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   LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04   

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https://dejure.org/2004,15225
LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04 (https://dejure.org/2004,15225)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18.11.2004 - 4 O 228/04 (https://dejure.org/2004,15225)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18. November 2004 - 4 O 228/04 (https://dejure.org/2004,15225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines reisevertragsrechtlichen Schadensersatzanspruchs; Anforderungen an die Substantiierung eines Reisemangels wegen eines während der Reise erlittenen Unfalls im Eingangsbereich einer Hotelhalle

  • reise-recht-wiki.de

    Sturz in nasser Hotelhalle

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verkehrssicherungspflicht / Nasser Boden im Eingangsbereich eines Hotels / Allgemeines Lebensrisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 5089
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Insbesondere hat er für die regelmäßige Kontrolle der unter Vertrag genommenen Unterkünfte sachkundige Personen einzusetzen, und zwar zur Feststellung von Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem Hinsehen jedermann offenbaren (BGHZ 103, 298, 304).

    (BGHZ 103, 298, 304, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00

    Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines

    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.9.2001, 16 U 195/00, zit. nach Juris).

    Keinen Reisemangel stellen Unfälle dar, die nicht reisespezifisch sind, mit deren Auftreten auch im privaten Alltag gerechnet werden muss, beispielsweise: Stürze im Schwimmbadbereich (OLG Frankfurt , 19.9.2001, 16 U 195/00) Stürze auf nach Reinigungsarbeiten feuchten Treppen (OLG Frankfurt 14.12.000, 16 U 55/00, Stürze auf regennassen Fliesen im Außenbereich (OLG Frankfurt 24.10.02 16 U 52/02).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92
    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.9.2001, 16 U 195/00, zit. nach Juris).

    (BGHZ 103, 298, 304, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).

  • OLG Koblenz, 13.07.1995 - 5 U 295/95

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines kleinen Lebensmittelgeschäfts

    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Auch hier wird erwartet, dass sich das Publikum in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 671 f, OlG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98

    Verkehrssicherungspflicht bei nassen Fliesen im Eingangsbereich einer Apotheke

    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Auch hier wird erwartet, dass sich das Publikum in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 671 f, OlG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2002 - 16 U 52/02

    Haftung des Reiseveranstalters für den Unfall eines Reisenden auf regennassen

    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Keinen Reisemangel stellen Unfälle dar, die nicht reisespezifisch sind, mit deren Auftreten auch im privaten Alltag gerechnet werden muss, beispielsweise: Stürze im Schwimmbadbereich (OLG Frankfurt , 19.9.2001, 16 U 195/00) Stürze auf nach Reinigungsarbeiten feuchten Treppen (OLG Frankfurt 14.12.000, 16 U 55/00, Stürze auf regennassen Fliesen im Außenbereich (OLG Frankfurt 24.10.02 16 U 52/02).
  • LG Frankfurt/Main, 01.12.1994 - 21 O 307/94
    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Die maßgebliche Beurteilung des Inhalts von Sicherheitspflichten, die im Zusammenhang mit der Beschaffenheit einer Hotelunterkunft besteht, muss darauf ausgerichtet sein, ob über einen reinen Funktionsmangel hinaus unter Berücksichtungung des Erfordernisses einer zumutbaren Erkennbarkeit ein naheliegendes Sicherheitsrisiko für den Hotelgast anzunehmen ist und ob zur Abwendung dieses Risikos Schutzmaßnahmen geboten sind (LG Frankfurt, Beschl. v. 1.12.1994, Az.: 2 - 21 O 307/94, zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 16 U 55/00
    Auszug aus LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
    Keinen Reisemangel stellen Unfälle dar, die nicht reisespezifisch sind, mit deren Auftreten auch im privaten Alltag gerechnet werden muss, beispielsweise: Stürze im Schwimmbadbereich (OLG Frankfurt , 19.9.2001, 16 U 195/00) Stürze auf nach Reinigungsarbeiten feuchten Treppen (OLG Frankfurt 14.12.000, 16 U 55/00, Stürze auf regennassen Fliesen im Außenbereich (OLG Frankfurt 24.10.02 16 U 52/02).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 16 U 43/13

    Reiserecht: Sturz am Swimmingpool als allgemeines Lebensrisiko

    Die Rechtsprechung hat auch in anderen vergleichbaren Fällen, bei denen ein Reisender auf einem Bodenbelag ausgerutscht ist, der wegen Reinigungsarbeiten nass war, das Vorliegens eines Mangels und eine Einstandspflicht des Reiseveranstalters ganz überwiegend abgelehnt, (AG Düsseldorf, BeckRS 2010, 16454; LG Duisburg, BeckRS 2006, 05089; OLG Frankfurt, LSK 2003, 140612; anders OLG Koblenz, BeckRS 2010, 03038, bei Sturz auf einer Marmortreppe).
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