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   FG Hamburg, 09.11.2007 - 7 K 240/06   

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https://dejure.org/2007,29456
FG Hamburg, 09.11.2007 - 7 K 240/06 (https://dejure.org/2007,29456)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2007 - 7 K 240/06 (https://dejure.org/2007,29456)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2007 - 7 K 240/06 (https://dejure.org/2007,29456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Eindeutige und nachprüfbare Leistungsbeschreibung in Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eindeutige und nachprüfbare Leistungsbeschreibung in Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug: - Angaben in einer Rechnung müssen Leistungen eindeutig beschreiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 26024521
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.10.2002 - V B 9/02

    Vorsteuerabzug; Bedeutung der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus FG Hamburg, 09.11.2007 - 7 K 240/06
    Sofern auf andere Erkenntnismittel verwiesen wird, ist es erforderlich, dass die in Bezug genommenen Unterlagen in der Rechnung eindeutig bezeichnet werden (BFH, Urteil vom 10.11.1994 - V R 45/93, BStBl II 1995, 395 ; Urteil vom 21.1.1993 - V R 30/88, BStBl II 1993, 385; Urteil vom 24.9.1987 - V R 50/85, BStBl II 1988, 688, 691f.; Beschluss vom 29.11.2002 - V B 119/02, BFH/NV 2003, 518 ; Beschluss vom 14.10.2002 - V B 9/02, BFH/NV 2003, 213 ;.
  • BFH, 09.12.1987 - V B 54/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus FG Hamburg, 09.11.2007 - 7 K 240/06
    Darauf, dass letzten Endes die Leistung, über die abgerechnet worden ist, mit Hilfe anderer Nachweismittel hat festgestellt werden können, kommt es, wenn das Gesetz einen Belegnachweis verlangt und dieser nicht geführt wird, nicht an (BFH, Beschluss vom 9.12.1987 - V B 54/85, BStBl II 1988, 700).
  • FG Hessen, 16.09.2005 - 6 V 2616/05

    Leistungsbezeichnung in Rechnungen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Hamburg, 09.11.2007 - 7 K 240/06
    Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 16.9.2005 - 6 V 2616/05, juris).
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