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   BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04   

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BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04 (https://dejure.org/2007,3636)
BPatG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04 (https://dejure.org/2007,3636)
BPatG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 29 W (pat) 43/04 (https://dejure.org/2007,3636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 12252
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

    Denn auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die hinreichende Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den jeweiligen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 und 28 - FUSSBALL WM; GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

    Denn auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die hinreichende Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den jeweiligen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 und 28 - FUSSBALL WM; GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard).

  • BPatG, 21.06.2006 - 26 W (pat) 158/04
    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu entsprechend gebildeten Kombinationszeichen (vgl. 26 W (pat) 158/04 vom 21. Juni 2006 - mailing24; 25 W (pat) 113/04 vom 26. April 2006 - adress24; 29 W (pat) 196/03 vom 19. Oktober 2005 - Autorecht24; 24 W (pat) 162/03 vom 16. November 2004 - unfallrecht24; 29 W (pat) 155/04 vom 29. September 2004 - design24; 29 W (pat) 137/02 vom 29. September 2004 - cam24; 29 W (pat) 262/02 vom 7. Juli 2004 - auskunft 24; 29 W (pat) 251/03 vom 14. Januar 2004 - DruckDiscount24.de; 30 W (pat) 210/02 vom 3. November 2003 - pharmacy24; 25 W (pat) 110/03 vom 23. Oktober 2003 - beauty24.de [GRUR 2004, 336 ff.]; 24 W (pat) 126/02 vom 24. Juni 2003 - surf24; 28 W (pat) 92/02 vom 14. Mai 2003 - fleisch24; 25 W (pat) 280/01 vom 19. September 2002 - Alarm 24).
  • BPatG, 27.06.2012 - 29 W (pat) 22/11

    Markenlöschungsverfahren - "test (Wort-Bildmarke)" - teilweise fehlende

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit nicht als betrieblicher Herkunftshinweis eignen, weil sie wegen der funktionellen Nähe vom Publikum nur als Sachangabe (BPatG 29 W (pat) 43/04 - juris Tz. 13 f. - print24) oder als beschreibende Angabe wahrgenommen werden (BGH a. a. O. 1102 Rdnr. 23 - TOOOR!; a. a. O. 855 Rdnr. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

    Wegen dieses engen funktionalen Zusammenhangs (BPatG 29 W (pat) 43/04 - juris Tz. 14 - print24) zwischen den eingetragenen Verlagsdienstleistungen und den herauszugebenden "Testzeitschriften und Verbraucherinformationen" werden die angesprochenen Verkehrskreise das Wortelement "test" als reinen Sachhinweis auf die in Rede stehenden Druckereierzeugnisse und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen.

  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rheinpark-Center Neuss" - Unterscheidungskraft -

    Dies setzt aber voraus, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG 29 W (pat) 43/04 - juris Tz. 15 - print 24).
  • BPatG, 17.12.2013 - 27 W (pat) 507/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Derber Fluch: Fucking Hell" - Sittenwidrigkeit -

    Dies setzt aber voraus, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG 29 W (pat) 43/04, BeckRS 2007, 12252 - print24).
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