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   BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06   

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https://dejure.org/2007,6249
BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06 (https://dejure.org/2007,6249)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2007 - V ZR 274/06 (https://dejure.org/2007,6249)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - V ZR 274/06 (https://dejure.org/2007,6249)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beratung des Kaufinteressenten bei der Vermittlung des Kaufvertrages über eine Immobilie durch einen Vermittler; Stillschweigend erteilte Außenvollmacht des Vermittlers zum Abschluss eines Beratungsvertrages; Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers beim ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungsfehler bei Kauf einer Wohnung; Sittenwidrigkeit des Kaufpreises; Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie; Schrottimmobilien; Modellrechnungen

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1 § 280
    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen eines Immobilienkaufs; Pflichten des Verkäufers zur vollständigen Beratung; Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bei gesondert ausgewiesenem Sanierungsaufwand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungsfehler des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Veräußerers einer Eigentumswohnung bei fehlerhafter Beratung durch Anlagevermittler (RA Dr. Ekkehart Reinelt; jurisPR-BGHZivilR 38/2007 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 13465
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Ein solcher Schadensersatzanspruch (vgl. dazu Senat BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812) steht ihr nach den von dem Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht zu.

    Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages über eine Immobilie die Aufgabe, den Kaufinteressenten zu beraten, und ist sie vom Verkäufer dem Vermittler überlassen worden, ist nach den Umständen von einer stillschweigend erteilten Außenvollmacht des Vermittlers (§ 167 BGB) zum Abschluss eines Beratungsvertrages auszugehen (Senat, BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

    An die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen, sind keine strengen Anforderungen zu stellen, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag vom Käufer erhalten hat (Senat, BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

    Zu dem Eigenaufwand des Käufers gehören auch die Zahlungen, die zur Tilgung der Darlehen aufgebracht werden müssen, welche zur Finanzierung des Erwerbs aufzunehmen sind (vgl. Senat Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812) .

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages über eine Immobilie die Aufgabe, den Kaufinteressenten zu beraten, und ist sie vom Verkäufer dem Vermittler überlassen worden, ist nach den Umständen von einer stillschweigend erteilten Außenvollmacht des Vermittlers (§ 167 BGB) zum Abschluss eines Beratungsvertrages auszugehen (Senat, BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

    An die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen, sind keine strengen Anforderungen zu stellen, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag vom Käufer erhalten hat (Senat, BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

    (1) Der durch die Vorlage eines Berechnungsbeispiels zustande kommende Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer dazu, den Kaufinteressenten richtig und vollständig über die tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Kaufentschluss von Bedeutung sein können (Senat, Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

    Die Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwands des Käufers bildet dabei das Kernstück der Beratung; sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, das Objekt mit eigenen Mitteln erwerben und halten zu können (Senat, BGHZ 156, 371, 377; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Ein solcher Schadensersatzanspruch (vgl. dazu Senat BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812) steht ihr nach den von dem Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht zu.

    Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages über eine Immobilie die Aufgabe, den Kaufinteressenten zu beraten, und ist sie vom Verkäufer dem Vermittler überlassen worden, ist nach den Umständen von einer stillschweigend erteilten Außenvollmacht des Vermittlers (§ 167 BGB) zum Abschluss eines Beratungsvertrages auszugehen (Senat, BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

    An die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen, sind keine strengen Anforderungen zu stellen, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag vom Käufer erhalten hat (Senat, BGHZ 140, 111, 117; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Von einem solchermaßen groben Missverhältnis ist bei Grundstücksgeschäften dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (Senat, BGHZ 146, 298, 302).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Die Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwands des Käufers bildet dabei das Kernstück der Beratung; sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, das Objekt mit eigenen Mitteln erwerben und halten zu können (Senat, BGHZ 156, 371, 377; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    (1) Der durch die Vorlage eines Berechnungsbeispiels zustande kommende Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer dazu, den Kaufinteressenten richtig und vollständig über die tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Kaufentschluss von Bedeutung sein können (Senat, Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207; Urt. v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, WM 2007, 174, 176).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass ein Beratungsfehler des Verkäufers vorliegt, wenn er die wirtschaftliche Rentabilität des Erwerbs im Hinblick auf eine zu erwartende positive Wertentwicklung am Immobilienmarkt zum Zwecke der Verkaufsförderung besonders herausstellt und dabei die aus den individuellen Gegebenheiten der Immobilie folgenden Risiken verschweigt, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität erheblich zu mindern oder auszuschließen vermögen (Senat, Urt. v. 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    (2) Anders ist es zwar, wenn der Kaufinteressent die Beratung des Verkäufers bei verständiger Würdigung so verstehen musste, dass die Tilgungsleistungen in die in dem Berechnungsbeispiel ausgewiesene Gesamtbelastung nicht eingeflossen sind (Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021, 2022).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 289/94

    Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks bei sittenwidriger Übervorteilung

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    a) Ein Rechtsgeschäft kann nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung so krass ist, dass allein daraus auf eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragspartners zu schließen ist (Senat, Urt. v. 12. Januar 1996, V ZR 289/94, NJW 1996, 1204).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus BGH, 06.07.2007 - V ZR 274/06
    Das hat der Senat für den Erwerb von Immobilien in sog. Steuersparmodellen entschieden, bei denen der Vertrag wegen der steuerlich unterschiedlichen Absetzbarkeit in besondere Vereinbarungen zu Einzelleistungen, für die gesonderte Entgelte ausgewiesen werden, aufgespalten wird (Senat, Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 18/04, NJW 2005, 820, 822; Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 220/04, NJW-RR 2005, 1418, 1420 f.).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

  • BGH, 27.01.1977 - VII ZR 339/74

    Richtiger Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines sittenwidrigen

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Die Nichtigkeit des Vereinbarten bestimmt sich nach dem, was die Parteien vertraglich sich einander zu gewähren versprochen haben (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1977 - VII ZR 339/74, WM 1977, 399 f., Senat, Urteil vom 6. Juli 2007 - V ZR 274/06, Rn. 24, juris).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Für die Feststellung eines Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung bei dem zusammengesetzten Vertrag, aus dem Kaufvertrag über die Wohnung und dem Werkvertrag zu deren Modernisierung, verweist der Senat auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 6. Juli 2007 (V ZR 274/06, Rz. 22 bis 24, [...]).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 194/13

    Verkäuferhaftung bei vermitteltem Eigentumswohnungskaufvertrag: Zurechenbarkeit

    Aus den Umständen kann sich nämlich eine stillschweigend erteilte Außenvollmacht des Vermittlers (§ 167 Abs. 1 Fall 2 BGB) zum Abschluss eines Beratungsvertrages ergeben (Senat, Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, BGHZ 140, 111, 117, vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812, vom 13. Oktober 2006 - V ZR 66/06, NJW 2007, 1874 Rn. 2, 16 f. und vom 6. Juli 2007 - V ZR 274/06, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.02.2011 - V ZR 208/09

    Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem Kauf einer

    Die gegenseitigen Leistungen sind nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bemessen und nicht danach, was die Parteien sich nachfolgend einander gewährt haben (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2007 - V ZR 274/06, Rn. 24, juris).
  • OLG München, 19.03.2014 - 20 U 5031/13

    Unwirksamkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Ein nachträglich in Durchführung des Vertrages entstandenes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung könnte nur dann beachtlich im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB sein, wenn es auf einer nachträglichen Zusatzvereinbarung beruhen würde (BGH, Urteil vom 27.01.1977, VII ZR 339/74, BeckRS 1977, 00364; BGH, Urteil vom 06.07.2007, V ZR 274/06, BeckRS 2007, 13465; BGH, Urteil vom 02.11.2009, 21 U 2185/09, BeckRS 2011, 06594).
  • OLG Koblenz, 07.05.2009 - 2 U 1389/08

    Schrottimmobilien

    3) Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).

    Die Kaufpreiszahlungspflicht des Erwerbers ist nur dann sittenwidrig überhöht, wenn das vom Bauträger geschuldete Gesamtpaket, bestehend aus dem Kaufpreisanteil für den Grundstücksanteil und die Altbausubstanz, sowie der für die Sanierung vorgesehene Werklohnanteil anstößig überhöht ist (BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).

  • OLG München, 19.04.2010 - 19 U 5010/06

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken: Wegfall

    Daher war für die Wertermittlung als Leistungssoll eine umfassende Renovierung zu unterstellen und auch von der Verpflichtung des Veräußerers, einen straßenseitigen Ladenzugang herzustellen, auszugehen, und nicht etwa von einer davon abweichenden tatsächlichen Ausführung (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 13.03.2007, S. 4, Bl. 238 d.A.; dazu BVerfG, Beschluss vom 10.02.2009, S. 9/10, zu Bl. 276 d.A.; BGH, Urteil vom 06.07.2007, Gz. V ZR 274/06).
  • KG, 23.02.2017 - 8 U 87/15

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger

    Zu dem zu berücksichtigenden Eigenaufwand des Käufers, welcher vom Verkäufer im Rahmen der Beratung über die monatliche Belastung einzurechnen ist, gehört nicht nur der Zins, sondern auch die Tilgungszahlung (BGH, Urt. v. 06.07.2007 -V ZR 274/06, juris Tz 15; Urt. v. 14.03.2003 -V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1813 unter II.3).
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Sind dem Erwerber bei einem sog. Steuersparmodell der Erwerb der Immobilie und die sonstigen Leistungen (für den Kauf der Wohnung im Altbauzustand und für deren Modernisierung) wegen der steuerlich unterschiedlichen Absetzbarkeit unter Ausweis der auf die Einzelleistungen entfallenden Entgelte als Gesamtpaket angeboten worden, so muss nach der Rechtsprechung des V.Zivilsenats des Bundesgerichtshofs der Vergleich zur Feststellung einer etwaigen Sittenwidrigkeit zwischen dem Gesamtaufwand des Käufers einerseits und dem Wert des gesamten "Leistungspakets" (unter Berücksichtigung der erzielbaren Steuervorteile) andererseits erfolgen (vgl. BGH WM 2004, 2349 Rdn.15 nach juris; WM 2005, 1598/1600; Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06 - Rdn.21-24 nach juris m.w.N.).
  • KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Sind dem Erwerber bei einem sog. Steuersparmodell der Erwerb der Immobilie und die sonstigen Leistungen (für den Kauf der Wohnung im Altbauzustand und für deren Modernisierung) wegen der steuerlich unterschiedlichen Absetzbarkeit unter Ausweis der auf die Einzelleistungen entfallenden Entgelte als Gesamtpaket angeboten worden, so muss der Vergleich zur Feststellung einer etwaigen Sittenwidrigkeit zwischen dem Gesamtaufwand des Käufers einerseits und dem Wert des gesamten "Leistungspakets" unter Berücksichtigung der erzielbaren Steuervorteile andererseits erfolgen (vgl. BGH WM 2004, 2349 Rdn.15 nach juris; WM 2005, 1598/1600; Urteil vom 06.07.2007 - V ZR 274/06 - Rdn.21-24 nach juris m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.06.2009 - 2 U 1389/08

    Schrottimmobilien

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 201/09

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Hamm, 28.11.2011 - 31 U 74/11

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

  • KG, 02.12.2011 - 21 U 61/10

    Erwerb eines Altbaus: Wann ist ein Bauträgervertrag sittenwidrig?

  • LG Leipzig, 21.06.2012 - 3 O 856/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages - Voraussetzungen

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