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   LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08   

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LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 (https://dejure.org/2008,3248)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 (https://dejure.org/2008,3248)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. April 2008 - 528 Qs 42/08 (https://dejure.org/2008,3248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gundsätzliche Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zur Bemühung um die Einholung einer richterlichen Entscheidung vor einer Blutentnahme auch in der Masse der Alltagsfälle; Gewährleistung einer gerichtlichen Kontrolle bei einer Blutentnahme; Geltung der vom ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Blutentnahme - ohne richterliche Anordnung - Beweisverwertungsverbot

  • blutalkohol PDF, S. 299
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahme - Verwertungsverbote

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Blutprobe und Richtervorbehalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Fahrverbot - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kann auch anders als durch eine Blutprobe bewiesen werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    LG Berlin setzt Schwelle für polizeilich angeordnete Blutproben hoch

  • 123recht.net (Pressebericht, 17.11.2008)

    Alkohol & Trunkenheit am Steuer, § 316 StGB - Beweisverwertungsverbot einer unrechtmäßigen Blutentnahme?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung der Blutentnahme durch die Ermittlungsbeamten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 12245
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 15.02.1999 - 1 Ss 228/98
    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Eine Blutprobe ist zum Nachweis der Fahruntüchtigkeit zwar nützlich, jedoch kann sich die richterliche Überzeugung von einer Trunkenheit oder einer Berauschtheit des Täters auch aus anderen Beweismitteln ergeben, wie die Beobachtung eines torkelnden Gangs, schwankendes Stehen und/oder alkoholtypische Artikulationsschwierigkeiten, sofern andere Ursachen solcher Ausfallerscheinungen (z.B. mögliche Unfallfolgen siehe OLG Zweibrücken, StV 1999, S. 321) auszuschließen sind.

    Die Ansicht, dass bei Fehlen einer Blutprobe ein besonders strenger Maßstab an die alkoholtypischen Beweisanzeichen zu stellen und nur in Ausnahmefällen eine Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist, ist abzulehnen (OLG Zweibrücken StV 1999, S. 321; Middendorf, Blutalkohol, Bd, XIX, S. 379; OLG Düsseldorf, NZV 1992, S. 81 (82); Fischer, StGB, § 316, Rn. 38 ; a.A. OLG Köln, NZV 1989, S. 357 (358); OLG Düsseldorf, Blutalkohol, Bd. XIX, Jahrgang 1982, S. 378).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    So nimmt die Rechtsprechung in Fällen fehlerhafter Wohnungsdurchsuchung regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot an, wenn der Richtervorbehalt bewusst oder willkürlich umgangen worden ist (BGH, Urteil vom 18.04.2007, 5 StR 546/06, juris Rn. 24, 25; AG Tiergarten, StV 2003, S. 663, 664; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Rn. 7 m.w.N.).

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus dem Gedanken des hypothetischen Ersatzeingriffs, nach welchem eine rechtswidrige Beweisgewinnung unbeachtlich ist, sofern die Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme tatsächlich vorgelegen haben, weil sonst der verfassungsrechtlich abgesicherte Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Richtervorbehalt folgenlos und willkürlich ausgehebelt werden würde (BGH, Beschluss vom 18. April 2007, 5 StR 546/06 entsprechend zur Wohnungsdurchsuchung).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Diese Ansicht ist mit den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Vorgaben für die Blutprobenentnahme nach § 81 a StPO nicht vereinbar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2007, 1 Ss 532/07, juris = NStZ 208, 238; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, 2 - 81/07 juris).
  • AG Berlin-Tiergarten, 23.07.2003 - 2 Op Js 857/02

    Beweisverwertungsverbot wegen Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung bzw. einer

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    So nimmt die Rechtsprechung in Fällen fehlerhafter Wohnungsdurchsuchung regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot an, wenn der Richtervorbehalt bewusst oder willkürlich umgangen worden ist (BGH, Urteil vom 18.04.2007, 5 StR 546/06, juris Rn. 24, 25; AG Tiergarten, StV 2003, S. 663, 664; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.02.2007 (2 BvR 273/06 - juris Rn. 16 1A = NJW 2007, 1345)) entschieden, dass bei einer Blutentnahme als körperlichen Eingriff nach § 81 a Abs. 2 StPO eine gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein müsse.
  • AG Essen, 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07

    Blutentnahme - Blutentnahme im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    In den Fällen, in denen der Beschuldigte zur Blutentnahme noch auf die Polizeiwache verbracht (AG Essen, Beschluss vom 11.10.2007, 44 Gs 4677/07, juris Rn. 6) oder ein Arzt erst herbeigeholt werden muss, können die Polizeibeamten in der Zwischenzeit eine richterliche Entscheidung sogar ohne zeitliche Verzögerungen einholen.
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Auch nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird in der Rechtsprechung zum Teil weiterhin die Auffassung vertreten, dass bei der Abnahme einer Blutprobe zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt die Einholung einer richterlichen Entscheidung stets entbehrlich sei, weil wegen des raschen Abbaus von Alkohol und Drogen im Körper stets eine Gefährdung des Untersuchungserfolges bestehe und damit Gefahr im Verzug vorliege (LG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2007, 603 Qs 470/07, juris = Blutalkohol 45, 77 f.).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Die Berliner Justiz stellt seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 zur strikten Einhaltung des Richtervorbehalts (2 BvR 1444/0, juris) und den damit korrespondierenden organisatorischen Anforderungen an den richterlichen Bereitschaftsdienst (BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2002, 2 BvR 1481/02, juris) sicher, dass ein Richter an jedem Tag rund um die Uhr, also auch zur Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) zumindest telefonisch erreichbar ist (vgl. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Tiergarten 2007, 2. Abschnitt C. III).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1991 - 5 Ss 380/91
    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Die Ansicht, dass bei Fehlen einer Blutprobe ein besonders strenger Maßstab an die alkoholtypischen Beweisanzeichen zu stellen und nur in Ausnahmefällen eine Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist, ist abzulehnen (OLG Zweibrücken StV 1999, S. 321; Middendorf, Blutalkohol, Bd, XIX, S. 379; OLG Düsseldorf, NZV 1992, S. 81 (82); Fischer, StGB, § 316, Rn. 38 ; a.A. OLG Köln, NZV 1989, S. 357 (358); OLG Düsseldorf, Blutalkohol, Bd. XIX, Jahrgang 1982, S. 378).
  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
    Die Ansicht, dass bei Fehlen einer Blutprobe ein besonders strenger Maßstab an die alkoholtypischen Beweisanzeichen zu stellen und nur in Ausnahmefällen eine Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist, ist abzulehnen (OLG Zweibrücken StV 1999, S. 321; Middendorf, Blutalkohol, Bd, XIX, S. 379; OLG Düsseldorf, NZV 1992, S. 81 (82); Fischer, StGB, § 316, Rn. 38 ; a.A. OLG Köln, NZV 1989, S. 357 (358); OLG Düsseldorf, Blutalkohol, Bd. XIX, Jahrgang 1982, S. 378).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • LG Potsdam, 23.02.2009 - 27 Ns 150/08
    Die Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig versuchen, die Anordnung des zuständigen (Eildienst) Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine Blutentnahme anordnen (BVerfG, NJW 2007, 1345 und BA 2008, 386; OLG Hamm, BA 2008, 388; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16.12.2008, Gz: 2 Ss 69/08; Thüringisches OLG, Beschluss vom 25.11.2008, GZ: 1 Ss 230/08, veröffentlicht in JURIS [= BA 2009, 214]; LG Berlin BA 2008, 266; LG Cottbus, Beschluss vom 25.08.2008, Gz.: 24 Qs 225/08, veröffentlicht in JURIS; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 81a, Rz. 8).

    Von der Einschaltung des Richters darf nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur abgesehen werden, wenn ausnahmsweise Gefahr im Verzuge vorliegt - etwa wenn eine Atemalkoholkontrolle oder andere Anzeichen einen geringen Alkoholisierungsgrad oder eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte vermuten lassen, weiterhin in Fällen des behaupteten Nachtrunks oder anderer komplexer Sachverhalte, die eine genaue Ermittlung der Blutalkoholkonzentration erfordern (OLG Hamburg, BA 2008, 198; OLG Hamm, BA 2008, 388; OLG Köln, BA 2009, 44; LG Berlin, BA 2008, 266).

    Während eine bewusste Missachtung oder gleichwertige grobe Verkennung des Richtervorbehalts regelmäßig den Charakter der Willkür in sich trägt und daher zu einem Beweisverwertungsverbot führt (BGHSt 51, 285 m. w. N.), ist bei den übrigen Verstoßfällen eine umfassende Güterabwägung durchzuführen, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Schwere des Rechtsverstoßes, zu berücksichtigen sind, ebenso die - bei einer Blutentnahme eher geringfügige - Schwere des Eingriffs, das - grundsätzlich hochrangige - Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs, die Frage, ob zum Zeitpunkt des Tätigwerdens der Polizisten voraussichtlich eine Anordnung des (Eildienst-) Richters hätte erwirkt werden können, wie dieser voraussichtlich entschieden hätte sowie der grundsätzliche Umstand einzubeziehen ist, dass die Eilanordnung der Polizei von Gesetzes wegen nicht schlechthin verboten ist (OLG Köln, BA 2009, 44; LG Berlin, BA 2008, 266; LG Cottbus vom 25.08.2008, a. a. O.; LG Heidelberg, BA 2008, 321).

    Die richterliche Überzeugung einer Trunkenheitsfahrt kann sich nämlich auch bei Unverwertbarkeit einer Blutprobe aus anderen Beweismitteln ergeben (LG Berlin, BA 2008, 266).

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Der Senat lässt offen, ob - wie es der überwiegenden (veröffentlichten) Rechtsprechung der Instanzgerichte entspricht - bei dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt die Einholung einer richterlichen Anordnung wegen der Gefährdung des Untersuchungserfolges schon im Hinblick darauf regelmäßig entbehrlich ist, weil wegen des Abbaus des Blutalkoholgehalts jede zeitliche Verzögerung bei der Blutentnahme zu größeren Ungenauigkeiten oder gar einer Unmöglichkeit der Rückrechnung und daher zu größeren Ungenauigkeiten bei der Feststellung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit führt (so u.a. LG Hamburg, B. v. 12.11.2007 - 603 Qs 470/07 - = NZV 2008, 213 = Blutalkohol 45 [2008], 77; LG Braunschweig, B. v. 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - = NdsRpfl 2008, 84; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 24.06.2008 - 5 Qs 93/08 - bei juris; AG Tiergarten, Urt. v. 05.06.2008 - 3032 PLs 9355/07 - = Blutalkohol 45 [2008], 322; a.A. LG Berlin, B. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - = DAR 2008, 534 = Blutalkohol 45 [2008], 266; offen gelassen von LG Heidelberg, B. v. 11.08.2008 - 2 Qs 39/08 - = Blutalkohol 45 [2008], 321).

    Auch die zeitlichen Zusammenhänge legen vorliegend - anders als etwa in den vom Bundesgerichtshof (Urt v. 18.04.2007 - 5 StR 546/06 - = BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601) und vom Landgericht Berlin (B. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - = DAR 2008, 534 = Blutalkohol 45 [2008], 266) entschiedenen Fällen die Annahme willkürlichen Verhaltens nicht nahe.

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

    So wird gerade bei einem höheren Alkoholisierungsgrad, der durch körperliche Ausfallerscheinungen und das Ergebnis einer Atemalkoholmessung zu Tage tritt, der mögliche Abbau in aller Regel so gering sein, dass kurzfristige Verzögerungen, bedingt durch die Einschaltung des Gerichts, mittels Rückrechnung ohne weiteres ausgeglichen werden können (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007, NStZ 2008, 238f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04. Februar 2008, NJW 2008, 2597; LG Berlin, Beschluss vom 23. April 2008 - 528 Qs 42/08 - bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 - bei juris; offen gelassen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 Ss 151/07 - bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2008 - 83 Ss 69/08 - bei juris; Brandenburgisches OLG, 2. Strafsenat, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 Ss 69/08 - bei juris).

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008, NJW 2008, 3053 m.w.N.; speziell zum Fall des Verwertungsverbots infolge eines Verstoßes gegen § 81 a StPO ablehnend: OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamburg a.a.O; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. März 2008 - Ss 29/08 - OLG Köln a.a.O.; Thüringer OLG a.a.O.; Brandenburgisches OLG, 2. Strafsenat, a.a.O.; LG Flensburg, Beschluss vom 18. April 2008 - 1 Qs 15/08 - bei juris; bejahend: LG Berlin, Beschluss vom 23. April 2008, a.a.O.) .

  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Nach diesen Grundsätzen ist für den Fall der - möglicherweise - fehlerhaften Inanspruchnahme der Eilkompetenz für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten die Annahme eines Beweisverwertungsverbots - jeweils unter der Voraussetzung, dass der Richtervorbehalt nicht bewusst umgangen wurde und kein anderer, ebenso schwerwiegender Verfahrensverstoß vorliegt - von der Rechtsprechung bisher nahezu einhellig abgelehnt worden (vgl. OLG Köln vom 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - BeckRS 2008 23570; OLG Karlsruhe vom 29.5.2008 - 1 Ss 151/07 - juris; OLG Hamburg StV 2008, S. 454 f.; OLG Stuttgart NStZ 2008, S. 238 f.; Landgericht Heidelberg NZV 2008, S. 638 und vom 19.06.2008 - 1 Qs 41/08 - juris; Landgericht Flensburg vom 18.04.2008 - 1 Qs 15/08 - BeckRS 2008 13971; Landgericht Itzehoe NStZ-RR 2008, S. 249 f.; Landgericht Braunschweig vom 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - BeckRS 2008 06204; Landgericht Cottbus vom 28.8.2008 - 24 Qs 223/08 - im Ergebnis Willkür bejahend: Landgericht Berlin vom 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - BeckRS 2008 12245).
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den

    Das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers ist in der Rechtsprechung in Anwendung der vorstehenden Grundsätze insbesondere dann angenommen worden, wenn zwischen dem Zeitpunkt, in dem die Anordnung der Maßnahme erforderlich wurde und dem Zeitpunkt ihrer Durchführung so viel Zeit verstrichen war, dass die richterliche Entscheidung zwischenzeitlich unschwer hätte herbeigeführt werden können (BGHSt 51, 285 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; für den Fall der Blutentnahme gem. § 81a StPO: LG Berlin, DAR 2008, 534; weitere Fallbeispiele bei Wohlers StV 2008, 434 [436 f.]).
  • VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

    Die Annahme von Gefahr im Verzug wird daneben jedenfalls dann für möglich erachtet, wenn bei einem beeinträchtigten Fahrer nur ein geringer Alkoholisierungsgrad oder geringe Drogeneinwirkungen vorliegen und deswegen keine für eine Alkoholisierung oder Drogenbeeinflussung typischen körperlichen Ausfallerscheinungen erkennbar sind, da dann die Gefahr des (baldigen) vollständigen Abbaus der Wirkstoffe im Körper und damit eines vollständigen Beweismittelverlusts drohe (OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2008 - 2-81/07 (REV), NJW 2008, S. 2597 [2598]; LG Berlin, Beschluss vom 23. April 2008 - 528 Qs 42/08, S. 4 des Umdrucks).
  • VG Berlin, 12.09.2008 - 11 A 453.08

    Voraussetzungen eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes;

    Die Antragstellerin kann sich nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 23. April 2008 - 528 Qs 42/08 - berufen.
  • AG Berlin-Tiergarten, 28.05.2008 - 310 Gs 52/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Verwertung einer von Polizeibeamten

    7 Die Bezugnahme auf den Blutalkoholwert aus den beiden Gutachten des LKA und damit die Verwertung der Blutalkoholbestimmung ist entgegen der Entscheidung der 28. Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 23. April 2008 - 528 Qs 42/08 - zulässig .
  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutprobenentnahme durch

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 22 C 14416/08

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer unter Verletzung des Richtervorbehalts

  • LG Schwerin, 07.05.2009 - 33 Qs 36/09

    Annahme von Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutentnahme; Annahme eines

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 3 Qs 9/09
  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
  • VG Saarlouis, 26.01.2010 - 10 L 2144/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Blutprobe ohne richterliche Zustimmung;

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