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   OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-21 W 45/03   

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https://dejure.org/2003,24967
OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - I-21 W 45/03 (https://dejure.org/2003,24967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2003 - I-21 W 45/03 (https://dejure.org/2003,24967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - I-21 W 45/03 (https://dejure.org/2003,24967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 11223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 21 W 45/03
    Maßgebend für die nach § 17a GVG zu treffende Rechtswegentscheidung ist, ob die als richtig zu unterstellenden Tatsachenbehauptungen der Kläger Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergeben, die in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallen (BGHZ 108, 284; 102, 280; 97, 312).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 21 W 45/03
    Maßgebend für die nach § 17a GVG zu treffende Rechtswegentscheidung ist, ob die als richtig zu unterstellenden Tatsachenbehauptungen der Kläger Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergeben, die in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallen (BGHZ 108, 284; 102, 280; 97, 312).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 21 W 45/03
    Maßgebend für die nach § 17a GVG zu treffende Rechtswegentscheidung ist, ob die als richtig zu unterstellenden Tatsachenbehauptungen der Kläger Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergeben, die in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallen (BGHZ 108, 284; 102, 280; 97, 312).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 5 U 252/93

    Vermessungstechnische Leistungen eines öffentlich bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 21 W 45/03
    Ob die Leistungen des Vermessungsingenieurs öffentlich-rechtlich nach § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 ÖbVermIngBO i.V.m. § 1, 10 ÖbVermIngKO oder nach den für den Werkvertrag geltenden Vorschriften gemäß §§ 631 Abs. 1 BGB, 96ff. HOAI zu vergüten sind, hängt davon ab, welche Leistungen er nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber erbringen soll (ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 269).
  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 618/16

    Amtlicher Lageplan - Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit bei Erstellung eines

    a) Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind Träger eines öffentlichen Amtes (allg. Meinung, vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1990 - I ZR 299/88, NJW-RR 1991, 363 f und Beschluss vom 14. Januar 1993 - I ZB 24/91, BGHZ 121, 126, 129; OLG Dresden, LKV 2007, 191; OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 11223; OLG Hamm, NZBau 2006, 788, 791; KG, NVwZ-RR 1998, 102; Holthausen, NZBau 2004, 479, 480; ders., NZBau 2013, 421; Keddo, Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, S. 129 ff; Seidel, Privater Sachverstand und staatliche Garantenstellung im Verwaltungsrecht, S. 239 f).

    Möglich ist damit neben der Ausführung von Amtshandlungen auch eine Tätigkeit auf privatrechtlichem Gebiet (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269 sowie BeckRS 2006, 11223).

    Er ist zu unterscheiden von einem (einfachen) Lageplan nach § 3 Abs. 1 BauPrüfVO NRW, mit welchem sich der Antragsteller begnügen darf, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 1 BauPrüfVO NRW nicht erfüllt sind, und dessen Anfertigung damit auch nicht der hoheitlichen Tätigkeit eines Vermessungsingenieurs zuzurechnen ist (so auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 11223).

  • BGH, 29.11.2012 - III ZR 21/12

    Haftung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für eine fehlerhafte

    Die Lageplanerstellung und die Gebäudeeinmessung sind jedoch privatrechtlicher Natur und stellen sich nicht als hoheitliche Tätigkeit im Sinne der §§ 1, 2 VermGBln dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 202/70, BGHZ 58, 225, 226; zustimmend OLG Düsseldorf, BauR 1992, 665; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2003 - I-21 W 45/03, juris Rn. 4 f; OLG Hamm, NZBau 2006, 788, 789 zu den nordrhein-westfälischen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren; vgl. für das Land Berlin KG, KGReport Berlin 1998, 360, 361).
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