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   OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07   

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https://dejure.org/2007,7259
OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07 (https://dejure.org/2007,7259)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.04.2007 - 3 W 43/07 (https://dejure.org/2007,7259)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. April 2007 - 3 W 43/07 (https://dejure.org/2007,7259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zivilprozeßrecht: Fristwahrung im Klageverfahren nach einstweiligem Rechtsschutz bei "demnächst" zugestellter Klage; Beginn der angemessenen Frist gemäß § 167 ZPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91a Abs. 2 ZPO; § 167 ZPO; §§ 567 ff. ZPO; § 926 Abs. 2 ZPO; § 936 ZPO
    Streit über die Kostentragungslast im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung; Verspätete Klageeinreichung als zwingender Grund für die gerichtliche Aufhebung eines vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens; Bestimmung der Einreichungsfrist für eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Kostentragungslast im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung; Verspätete Klageeinreichung als zwingender Grund für die gerichtliche Aufhebung eines vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens; Bestimmung der Einreichungsfrist für eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 167; ; ZPO § 926

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 167 § 926 Abs. 1
    Wahrung der Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage; Anforderungen an die Zustellung "demnächst"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1280
  • MDR 2007, 1280 (Volltext mit amtl. LS)
  • BeckRS 2007, 9425
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07
    Die angemessene Frist im Sinne des § 167 ZPO berechnet sich nämlich nicht vom tatsächlichen Zeitpunkt des Eingangs der Klage bei Gericht an, sondern vielmehr erst vom letztmöglichen, denn der Gläubiger hat das Recht, ihm eingeräumte Fristen auch voll auszuschöpfen (Musielak/Wolst, a. a. O. mit Hinweis auf BGH NJW 1986, 1347 f; NJW 1995, 2230 f.; vgl. auch OLG Köln, a. a. O.).
  • OLG Koblenz, 08.12.1994 - 6 U 1368/94
    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07
    Die vereinzelt in der Instanzrechtsprechung vertretene Auffassung, es komme allein auf den Zeitpunkt der Zustellung an und nicht, ob sie "demnächst" erfolge (vgl. hierzu OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 443, 444 sowie Musielak/Huber, a. a. O., m. w. N.), vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99

    Fristgerechte Erhebung einer Hauptsacheklage; Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07
    Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung an, dass § 167 ZPO auch im Fall des § 926 ZPO Anwendung findet (Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. A., § 926 Rn. 32; OLG Köln OLGR 1999, 400 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Celle, 12.04.2007 - 3 W 43/07
    Die angemessene Frist im Sinne des § 167 ZPO berechnet sich nämlich nicht vom tatsächlichen Zeitpunkt des Eingangs der Klage bei Gericht an, sondern vielmehr erst vom letztmöglichen, denn der Gläubiger hat das Recht, ihm eingeräumte Fristen auch voll auszuschöpfen (Musielak/Wolst, a. a. O. mit Hinweis auf BGH NJW 1986, 1347 f; NJW 1995, 2230 f.; vgl. auch OLG Köln, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2020 - 6 W 47/16

    Zur Anwendbarkeit von § 167 ZPO bei der Frage, ob die Hauptsacheklage nach § 926

    Der Senat teilt mit dem Landgericht und der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung, dass maßgeblich insoweit die Zustellung der Klageschrift und nicht deren Eingang bei Gericht ist, wobei § 167 ZPO Anwendung findet (Zöller-Vollkommer ZPO, 33. Auflage, § 926, Rn 32; BeckOK ZPO/Mayer, 37. Ed. 1.7.2020, ZPO § 926 Rn 17-21.1; MüKoZPO/Drescher § 926, Rn 16; Thomas/Putzo/Seiler ZPO, § 926, Rn 8; Saenger-Kemper ZPO, 8. Auflage 2019, § 926, Rn 12; OLG Celle MDR 2007, 1280; OLGR Düsseldorf 2009, 92; KG, Beschluss vom 23.10.2009 - 8 U 121/09 = BeckRS 2010, 23729; OLG Köln OLGR 1999, 400; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443; Musielak/Voit/Huber ZPO, § 926, Rn 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2008 - 20 U 166/07

    Erledigung eines Verfahrens auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durch

    Dem vom OLG Frankfurt hervorgehobenen Interesse des Schuldners wird bereits durch die Fristsetzung zur Klageerhebung hinreichend Rechnung getragen (wie hier: OLG Celle, Beschl. v. 12.04.2007, 3 W 43/07, Juris Rn. 10 = OLGR Celle 2007, 701; OLG Köln, Beschl. v. 23.06.1999, 6 W 12/99, Juris Rn. 2 = MD 1999, 1276).
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