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   BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04   

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BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04 (https://dejure.org/2007,24678)
BPatG, Entscheidung vom 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04 (https://dejure.org/2007,24678)
BPatG, Entscheidung vom 04. April 2007 - 32 W (pat) 238/04 (https://dejure.org/2007,24678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 8085
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Anders als in dem Parallelverfahren I ZB 96/05 (BGH GRUR 2006, 850 - FUSS-BALL WM 2006) könne allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die angegriffene Marke "WM 2006" vom Verkehr stets als glatt beschreibende Sachangabe für das weltweit wichtigste Sportereignis im Jahr 2006 aufgefasst werde.

    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 [Nr. 18] - FUSS-BALL WM 2006).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 [Nr. 18] - FUSS-BALL WM 2006).

    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Damit können die Kataloge zur Beurteilung der Frage, inwieweit zwischen den beanspruchten Waren und Dienstleistungen ein Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahr 2006 besteht, herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; GRUR 2004, 77, 78 - PARK & BIKE).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt eine (hinreichende) Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).
  • BPatG, 02.08.2006 - 32 W (pat) 249/03

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Nach Artikel 234 EG können dem Europäischen Gerichtshof Fragen über die Auslegung der Markenrechts-Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt werden, wenn diese weder aus den gesetzlichen Quellen eindeutig zu beantworten noch durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt sind (BPatG GRUR 2007, 156, 157 - Anhörungsrüge).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Damit können die Kataloge zur Beurteilung der Frage, inwieweit zwischen den beanspruchten Waren und Dienstleistungen ein Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahr 2006 besteht, herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection; GRUR 2004, 77, 78 - PARK & BIKE).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 04.04.2007 - 32 W (pat) 238/04
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014 [Nr. 27 ff.] - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 [Nr. 18] - FUSS-BALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 97/05

    Kein Markenschutz für "FUSSBALL WM 2006"

  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Je bekannter der beschreibende Begriffsinhalt einer Bezeichnung ist, desto eher wird der Verkehr ihn auch dann als solchen erfassen, wenn der Begriff ihm im Zusammenhang mit der Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung entgegentritt (BGH GRUR 2006, 850 ff. - Rn. 29 - FUSSBALL WM 2006; Beschluss v. 27.4. 2006, I ZB 97/05 - WM 2006 i. V. m. BPatG Beschluss vom 4. April 2007, 32 W (pat) 238/04 - WM 2006).
  • BPatG, 14.10.2009 - 29 W (pat) 35/07

    Für Internet- und Printreklame "my choice" als Marke eintragungsfähig

    Je bekannter der beschreibende Begriffsinhalt einer Bezeichnung ist, desto eher wird der Verkehr ihn auch dann als solchen erfassen, wenn der Begriff ihm im Zusammenhang mit der Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung entgegentritt (BGHZ 167, 278 = GRUR 2006, 850 Rdnr. 29 FUSSBALL WM 2006; BGH, Beschl. v. 27.4.2006 I ZB 97/05, BeckRS 2006, 09470 WM 2006; in Verbindung mit BPatG, Beschl. v. 4.4.2007 32 W [pat] 238/04, BeckRS 2007, 08085 WM 2006).
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