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   FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05   

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FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05 (https://dejure.org/2005,19549)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2005 - 3 V 248/05 (https://dejure.org/2005,19549)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 3 V 248/05 (https://dejure.org/2005,19549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Zustellung einer Einspruchsentscheidung im Ausland durch das Finanzamt; Aktiengesellschaft rumänischen Rechts mit Sitz in Bukarest; Bestehen bilateraler oder multilateraler völkerrechtlicher Vereinbarungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 26020834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.03.1973 - VII R 53/70

    Zustellung an Steuerpflichtigen - Wohnsitz - Geltungsbereich des Grundgesetzes -

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Die ASt verweist auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (- BFH -) vom 13. März 1973 ( VII R 53/70) zur Stützung seiner Rechtsposition.

    (1) Zum einen hätte sie sich an die ASt wenden können und die Benennung eines inländischen Zustellbevollmächtigten fordern können; solange dieser Weg über § 123 AO gangbar ist, der dann auch eine förmliche Zustellung an den inländischen Zustellbevollmächtigten ermöglicht, kommt eine öffentliche Zustellung nicht in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 13. März 1973 VII R 53/70, BStBl II 1973, 644 ; Pahlke a.a.O. § 123 Rdnr. 3).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Da bei einer öffentlichen Zustellung von Verwaltungsakten, die eine Rechtsbehelfsfrist in Gang setzen, die erhöhte Gefahr der sachlichen Nichtüberprüfbarkeit des Verwaltungsakts wegen Eintritts der Bestandskraft besteht, sind an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560 ; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 8 C 43/95, DVBl 1998, 243 ).

    Die öffentliche Zustellung ist demnach nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (BFH vom 6. Juni 2000, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 14.08.2002 - V 285/01

    Keine Vollstreckungsgegenklage - § 767 ZPO - im steuerlichen

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Zwar kann der Vermerk der Sachbearbeiterin des FA vom 3. November 2003 über ein Telefonat mit dem damaligen Bevollmächtigten der ASt so verstanden werden, als lege dieser sein Mandat nieder (vgl. zu einer solchen Konstellation FG Hamburg, Urteil vom 14. August 2002 V 285/01, juris).
  • BFH, 25.02.1992 - VII B 125/91

    Notwendigkeit einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg für die Begründetheit einer

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Die rückwirkende Beseitigung kann bis zu dem Zeitpunkt angeordnet werden, ab dem ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes erkennbar waren (BFH, Urteile vom 10.10.2002, VII S 28/01, juris; vom 30.03.1993, VII R 37/92, BFH/NV 1993, 4; und Beschluss vom 25.05.1988, IX B 110/86, BFH/NV 1989, 176).
  • BFH, 25.05.1988 - IX B 110/86

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Die rückwirkende Beseitigung kann bis zu dem Zeitpunkt angeordnet werden, ab dem ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes erkennbar waren (BFH, Urteile vom 10.10.2002, VII S 28/01, juris; vom 30.03.1993, VII R 37/92, BFH/NV 1993, 4; und Beschluss vom 25.05.1988, IX B 110/86, BFH/NV 1989, 176).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Das ist im Rahmen einer Wahrscheinlichkeitsprüfung bereits im Aussetzungsverfahren zu beachten (BFH, Beschluss des großen Senats vom 5. März 1979, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Die rückwirkende Beseitigung kann bis zu dem Zeitpunkt angeordnet werden, ab dem ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes erkennbar waren (BFH, Urteile vom 10.10.2002, VII S 28/01, juris; vom 30.03.1993, VII R 37/92, BFH/NV 1993, 4; und Beschluss vom 25.05.1988, IX B 110/86, BFH/NV 1989, 176).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Ernstliche Zweifel, die nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 10. Februar 1967, BStBl III 1967, 182).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Da bei einer öffentlichen Zustellung von Verwaltungsakten, die eine Rechtsbehelfsfrist in Gang setzen, die erhöhte Gefahr der sachlichen Nichtüberprüfbarkeit des Verwaltungsakts wegen Eintritts der Bestandskraft besteht, sind an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560 ; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 8 C 43/95, DVBl 1998, 243 ).
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
    Die rückwirkende Beseitigung kann bis zu dem Zeitpunkt angeordnet werden, ab dem ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes erkennbar waren (BFH, Urteile vom 10.10.2002, VII S 28/01, juris; vom 30.03.1993, VII R 37/92, BFH/NV 1993, 4; und Beschluss vom 25.05.1988, IX B 110/86, BFH/NV 1989, 176).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

  • BFH, 23.07.1968 - II B 17/68

    Nicht präsente Beweismittel - Vorliegender Prozeßstoff - Rechtmäßigkeit -

  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Unter dieses Merkmal kann nach der Rechtsprechung und dem Schrifttum auch der im Streitfall vorliegende Sachverhalt subsumiert werden, dass ein Zustellungsempfänger im Ausland lebt, sein Aufenthaltsort dort aber unbekannt ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1973 VII R 53/70, BFHE 109, 213, BStBl II 1973, 644; Beschluss des Sächsischen FG vom 27. Oktober 2005 3 V 248/05, n. v.; Engelhardt/App, a. a. O., § 10 VwZG Rz 7).

    Wenn das Aufenthaltsland des Zustellungsempfängers bekannt, die konkrete Anschrift dort aber nicht bekannt war, war eine Auslandszustellung gemäß § 14 VwZG a. F. i. S. des § 15 Abs. 1 Buchst. c VwZG a. F. unausführbar, wenn mindestens ein zeitnaher gescheiterter Zustellungsversuch vorlag (vgl. z. B. BFH-Urteil in BFHE 109, 213, BStBl II 1973, 644; Beschluss des Sächsischen FG vom 27. Oktober 2005 3 V 248/05, n. v.).

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