsorgungsfahrzeug an

    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (Senat, MDR 2005, 1287; Hentschel/König/Dauer, aaO. § 17 StVG Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 1 U 59/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit

    Bei einem Zusammenstoß des Wendenden mit dem fließenden Verkehr spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis für ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache; ihn trifft im Allgemeinen die Alleinhaftung (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 1287; Geigel/Zieres a. a. O. Rn. 300; s. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen 10. Aufl. 2007, S. 260).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 79/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines einen Linksabbieger überholenden

    Zwar begründet die bauartbedingte Instabilität eines Zweirades nicht von vorneherein eine höhere Betriebsgefahr im Vergleich mit einem PKW (OLG Saarbrücken, MDR 2005, 1287).
  • KG, 29.03.2012 - 22 U 131/11

    Zur Bewertung der Betriebsgefahr bei einem Verkehrsunfall zwischen LKW und PKW

    Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges wird durch die Gesamtheit aller Umstände definiert, die geeignet sind, Gefahr in den Verkehr zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15. März 2005 - 4 U 102/04, juris Rn. 43, MDR 2005, 1287 f zu § 17 Abs. 1 StVG a.F. m. w. N.).
  • LG Dresden, 12.01.2006 - 9 O 2879/05

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines

    Soweit das Gericht von diesem Standpunkt aus den Parteien ausweislich eines ins Protokoll aufgenommenen Vermerks vorgeschlagen hat, dass die Beklagten den Schaden des Klägers zu 70 Prozent regulieren, insoweit unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, MDR 2005, 1287 , ist die Quote allerdings fehlerhaft angegeben worden.
  • AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17

    Haftung bei Einbiegen in Grundstückseinfahrt

    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2005 - Az. 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
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