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   LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07   

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LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 (https://dejure.org/2008,17026)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 (https://dejure.org/2008,17026)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 (https://dejure.org/2008,17026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81a Abs. 2 StPO; § 304 StPO; § 305 S. 2 StPO
    Zulässigkeit der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei; Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Einschaltung eines Richters oder Staatsanwaltes bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei; Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Einschaltung eines Richters oder Staatsanwaltes bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69, § 316; StPO § 81a Abs. 2, § 111a Abs. 1
    Straßenverkehrsstrafrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 6204
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
    In dieser Fallkonstellation ging es in erster Linie darum, grundsätzlich zu klären, ob der Beschwerdeführer Cannabis-Konsument war oder nicht, und es nicht darauf ankam, den Grad seiner aktuellen Intoxikation festzustellen, war es letztlich egal, ob die Blutentnahme sofort um 9.00 Uhr früh oder erst nach Einholung einer richterlichen Entscheidung im Laufe des Tages erfolgt wäre (so bereits LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 ).

    Wegen des Abbaus des Blutalkoholgehalts führt jede zeitliche Verzögerung bei der Blutentnahme zu größeren Ungenauigkeiten oder bei geringen Alkoholisierungsgraden um 0, 3 ? sogar dazu, dass eine im Tatzeitpunkt gegebene Alkoholisierung gar nicht mehr nachweisbar wäre (so auch LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 ).

    Keinem Richter kann zugemutet werden, ohne Aktenkenntnis, ohne schriftliche Entscheidungsgrundlage, nur aufgrund telefonischer Anhörung der Beteiligten eine Entscheidung zu fällen (LG Hamburg, Beschl. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 ).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
    Sie hat dabei auf die Schwere des Eingriffs in Rechte des Betroffenen einerseits sowie auf das staatliche Ahndungsinteresse und das gefährdete Rechtsgut andererseits abgestellt, die gegeneinander abzuwägen seien (vgl. zuletzt BGH NJW 2007, 2269; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 a Rn. 32).

    Ein Beweisverwertungsverbot wäre insbesondere dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; BGH NStZ-RR 2007, 242; NJW 2007, 2269).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
    Ein Beweisverwertungsverbot wäre insbesondere dann anzunehmen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten beruht hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 1425; BGH NStZ-RR 2007, 242; NJW 2007, 2269).

    Ein irrtümlicher Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregelung führt aber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2007, 242 und OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 ; Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 81 a Rn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 a Rn. 32).

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
    Dabei genügt es, wenn der Fahrer zur Zeit der Fahrt so viel Alkohol im Körper hatte, dass der Blutalkoholgehalt zu irgendeinem Zeitpunkt nach Beendigung der Fahrt auf den Grenzwert oder mehr ansteigt (BGHSt 25, 246).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
    Ein irrtümlicher Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregelung führt aber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2007, 242 und OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 ; Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 81 a Rn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 a Rn. 32).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
    Der Verteidiger beruft sich unter Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG, 2 BvR 273/06 vom 12.02.2007 ) auf ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Ergebnisses der Blutentnahme, weil diese unter bewusster Umgehung des Richtervorbehaltes aus § 81a StPO unmittelbar durch die Polizei selbst angeordnet worden sei.
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Denn Ende 2007/Anfang 2008 ist auch in der Rechtsprechung durchaus die Auffassung vertreten worden, dass bei Verdacht von Fahrten unter Alkohol oder BtM-Einfluss generell eine polizeiliche Eilanordnungskompetenz bestehe, da jede zeitliche Verzögerung zu Beweismittelverlust führen könne (vgl. etwa LG Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07, Nds.Rpfl. 2008, 84, 85; LG Hamburg NZV 2008, 213, 214; die jeweils davon ausgehen, dass die Dringlichkeit in diesen Fällen "evident" sei; tendenziell auch noch jüngst OLG Oldenburg NdsRpfl. 2009, 296 f.; siehe zur Problematik auch die Anmerkung Laschewski NZV 2008, 215).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird).
  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

    Allerdings sahen das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07 (juris)) und das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 12.11.07, 603 Qs 470/07 (juris)) beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrten eine Dringlichkeit als "evident" an.
  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Nach diesen Grundsätzen ist für den Fall der - möglicherweise - fehlerhaften Inanspruchnahme der Eilkompetenz für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten die Annahme eines Beweisverwertungsverbots - jeweils unter der Voraussetzung, dass der Richtervorbehalt nicht bewusst umgangen wurde und kein anderer, ebenso schwerwiegender Verfahrensverstoß vorliegt - von der Rechtsprechung bisher nahezu einhellig abgelehnt worden (vgl. OLG Köln vom 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - BeckRS 2008 23570; OLG Karlsruhe vom 29.5.2008 - 1 Ss 151/07 - juris; OLG Hamburg StV 2008, S. 454 f.; OLG Stuttgart NStZ 2008, S. 238 f.; Landgericht Heidelberg NZV 2008, S. 638 und vom 19.06.2008 - 1 Qs 41/08 - juris; Landgericht Flensburg vom 18.04.2008 - 1 Qs 15/08 - BeckRS 2008 13971; Landgericht Itzehoe NStZ-RR 2008, S. 249 f.; Landgericht Braunschweig vom 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - BeckRS 2008 06204; Landgericht Cottbus vom 28.8.2008 - 24 Qs 223/08 - im Ergebnis Willkür bejahend: Landgericht Berlin vom 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - BeckRS 2008 12245).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Der Senat lässt offen, ob - wie es der überwiegenden (veröffentlichten) Rechtsprechung der Instanzgerichte entspricht - bei dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt die Einholung einer richterlichen Anordnung wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges schon im Hinblick darauf regelmäßig entbehrlich ist, weil wegen des Abbaus des Blutalkoholgehalts jede zeitliche Verzögerung bei der Blutentnahme zu größeren Ungenauigkeiten oder gar einer Unmöglichkeit der Rückrechnung und daher zu größeren Ungenauigkeiten bei der Feststellung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit führt (so u.a. LG Hamburg, B. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 - = NZV 2008, 213 = Blutalkohol 45 [2008], 77; LG Braunschweig, B. v. 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - = NdsRpfl 2008, 84; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 24.06.2008 - 5 Qs 93/08 - bei juris; AG Tiergarten, Urt. v. 05.06.2008 - 3032 PLs 9355/07 - = Blutalkohol 45 [2008], 322; a.A. LG Berlin, B. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - = DAR 2008, 534 = Blutalkohol 45 [2008], 266; offen gelassen von LG Heidelberg, B. v. 11.08.2008 - 2 Qs 39/08 - = Blutalkohol 45 [2008], 321).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird).
  • LG Ansbach, 08.12.2008 - Qs 96/08
    Die jeweils zugunsten des Täters erfolgende Rückrechnung gebietet nämlich nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden ihm diese Möglichkeit in umfassendem Maß eröffnen (LG Nürnberg-Fürth a.a.O., vgl. auch LG Heidelberg Beschluss vom 19.06.2008, 1 Qs 41/08; LG Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, 9 Qs 381/07 ; LG Hamburg Beschluss vom 12.11.2007, 603 Qs 470/07 jeweils nach Juris).
  • LG Heidelberg, 11.08.2008 - 2 Qs 39/08

    Missachtung des Richtervorbehalts bei Blutproben unbeachtlich?

    Dabei wird vielfach die Auffassung vertreten, dass bei der Entnahme von Blutproben zur Alkoholmessung eine solche Gefährdung immer vorliege, da es wegen des individuell unterschiedlichen Abbaus des Blutalkohols auf eine möglichst tatzeitnahe Entnahme ankomme (LG Heidelberg, Beschluss vom 19.6.2008, 1 Qs 41/08; LG Braunschweig, Beschluss vom 4.1.2008, 9 Qs 381/07; LG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, 603 Qs 470/07 - alle veröffentlicht in juris; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2008 - 5 Qs 93/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss:

    Insoweit hält die Kammer an ihren Ausführungen in ihren Entscheidungen vom 13.12.2007, Az. 5 Qs 181/07, und vom 28.04.2008, Az. 5 Qs 68/08, fest (vgl. hierzu auch Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2008, Az. 9 Qs 381/07 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, Az. 603 Qs 470/07).
  • LG Oldenburg, 09.12.2008 - 1 Qs 487/08

    Zwingendes Erfordernis der richterlichen Anordnung für Blutentnahmen im Falle des

    Dies bedeutet aber auch, dass es Ausnahmen von der Regel geben muss (vgl. LG Braunschweig, NdsRpfl 2008, 84; LG Hamburg NZV 2008, 213; OLG Stuttgart, OLGSt StPO, § 81a Nr. 5; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, NJW 2008, 2597; Nds. OVG, VD 2008, 242).
  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
  • AG Osnabrück, 01.09.2008 - 248 Gs 576/08

    Anordnung einer Blutentnahme ohne vorherige Einholung eines richterlichen

  • LG Göttingen, 02.07.2008 - 3 Ns 160/07

    Verwertbarkeit einer von einem Polizeibeamten veranlassten Blutprobe ohne

  • AG Osnabrück, 01.09.2008 - 248 Gs 5761/08
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