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   BPatG, 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00   

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https://dejure.org/2007,34535
BPatG, 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00 (https://dejure.org/2007,34535)
BPatG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00 (https://dejure.org/2007,34535)
BPatG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 26 W (pat) 15/00 (https://dejure.org/2007,34535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 8028
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00
    Ihr fehlt insbesondere nicht jegliche abstrakte Unterscheidungseignung (EuGH GRUR 2003, 604, 607, Nr. 27 und 41 - Libertel).

    Der Eintragung der angemeldeten Marke stand zwar, wie die Markenstelle in dem angegriffenen Beschluss zutreffend festgestellt hat, das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, weil ihr von Haus aus die Fähigkeit fehlt, die beanspruchten Dienstleistungen von den Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn der Durchschnittsverbraucher sieht in der Farbe einer Ware, einer Verpackung oder einer Ausstattung, die bei der Erbringung einer Dienstleistung verwendet wird, im Regelfall nur ein optisches Gestaltungsmittel, misst ihr jedoch keine Bedeutung für die betriebliche Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen des Verwenders der Farbe von den Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter zu (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 65 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227, 231, Nr. 79 - Farbe Orange).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus BPatG, 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00
    Der Eintragung der angemeldeten Marke stand zwar, wie die Markenstelle in dem angegriffenen Beschluss zutreffend festgestellt hat, das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen, weil ihr von Haus aus die Fähigkeit fehlt, die beanspruchten Dienstleistungen von den Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn der Durchschnittsverbraucher sieht in der Farbe einer Ware, einer Verpackung oder einer Ausstattung, die bei der Erbringung einer Dienstleistung verwendet wird, im Regelfall nur ein optisches Gestaltungsmittel, misst ihr jedoch keine Bedeutung für die betriebliche Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen des Verwenders der Farbe von den Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter zu (EuGH GRUR 2003, 604, 608, Nr. 65 - Libertel; GRUR Int. 2005, 227, 231, Nr. 79 - Farbe Orange).
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Stellt eine Farbe einen wesentlichen Teil der "corporate identity" eines Unternehmens dar, so wird diese als Herkunftshinweis und damit markenmäßig benutzt (vgl. BPatG vom 14.02.2007 - 26 W (pat) 15/00 -, BeckRS 2007, 08028).

    Dabei darf der Durchsetzungsgrad regelmäßig nicht weniger als 50 % betragen und kann sich je nach Ausmaß des Freihaltebedürfnisses der Mitbewerber erhöhen (vgl. BPatG GRUR 2009, 170, 173 - Farbmarke Rapsgelb; BeckRS 2007, 08028; Ströbele a.a.O. Rn. 507).

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