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   OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05   

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https://dejure.org/2006,7247
OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05 (https://dejure.org/2006,7247)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2006 - 4 W 33/05 (https://dejure.org/2006,7247)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 4 W 33/05 (https://dejure.org/2006,7247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 46
    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertbestimmung bei einem Richterablehnungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 23 O 409/04
  • OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1079
  • BeckRS 2006, 3299
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05
    Etwas anderes gilt etwa für die Ablehnung eines Sachverständigen, weil dieser dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe dient und damit für den Prozess eine gegenüber dem Gericht nur eingeschränkte Bedeutung hat (BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159).
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05
    Das Kostenrisiko einer Partei, deren Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt worden ist und die dagegen Beschwerde einlegen will, beschränkt sich auf je eine 0, 5 Gebühr für den eigenen Anwalt und den Prozessbevollmächtigten der gegnerischen Partei, wenn dieser die Prüfung der Beschwerde für seine Partei vornimmt (vgl. BGH NJW 2005, 2233).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05
    Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.1.1968 (NJW 1968, 796) auch angesichts entgegengesetzter neuerer Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte an seiner Auffassung fest, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes im Richterablehnungsverfahren, sofern sich die Ablehnung nicht allein auf einen bestimmten Teil des Klageanspruchs bezieht, dem Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache entspricht.
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 10 W 190/07

    Gegenstandswert und Höhe der Gebühr im Beschwerdeverfahren im

    Für den Ansatz des vollen Wertes der Hauptsache spricht, dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Befangenheitsgesuch mit dem Interesse in der Hauptsache korrespondiert; im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist der abgelehnte Richter vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt AGS 2006, 299).

    Eine Reduzierung des Wertes des Beschwerdeverfahrens unter den Streitwert der Hauptsache erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt AGS 2006, 299f).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 10 W 191/07

    Kostenansätze für die Ablehnung eines Gesuchs der Ablehnung eines Rechtspflegers,

    Für den Ansatz des vollen Wertes der Hauptsache spricht, dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Befangenheitsgesuch mit dem Interesse in der Hauptsache korrespondiert; im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist der abgelehnte Richter vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt AGS 2006, 299).

    Eine Reduzierung des Wertes des Beschwerdeverfahrens unter den Streitwert der Hauptsache erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt AGS 2006, 299f).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 10 W 192/07

    Kostenansätze für die Ablehnung eines Gesuchs der Ablehnung eines Rechtspflegers,

    Für den Ansatz des vollen Wertes der Hauptsache spricht, dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Befangenheitsgesuch mit dem Interesse in der Hauptsache korrespondiert; im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist der abgelehnte Richter vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt AGS 2006, 299).

    Eine Reduzierung des Wertes des Beschwerdeverfahrens unter den Streitwert der Hauptsache erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten (vgl. OLG Frankfurt AGS 2006, 299f).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 4 W 22/16

    Keine Ablehnung eines Richters wegen einer gegen ihn gerichteten

    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach für das Ablehnungsverfahrens der Wert der Hauptsache zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; Zöller/Vollkommer, ZPO, o.a.O., § 3 Rn. 16 "Ablehnung").
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 4 W 93/06

    Richterablehnung: Hinweis zur Lösung eines Problems der Aktivlegitimation

    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach für das Ablehnungsverfahren der Wert der Hauptsache zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ablehnung").
  • OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16

    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit eines

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters grundsätzlich mit dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache übereinstimmt (BGH NJW-RR 2007, 776 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06] ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.2006, 4 W 33/05 - juris).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 32 W 9/15

    Streitwert des Ablehnungsverfahrens gegen einen Richter

    Im Falle einer erfolgreichen Ablehnung ist er vom Richteramt für den gesamten Rechtsstreit ausgeschlossen, so dass das Interesse der ablehnenden Partei an ihrem Gesuch ihrem Interesse in der Hauptsache entspricht (OLG Frankfurt, 4 W 33/05, MDR 2006, 1079).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2021 - 9 W 26/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 mit einem Motor der Baureihe

    Der Beschwerdewert in Richterablehnungssachen entspricht dem Wert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, Rn. 16; BGH NJW 1968, 796; BGH, Beschl. v. 6.4.2006 - V ZB 194/05 - und v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06; OLG Frankfurt MDR 2006, 1079; OLG Braunschweig, Beschl. v. 7.11.2006 - 1 W 89/06 - und v. 12.1.2007 - 1 W 103/06, n. v.; OLG Bremen MDR 2011, 1134; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 8 W 727/09, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem der Hauptsache (vgl. BGH, NJW 1968, 796; OLG Frankfurt am Main, MDR 2006, 1079).
  • LG Dortmund, 07.07.2014 - 11 T 34/14
    Auf den Antrag des Klägervertreters ist der Wert des Gegenstandes für die Beschwerdeinstanz nach dem vollen Hauptsachewert anzusetzen (vgl. zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Richterablehnungsverfahren BGH NJW 1968, 796; OLG Frankfurt, BeckRS 2006, 03299).
  • LG Dessau-Roßlau, 15.06.2015 - 1 T 138/15

    Richterablehnung: Hinzuziehung von Wachtmeistern zur Verhandlung

  • OVG Sachsen, 02.12.2015 - 2 E 96/14

    Gegenstandswert; Beschwerde gegen Richterablehnung; Hochschulzulassung

  • BPatG, 15.04.2009 - 25 W (pat) 49/08
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