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   OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11334
OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 83/04 (https://dejure.org/2005,11334)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2005 - 5 U 83/04 (https://dejure.org/2005,11334)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2005 - 5 U 83/04 (https://dejure.org/2005,11334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit einer wettbewerbsrechtlichen Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr auszuräumen; Einschränkung der Unterwerfung zur konkreten Verletzungsform; Einschränkung des Kernbereichs des Unterlassungsanspruchs im Fall einer auf eine konkrete Verletzungsform ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 1
    Wettbewerbsverstoß bei Bewerbung der Verteilung unadressierter Werbesendungen mit "Qualitätszustellung" - Unterwerfungserklärung; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 10707
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14

    Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14

    Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden

    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
  • OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13

    Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der

    Sie muss so klar und eindeutig sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können (OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 338; OLG Hamburg BeckRS 2005, 10707).
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