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   OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06   

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OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06 (https://dejure.org/2007,11052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 (https://dejure.org/2007,11052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 (https://dejure.org/2007,11052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes; Bereitstellung vorsorgend sachlicher Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • Judicialis

    StPO § 81 b 2. Alt.; ; StPO § 81b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81 b 2. Alt.; StPO § 81b
    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes; Bereitstellung vorsorgend sachlicher Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch erkennungsdienstliche Maßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 27486
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06
    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772; Beschl. d. Sen. v. 31.7.2006 - 11 ME 204/06 -).

    Ist die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO gegenüber dem Beschuldigten getroffen worden, so wird ihre Rechtmäßigkeit nicht dadurch berührt, dass der Betroffene nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens und vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes die Beschuldigteneigenschaft verliert (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. d. Sen. v. 25.8.2005 - 11 ME 220/05 ; Meyer-Großner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 81 b, RdNr. 7).

    c) Die angeordneten Maßnahmen sind nach der maßgeblichen Sachlage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht als Tatsacheninstanz (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; Urt. d. erk. Sen. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42) auch für Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig.

    Ist nämlich eine erkennungsdienstliche Behandlung unterblieben, so fehlen der Polizei gegebenenfalls später eben die Unterlagen, die die Erforschung und Aufklärung einer Straftat - unter Umständen entscheidend, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Betreffenden - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 a. a. O., und v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06
    c) Die angeordneten Maßnahmen sind nach der maßgeblichen Sachlage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht als Tatsacheninstanz (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; Urt. d. erk. Sen. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42) auch für Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig.

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, 572; Urt. d. erk. Sen. v. 28.9.2006, a. a. O.).

    Es ist daher nachvollziehbar, dass Zeugen oder Geschädigten möglichst aktuelle Lichtbilder vorzulegen sind (Urt. d. Sen. v. 28.9.2006, a. a. O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.1.2006 - 2 O 198/06 -).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06
    Ist die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO gegenüber dem Beschuldigten getroffen worden, so wird ihre Rechtmäßigkeit nicht dadurch berührt, dass der Betroffene nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens und vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes die Beschuldigteneigenschaft verliert (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225; Beschl. d. Sen. v. 25.8.2005 - 11 ME 220/05 ; Meyer-Großner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 81 b, RdNr. 7).

    Ist nämlich eine erkennungsdienstliche Behandlung unterblieben, so fehlen der Polizei gegebenenfalls später eben die Unterlagen, die die Erforschung und Aufklärung einer Straftat - unter Umständen entscheidend, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Betreffenden - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 a. a. O., und v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zuweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06
    Mit Beschluss vom 14. März 2006 (5 B 54/06) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, 572; Urt. d. erk. Sen. v. 28.9.2006, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Anordnung (vgl. dazu näher BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., u. Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, a.a.O., u. Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 -).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, Rn. 36, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).

  • VG Saarlouis, 05.03.2010 - 6 K 691/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verkehrsdelikten

    OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, bei Juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 - bei Juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, bei Juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, 572.

    das Urteil der Kammer vom 21.01.2010 - 6 K 860/08 - die Frage offen lassend OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, und VG Göttingen, Urteil vom 26.08.2007 - 1 A 342/07 -, bei Juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, bei Juris.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Dies gilt auch für § 39 Abs. 3 Nds. SOG, der die Datenverarbeitung zu Zwecken der Gefahrenabwehr (Satz 1) und zur Verhütung von Straftaten (Satz 2), aber nicht mehr zu dem Zweck "für die Verfolgung von vergleichbaren künftigen Straftaten dieser Person vorzusorgen" zulässt (vgl. dazu Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06; VG Braunschweig, U. v. 27.9.2006 - 5 A 53/06 -, StV 2008, 631 = juris; VG Lüneburg, B. v. 15.10.2007 - 3 B 31/07 -, sämtlich unter www.dbovg.niedersachsen.de).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    (vgl. Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die Feststellung äußerlich ohne Weiteres erkennbarer körperlicher Merkmale kann dementsprechend grundsätzlich auch eine Betrachtung des Körpers umfassen, die ein Entkleiden des Beschuldigten mit Ausnahme des Intimbereichs erfordert, solange nähere Untersuchungen des Körpers, nicht erfolgen (Nds. OVG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - VGH Mannheim, U. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02, NVwZ-RR 2004, 572; vgl. auch BVerfG, B. v. 4.2.2009 - 2 BvR 455/08 -, juris = BeckRS 2009 31732).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die Feststellung äußerlich ohne Weiteres erkennbarer körperlicher Merkmale kann dementsprechend grundsätzlich auch eine Betrachtung des Körpers umfassen, die ein Entkleiden des Beschuldigten erfordert, solange nähere Untersuchungen des Körpers, insbesondere des Intimbereichs, nicht erfolgen (Nds. OVG, Urt. v. 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - B. v. 14.2.2008 - 11 LB 332/07 -).

  • VG Göttingen, 26.08.2009 - 1 A 342/07

    Behandlung, erkennungsdienstliche; Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose;

    Ist eine erkennungsdienstliche Behandlung unterblieben, so fehlen der Polizei ggf. später die Unterlagen, die die Erforschung und Aufklärung einer Straftat - unter Umständen entscheidend, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Betreffenden - fördern könnten (Nds. OVG, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, juris).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.; Urteil vom 28.06.2007, a.a.O.).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle kommt es deshalb auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982, a.a.O.; Nds. OVG, Urteile vom 21.02.2008 - 11LB 417/07 -, Nds. VBl. 2008, 174, vom 28.06.2007, a.a.O. und vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die Kammer lässt dabei offen, ob der Auffassung des VG Braunschweig (Urteil vom 23.05.2007 - 5 A 14/06 -, NVwZ-RR 2008, 30; offen gelassen: Nds. OVG, Urteil vom 28.06.2007, a.a.O.) zu folgen ist, wonach für eine Wiederholungsgefahr nicht auf die allgemeine Gefahr abzustellen ist, dass der Kläger in Zukunft Straftaten - welcher Art auch immer - begehen wird, sondern die Gefahr der Wiederholung in Bezug auf den Deliktstypus der Anlasstat vorliegen muss.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004 572 ff.).

    Ist eine Beeinflussung des Ergebnisses daktyloskopischer Untersuchungen durch zwischenzeitlich eingetretene Verletzungen oder andere Veränderungen der Haut an den Fingern bzw. den Handinnenflächen eines Betroffenen möglich, so rechtfertigt das öffentliche Interesse an einer effektiven polizeilichen Ermittlungsarbeit, die auf verlässliche erkennungsdienstliche Daten angewiesen ist, auch die erneute Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken bei einem bereits zu früherer Zeit erkennungsdienstlich behandelten Beschuldigten (so bereits Urt. des Senats v. 28.6.2007, a. a. O.; ebenso: OVG Magdeburg, Beschl. v. 31.1.2006 - 2 O 198/06 - V. n. b.).

  • VG Aachen, 24.08.2015 - 6 K 297/14

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmittel;

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 - VG Düsseldorf, Urteile vom 7. Februar 2017 - 18 K 5188/13 und vom 13. September 2012 - 18 K 7552/11 - VG Aachen, Urteil vom 8. November 2010 - 6 K 1843/09 - vgl. i.E. auch Nds. OVG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - .

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - und Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 53/06 - .

    vgl. insoweit auch Nds. OVG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - und VG Düsseldorf, Urteile vom 7. Februar 2014 - 18 K 5188/13 für Zeiträume von acht bzw. neun Jahren .

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Dass dieser vor dem Vollzug des Verwaltungsaktes durch Freispruch, Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens die Beschuldigteneigenschaft verliert, ändert nichts an der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen zu dem maßgeblichen Zeitpunkt und mithin an der auf dieses Tatbestandsmerkmal bezogenen Rechtmäßigkeit der Anordnung (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, a.a.O., Urt. v. 19.10.1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, a.a.O.; Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 7.1.2010 - 11 ME 439/09 - Bay. VGH, Urt. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 -, juris, Rdnr. 19 m.w.N.; Hamb. OVG, Urt. v. 11.4.2013 - 4 Bf 141/11 -, DVBl. 2013, 939, juris, Rdnr. 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.7.2011 - 1 S 350/11 -, juris, Rdnr. 18 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

    Ist eine erkennungsdienstliche Behandlung unterblieben, so fehlen der Polizei ggf. später die Unterlagen, die die Erforschung und Aufklärung einer Straftat - unter Umständen entscheidend, sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Betreffenden - fördern könnten (Nds. OVG, Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, juris).

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (Nds. OVG, Beschluss vom 20.11.2008, a. a. O.; Urteil vom 28.06.2007, a. a. O.).

    Es ist allerdings anerkannt, dass insbesondere Verletzungen mit späterer Narbenbildung, mechanische oder chemische Beanspruchung, vor allem bei Personen, die viel mit den Händen arbeiten, Krankheiten und nicht zuletzt der natürliche Alterungsprozess Veränderungen der Haut bewirken können, die zumindest den Abgleich von Tatortspuren mit älteren Finger- und Handflächenabdrücken erschweren oder sogar unmöglich machen können und deshalb eine erneute Abnahme grundsätzlich zulässig ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.02.2008 - 11 LB 417/07 -, juris und Urteil vom 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, www.dbovg.niedersachsen. de).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich wiederum weniger nach der Schwere der in der Vergangenheit erfolgten Anlasstat als vielmehr nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Betroffene zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (Senatsurt. v. 17.11.2015 - 11 LB 32/15 -, v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, Rdnr. 36, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, NdsVBl. 2007, 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 7 A 4913/12

    Erforschung des Sachverhalts; Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Ermessen;

  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu generalpräventiven

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Osnabrück, 04.02.2015 - 6 B 43/14

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Foto; Intimbereich; Nackt ED; Nacktfoto;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - 3 O 26/12

    Beschuldigteneigenschaft als Voraussetzung der Anordnung der

  • VG Augsburg, 14.03.2023 - Au 8 K 21.1582

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Minderjährigen

  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 82.15

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung weiterer

  • VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei; Anhörung zur nachträglichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 3 L 40/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Saarlouis, 15.02.2012 - 6 K 115/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme: Kein vorzeitiger Löschungsanspruch bei

  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
  • VG Aachen, 08.11.2010 - 6 K 1843/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

  • VG Berlin, 20.11.2014 - 1 L 179.14

    Rechtsschutz gegen die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Osnabrück, 24.06.2008 - 6 B 58/08

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

  • VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289

    Erkennungsdienstliche Behandlung, wiederholte Anordnung, Gefahrenprognose,

  • VG Ansbach, 09.10.2012 - AN 1 K 12.01194

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • VG Göttingen, 19.01.2012 - 1 A 83/10

    Erkennungsdienstliche Behandlung, gefährliche Körperverletzung als Anlasstat,

  • VG Ansbach, 27.07.2011 - AN 1 S 11.00861

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; trotz bereits vorhandener

  • VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 10.00499

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

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