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   BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04   

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https://dejure.org/2005,15748
BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04 (https://dejure.org/2005,15748)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04 (https://dejure.org/2005,15748)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 1389/04 (https://dejure.org/2005,15748)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 22544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03 -,.
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04
    Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen dieser grundsätzlich zulässigen Form der Ermittlungstätigkeit gehört insbesondere die Anerkennung der Menschenwürde als höchsten Rechtswerts, der es verbietet, den Verdächtigen zum bloßen Objekt des Handelns der Strafverfolgungsorgane zu machen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04
    Die Gefährlichkeit der Betäubungsmitteldelikte und die Schwierigkeit ihrer Bekämpfung rechtfertigen den Einsatz so genannter V-Leute (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ).
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04
    Die Gefährlichkeit der Betäubungsmitteldelikte und die Schwierigkeit ihrer Bekämpfung rechtfertigen den Einsatz so genannter V-Leute (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Selbst wenn man ein Verfahrenshindernis aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation im Grundsatz für möglich erachten wollte, könnte ein derartiges Verbot der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nur in extremen Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer der Zweiten Senats vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 1389/04 -, juris, Rn. 2).
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