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   LG Mainz, 14.02.2007 - 3 S 133/06   

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https://dejure.org/2007,26382
LG Mainz, 14.02.2007 - 3 S 133/06 (https://dejure.org/2007,26382)
LG Mainz, Entscheidung vom 14.02.2007 - 3 S 133/06 (https://dejure.org/2007,26382)
LG Mainz, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 3 S 133/06 (https://dejure.org/2007,26382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unfallgeschädigten auf Abrechnung fiktiver Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt bzw. Fachwerkstatt; Recht des Geschädigten auf freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung und Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Rechtsanwaltsgebühren

  • minderwert.de PDF

    Minderwert ohne weitere Betrachtung auch bei Fahrzeugen älter als 5 Jahre und hohe Laufleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287
    Anspruch eines Unfallgeschädigten auf Abrechnung fiktiver Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt bzw. Fachwerkstatt; Recht des Geschädigten auf freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung und Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 3157
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Mainz, 31.05.2006 - 3 S 15/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten auf der

    Auszug aus LG Mainz, 14.02.2007 - 3 S 133/06
    Dem vermag die Kammer aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu folgen (ebenso bereits Urteil der Kammer vom 31.05.2006 - 3 S 15/06 -, veröffentlicht bei Juris).

    Nach Kenntnis der Kammer aus mehreren Verfahren bei ihr (u.a. dem bereits zitierten Verfahren 3 S 15/06), entspricht dies auch der Regulierungspraxis anderer großer Haftpflichtversicherer.

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Mainz, 14.02.2007 - 3 S 133/06
    Hierbei genügt es im Allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, den konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenen Betrachters gerecht zu werden (BGH NJW 2003, 2086, 2087 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Mainz, 14.02.2007 - 3 S 133/06
    Aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH vom 23.01.2004 - VI ZR 357/03 - (NJW 2005, 277) ergibt sich nichts anderes.
  • AG Hamburg, 24.10.2013 - 52 C 63/13

    Merkantiler Minderwert eines 7 Jahre alten Dieselfahrzeugs mit hoher Laufleistung

    Dabei kommt es insbeson dere darauf an, wie ein solches Fahrzeg im Gebrauchtwagengeschäft, auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens bewertet würde (BGH, Urt. vom 23.11.2004, VI ZR 357/03; LG Mainz, Urt. vom 14.02.2007, 3 S 133/06, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 15.12.2008 - 58 S 169/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Anforderungen an einen Verweis auf eine

    Das Amtsgericht hat in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 14. Februar 2007 - 3 S 133/06 (BeckRS 2007, 03157) verwiesen und weiter ausgeführt, andernfalls könnten im Ergebnis die Versicherungen den Geschädigten diktieren, in welchen - möglicherweise wenigen - Werkstätten sie Fahrzeuge noch bei voller Kostenübernahme reparieren lassen könnten.
  • LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09

    Für den Unfallgeschädigten ist eine weit entfernte Fachwerkstatt unzumutbar

    Die Inanspruchnahme der freien Fachwerkstatt wäre daher mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, der dem Kläger nicht mehr zumutbar ist (vgl. LG Mainz BeckRS 2007, 3157; Figgener in NJW 2008, 1349).
  • LG Rostock, 03.06.2009 - 1 S 22/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweisung auf Reparaturmöglichkeit in nicht

    Einerseits wird vertreten, eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit sei allenfalls in einer anderen markengebundenen Fachwerkstatt gegeben, weil der Markt die Reparatur in einem solchen Betrieb honoriere und sich dies als wertbildender Faktor bei einem möglichen Verkauf auswirke; Markenqualität bedeute nicht nur technische Qualität, sondern insbesondere auch Vertrauen und Seriosität (vgl. KG, NJW 2008, 2656; LG Augsburg, Urteil vom 21.10.2008 - 4 S 1655/08 - mit Verweis auf OLG München, Hinweis vom 28.02.2008 - 24 U 616/07; LG Bonn, Urteil vom 12.07.2006 - 5 S 72/06; LG Essen, NJW 2008, 1391; LG Hannover, Schaden-Praxis 2008, 333; LG Mainz, Urteile vom 31.05.2006 - 3 S 15/06 - und vom 14.02.2007 - 3 S 133/06; LG Trier, NJW 2005, 1108; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 18.08.2008 - 113 C 3056/08; AG Bremen, Urteil vom 30.11.2005 - 17 C 448/05; AG Hamburg, Urteil vom 18.09.2008 - 51a C 104/08; AG Rostock in ständiger Rechtsprechung, ua. im hier angefochtenen Urteil vom 14.01.2009 - 53 C 65/08; Handschumacher, NJW 2008, 2622; Revilla, jurisPR-VerkR 5/2009 Anm. 3).
  • LG Göttingen, 04.06.2008 - 5 S 5/08
    Für diese Rechtsauffassung spricht insbesondere (vgl. dazu Landgericht Mainz, Urteil vom 14.12.2007, 3 S 133/06, zitiert nach Juris), dass dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, bei der Werkstattwahl eine andere als eine ihm vertrauenswürdig und kompetent erscheinende Vertragswerkstatt bzw. Niederlassung des Herstellers mit der Reparatur zu beauftragen.
  • AG Darmstadt, 14.04.2008 - 308 C 133/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der in einer markengebundenen

    3 S 133/06).
  • AG Rostock, 12.05.2014 - 55 C 22/14
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft, auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens bewertet würde (BGH, Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 357/03; LG Mainz, Urteil vom 14.02.2007, 3 S 133/06).
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