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   OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - I-20 U 91/03   

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https://dejure.org/2003,17030
OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - I-20 U 91/03 (https://dejure.org/2003,17030)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2003 - I-20 U 91/03 (https://dejure.org/2003,17030)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - I-20 U 91/03 (https://dejure.org/2003,17030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verarbeitung von Daten für künftige Aktivitäten eines Veranstalters durch die Teilnahme an einem Internet-Gewinnspiel; Schutz des Verbrauchers vor Anrufen ohne dessen vorherige Zustimmung; Bewerbung der Dienstleistung des gewerblichen Betreibens von Spielgemeinschaften ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 5530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 20 U 91/03
    Für die Festsetzung einer - diesen Betrag möglicherweise übersteigenden (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049) - Beschwer der Beklagten, wie von ihr im Termin vom 25. November 2003 beantragt, besteht kein Anlass (vgl. BGH NJW 2002, 2720 unter II.1.); diese Festsetzung ist nicht vom Berufungsgericht vorzunehmen, vielmehr ist die Beschwer in einem etwaigen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von der Beklagten darzulegen und allein vom Bundesgerichtshof festzulegen.
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 59/97

    Berufungsbeschwer bei Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 20 U 91/03
    Für die Festsetzung einer - diesen Betrag möglicherweise übersteigenden (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049) - Beschwer der Beklagten, wie von ihr im Termin vom 25. November 2003 beantragt, besteht kein Anlass (vgl. BGH NJW 2002, 2720 unter II.1.); diese Festsetzung ist nicht vom Berufungsgericht vorzunehmen, vielmehr ist die Beschwer in einem etwaigen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von der Beklagten darzulegen und allein vom Bundesgerichtshof festzulegen.
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 20 U 91/03
    Für die Festsetzung einer - diesen Betrag möglicherweise übersteigenden (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049) - Beschwer der Beklagten, wie von ihr im Termin vom 25. November 2003 beantragt, besteht kein Anlass (vgl. BGH NJW 2002, 2720 unter II.1.); diese Festsetzung ist nicht vom Berufungsgericht vorzunehmen, vielmehr ist die Beschwer in einem etwaigen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von der Beklagten darzulegen und allein vom Bundesgerichtshof festzulegen.
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 20 U 91/03
    Für die Festsetzung einer - diesen Betrag möglicherweise übersteigenden (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049) - Beschwer der Beklagten, wie von ihr im Termin vom 25. November 2003 beantragt, besteht kein Anlass (vgl. BGH NJW 2002, 2720 unter II.1.); diese Festsetzung ist nicht vom Berufungsgericht vorzunehmen, vielmehr ist die Beschwer in einem etwaigen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von der Beklagten darzulegen und allein vom Bundesgerichtshof festzulegen.
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Bezüglich der Beschränkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt es jedenfalls für die Anlage K 1 auf der Hand, dass sich die Verurteilung wegen des sogenannten Territorialitätsprinzips nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht (BGH NJW 1994, 2888 [2889] - Folgerecht bei Auslandsbezug: "Ausgangspunkt ist dabei das für Immaterialgüterrechte heute allgemein anerkannte Territorialitätsprinzip, wonach diese Rechte - anders als zum Beispiel das Eigentum - in ihrer Geltung räumlich auf das Territorium des Staates begrenzt sind, der sie individuell verleiht oder unter bestimmten Voraussetzungen generell anerkennt."), einer besonderen Formulierung im Tenor bedarf es insoweit nicht (OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 05530; vergleiche auch EuGH NJW 2013, 3627 Peter Pinckney/KOG Mediatech AG; anders aber LG Berlin BeckRS 2012, 16277; LG Hamburg BeckRS 2010, 21389), weil dies lediglich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2007 - L 19 B 38/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese Behauptung geht nach seinem eigenen Vortrag ins Leere: Telefonmarketing ist keineswegs per se sitten- bzw. rechtswidrig, sondern wird es erst dann, wenn - im Verhältnis zu privaten Verbrauchern - keine Einwilligung mit einer telefonischen Kontaktaufnahme besteht (z.B. Urteile des OLG Düsseldorf vom 16.12.2003 - I-20 U 91/03, des LG Hamburg vom 23.11.2004 - 312 0 975/04 -) bzw. - bei der Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern - dann, wenn diese mit der telefonischen Kontaktaufnahme weder einverstanden sind noch ihr Einverständnis vermutet werden kann (BGH, Urteil vom 24.01.1991 - 1 ZR 133/89 - = BGHZ 113, 282ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2007 - L 19 B 39/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese Behauptung geht nach seinem eigenen Vortrag ins Leere: Telefonmarketing ist keineswegs per se sitten- bzw. rechtswidrig, sondern wird es erst dann, wenn - im Verhältnis zu privaten Verbrauchern - keine Einwilligung mit einer telefonischen Kontaktaufnahme besteht (z.B. Urteile des OLG Düsseldorf vom 16.12.2003 - I-20 U 91/03, des LG Hamburg vom 23.11.2004 - 312 0 975/04 -) bzw. - bei der Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern - dann, wenn diese mit der telefonischen Kontaktaufnahme weder einverstanden sind noch ihr Einverständnis vermutet werden kann (BGH, Urteil vom 24.01.1991 - 1 ZR 133/89 - = BGHZ 113, 282ff).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2007 - 20 U 102/06

    Wiederholungsgefahr nach Ergehen eines rechtskräftigen Urteils im gewerblichen

    Des Weiteren verweist sie auf ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2003 (38 O 26/03 = I-20 U 91/03 OLG Düsseldorf), durch das sie auf Betreiben des B. verurteilt worden ist, nicht auf dem Gebiet des Lotto- und Gewinnspielwesens zu Zwecken des Wettbewerbs Endverbraucher unaufgefordert und ohne ihr vorheriges Einverständnis zu gewerblichen Zwecken anrufen bzw. anrufen zu lassen; durch diese Verurteilung sei der Kläger als Mitglied des B. an der Geltendmachung seines Anspruchs gehindert.
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