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   OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05   

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OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05 (https://dejure.org/2005,3558)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2005 - 32 Wx 51/05 (https://dejure.org/2005,3558)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 32 Wx 51/05 (https://dejure.org/2005,3558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Duldung einer baulichen Veränderung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Treppenhauses durch den Einbau eines Treppenliftes; Verringerung der nutzbaren Breite einer Treppe durch den Einbau eines Treppenschutzliftes unter die Mindestbreite; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Duldung des Einbaus eines Treppenliftes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 14 Nrn. 1, 3, 22 WEG; Art. 3 Abs. 3 S. 2, 6 Abs. 1, 14 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, Nr. 3 § 22
    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines Treppenschutzliftes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau eines Treppenliftes zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1324
  • MDR 2006, 144
  • NZM 2005, 707
  • BeckRS 2005, 8473
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    In zutreffender Weise ist das Beschwerdegericht auch davon ausgegangen, dass die Veräußerung des Wohnungseigentums durch die Antragsgegnerin zu 3 nach Anhängigkeit des Verfahrens auf dieses keinen Einfluss hat (vgl. BGH NJW 2001, 3339).

    Die förmliche Beteiligung des Sondernachfolgers, die dieser im Übrigen ausdrücklich abgelehnt hat, ist nicht erforderlich (BGH NJW 2001, 3339/3340).

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NZM 2005, 182/183).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    Unter § 22 Abs. 1 WEG fallende Maßnahmen können nach dieser Vorschrift i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG gegen den Willen anderer Wohnungseigentümer nur durchgeführt werden, soweit diesen kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst (BGHZ 146, 241/245 = NJW 2001, 1212).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98

    Beschlussanfechtungsverfahren gegen einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    bb) Ein Anspruch auf eine erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679; NZM 1998, 1014).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    Soweit jedoch durch eine bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung einer baulichen Maßnahme (BayObLG WuM 1995, 674/676).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme -

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    aa) Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG dar, da es sich dabei weder um Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands noch um modernisierende Instandsetzung in Form des Ersatzes einer veralteten Anlage handelt (vgl. BayObLGZ 2003, 254/259).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    bb) Ein Anspruch auf eine erforderliche Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (BayObLG WuM 1998, 679; NZM 1998, 1014).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04

    Begriff und Rechtsfolgen einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    cc) Die Entscheidung, ob eine nachteilige Veränderung im Sinne von § 14 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer vorliegt, obliegt in erster Linie tatrichterlicher Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG WuM 2004, 733).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    Nachdem die Wohnungseigentümer hier auf Duldung des Einbaus in Anspruch genommen werden, sind grundsätzlich nur die von der Baumaßnahme betroffenen Eigentümer, und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH Beschluss vom 2.6.2005, Az. V ZB 32/05) Anspruchsgegner.
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
    In Wohnungseigentumssachen ist das Gericht befugt, Sachanträge ohne Bindung an den Wortlaut nach pflichtgemäßem Ermessen auszulegen und die gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).
  • LG München I, 21.01.2016 - 36 S 2041/15

    Wohnungseigentum: Kein Anspruch des Stellplatzeigentümers auf Zustimmung zur

    Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht aber grundsätzlich nicht (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1324 m.w.N.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 148).
  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Die Maßnahme bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt werden (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1324).

    Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht grundsätzlich nicht (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1324 m.w.N.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 22 Rn. 121).

    Das Ergebnis ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (OLG München NJW-RR 2005, 1324/1325).

  • LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13

    Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?

    Obwohl die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG im Hinblick auf die betroffenen Eigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer im Allgemeinen als niedrig anzusehen ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 134/03; BVerfG, ZMR 2005, 634), kann im Einzelfall ein gewisses Maß an Beeinträchtigung auf Grund der kollidierenden Eigentumsgrundrechte der Eigentümer, welche die bauliche Veränderung begehren, hinzunehmen sein (vgl. etwa BayObLG FG Prax 2003, 261; OLG München 32 Wx 51/05 - BeckRS 2005, 08473; AG Bremen, BeckRS 2012, 24876; LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05) Der Konflikt zwischen der für die Kläger streitenden Eigentumsgarantie sowie dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 3 GG und dem ebenfalls durch Art. 14 Abs. 11 GG geschützten Recht der übrigen Wohnungseigentümer auf ungestörte Nutzung Ihres eigenen Wohnungseigentums ist nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einzelfallbezogen zu lösen (vgl. etwa BVerfG NJW 2010, 220).
  • AG München, 05.07.2017 - 482 C 26378/16

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Anbau einer Rollstuhlrampe und

    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderung nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.7.2005, Az. 32 Wx 51/05, NZM 2005, 707).
  • LG München I, 15.02.2010 - 1 S 15854/09

    Wohnungseigentum: Genehmigung der Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach

    11 Bei der Frage, ob ein Nachteil über das unvermeidliche Maß im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG hinausgeht und also von den Miteigentümern nicht mehr hingenommen werden muss, sind die entgegenstehenden grundrechtlich geschützten Rechtspositionen des Wohnungseigentümers, der die bauliche Veränderung veranlasst hat, zu berücksichtigen (BGH NJW 2004, 937, 939; OLG München NZM 2005, 707 f).
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