Rechtsprechung
BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkung der Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf die Wirksamkeit einer Rücknahmeerklärung; Differenzierung zwischen Geschäftsfähigkeit oder Schuldfähigkeit eines Erklärenden und seiner prozessualen Handlungsunfähigkeit
- Judicialis
StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 103
- BeckRS 2007, 18798
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06
Wirksame Revisionsrücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch …
Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Dies stellt der Senat im Wege des Freibeweises auf Grundlage des Akteninhalts fest (vgl. BGH NStZ 1983, 280; NStZ-RR 2007, 210 f.).Diese ist unwiderruflich und unanfechtbar (…BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2; NStZ-RR 2007, 210 f.).
- BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Eine Beeinträchtigung der Geschäfts- oder Schuldfähigkeit eines Erklärenden hat nicht zwangsläufig dessen prozessuale Handlungsunfähigkeit zur Folge (BGH, Beschl. vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04;… Meyer-Goßner aaO Rdn. 8 a m. w. N.). - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90
Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Diese ist unwiderruflich und unanfechtbar (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2; NStZ-RR 2007, 210 f.). - BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
Auszug aus BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07
Für die Wirksamkeit der Rücknahme durch den Angeklagten ist es ohne Belang, dass das Rechtsmittel von seinem Verteidiger eingelegt worden war, da der Wille des Angeklagten vorgeht (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7 m. w. N.).
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Dies stellt der Senat im Wege des Freibeweises auf Grundlage des Akteninhalts fest (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 mwN und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180).
Für die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung ist dies jedoch für sich genommen ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
a) Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel vom Verteidiger eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 jeweils mwN).Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung - wie ausgeführt - erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht dazu in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07).
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 mwN).
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen …
Ob die prozessuale Handlungsfähigkeit besteht bzw. bestand, hat das jeweils zuständige Gericht im Freibeweisverfahren aufzuklären (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 5 …und vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3, 6 Rn. 7).Das Revisionsgericht darf sich dafür auf den Akteninhalt beschränken (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 5 mwN).
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 61/18
Rechtsmittelrücknahmeerklärung des Angeklagten (Wirksamkeit; Fähigkeit zur …
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07, BeckRS 2007, 18798 Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22
Prozessuale Handlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Abgabe der …
Dabei ist ohne Bedeutung, dass das Rechtsmittel von der Verteidigerin eingelegt wurde, die Rücknahme indes der Angeklagte selbst erklärt hat (vgl. § 297 StPO; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; vom 20. Mai 2014 - 5 StR 531/13 jeweils mwN).Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung - wie ausgeführt - erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht dazu in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07; 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19, jeweils mwN).
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 mwN; vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19).
- BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Rücknahme der Revision (Geschäfts- und Schuldunfähigkeit des Angeklagten)
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu Lasten des Angeklagten (…BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16 Rn. 12 und vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 Rn. 6 mwN). - BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …
Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit gehen hierbei zu Lasten des Beschuldigten (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07). - LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
Zur Verfahrensfähigkeit eines nach PsychKG untergebrachten psychisch Kranken
Hiervon ist erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Beteiligter nicht in der Lage ist, die Bedeutung von ihm abgegebener Erklärungen zu erkennen, wobei Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit zu seinen Lasten gehen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 -, Rn. 6 - 7; vgl. auch BGH, 4 StR 491/15 und 5 StR 292/14, alle bei juris).