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   OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07   

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https://dejure.org/2007,8651
OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07 (https://dejure.org/2007,8651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07 (https://dejure.org/2007,8651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2007 - 1 Ss OWi 270/07 (https://dejure.org/2007,8651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei einem bereits wiederholt straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Betroffenen; Voraussetzungen des Absehens vom straßenverkehrsrechtlichen Regelfahrverbot

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Geldbuße; Erhöhung; Voreintragungen; Verwertbarkeit; Fahrverbot; Absehen; Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 92 OWi 8359/06
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 15304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07
    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07
    Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte könnte nur dann geboten sein, wenn durch seine Anordnung die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährdet wäre (BGHSt 38, 125 ff., OLG Hamm, VRS 90, 210; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm NZV 1995, 366, 367; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 18 m. w. N.), wobei der Tatrichter eine solche Überzeugung nicht ausschließlich aus einer nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen ableiten darf.
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07
    Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte könnte nur dann geboten sein, wenn durch seine Anordnung die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährdet wäre (BGHSt 38, 125 ff., OLG Hamm, VRS 90, 210; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm NZV 1995, 366, 367; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 18 m. w. N.), wobei der Tatrichter eine solche Überzeugung nicht ausschließlich aus einer nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen ableiten darf.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07
    Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes wegen des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte könnte nur dann geboten sein, wenn durch seine Anordnung die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährdet wäre (BGHSt 38, 125 ff., OLG Hamm, VRS 90, 210; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm NZV 1995, 366, 367; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 18 m. w. N.), wobei der Tatrichter eine solche Überzeugung nicht ausschließlich aus einer nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen ableiten darf.
  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 4 Ss OWi 161/06

    Augenblicksversagen; Übersehen eines Verkehrsschildes; Verbot des Wendens

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07
    Dies hat aber lediglich zur Folge, dass in dieser Zeit nachträglich bekannt gewordene neue Ordnungswidrigkeiten der Tilgung alter Voreintragungen entgegenstehen können, es jedoch andererseits während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen verbleibt (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 SsOWi 228/05 - Beschluss vom 28.03.2006 - 4 SsOWi 161/06 -).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05

    Fahrverbot; Voreintragung; Verwertbarkeit; Tilgungsreife; Überliegefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07
    Dies hat aber lediglich zur Folge, dass in dieser Zeit nachträglich bekannt gewordene neue Ordnungswidrigkeiten der Tilgung alter Voreintragungen entgegenstehen können, es jedoch andererseits während der Überliegefrist bei einem Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen verbleibt (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 SsOWi 228/05 - Beschluss vom 28.03.2006 - 4 SsOWi 161/06 -).
  • OLG Hamburg, 27.03.2015 - 1 Rb 58/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflicht zur Mitteilung von Erörterungsgesprächen

    Denn mangels Angabe des Datums des Bußgeldbescheiderlasses und der Rechtskraft (vgl. OLG Hamm, Beschl. vom 26. April 2007 - 1 Ss OWi 270/07, BeckRS 2007, 15304) kann eine rechtsbeschwerdegerichtliche Überprüfung der Verwertbarkeit der Eintragungen nicht erfolgen (UA S. 2).
  • AG Wolfratshausen, 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit von Voreinträgen im Verkehrszentralregister für

    Eine Gewichtung der einzelnen Kriterien führt zu dem Ergebnis, dass die in den Gesetzesmaterialien erkennbaren Vorstellungen des Gesetzgebers widersprüchlich sind und die in den Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.08.2006 - 2 Ss OWi 1671/05; OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07; Brandenburgisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.07.2007 - 2 Ss (OWi) 90 B/07) im Vordergrund stehende Annahme, der Wille des Gesetzgebers stehe der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegen, weder objektivierbar ist noch zwingend zu einer dessen ursprünglichen Vorstellungen entsprechenden Auslegung führen muss.
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