Rechtsprechung
EuGH, 26.06.2008 - C-334/06, C-335/06, C-336/06, C-334/06 bis C-336/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Richtlinie 91/439/EWG Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein Verweigerung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ersten ...
- Europäischer Gerichtshof
Zerche
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ...
- EU-Kommission
Zerche
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ...
- EU-Kommission
Zerche
Richtlinie 91/439/EWG − Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine − Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums − In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein − Verweigerung der Anerkennung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
EU Führerschein - Verweigerung der Anerkennung
- mpu-intensiv.de
Wohnsitz bei Ausstellung der Fahrerlaubnis - Deutschland darf Anerkennung tschechischer Führerscheine verweigern, wenn Wohnsitz des Inhabers bei Ausstellung nicht in Tschechien lag
- Judicialis
Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gegenseitige Anerkennung europäischer Führerscheine - Verweigerung der Anerkennung bei feststehendem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Gegenseitige Anerkennung europäischer Führerscheine - Verweigerung der Anerkennung bei feststehendem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Zerche
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat wegen Drogen- oder Alkoholkonsums - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter neuer Führerschein - Verweigerung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein aus Polen/Tschechien grundsätzlich legal
- anwalt24.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein aus Polen / Tschechien grundsätzlich legal - Grenze für Führerschein-Tourismus
- 123recht.net (Kurzinformation, 28.10.2008)
Zur Geltung von EU-Führerscheinen aus Polen, Tschechien, etc. nach Entziehung der Fahrerlaubnis
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Deutschland), eingereicht am 03. August 2006 - Matthias Zerche gegen Landkreis Mittweida
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Deutschland) - Auslegung der Artikel 1 Absatz 2 und 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S.1) - Ablehnung der Anerkennung der Gültigkeit ...
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
- VG Chemnitz, 20.07.2006 - 2 K 1227/05
- VG Chemnitz, 31.07.2006 - 2 K 583/06
- EuGH, 10.10.2006 - C-334/06
- EuGH, 26.06.2008 - C-334/06, C-335/06, C-336/06, C-334/06 bis C-336/06
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 997 (Ls.)
- BeckRS 2008, 70690
Wird zitiert von ... (135) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Aus dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 ergibt sich, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71).60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).
Zweitens verbietet es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, dass ein Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung ablehnt, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 22, und Urteil Kapper, Randnr. 47).
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Zudem ist Art. 8 Abs. 4, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn.
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 11.12.2003 - C-408/02
Da Silva Carvalho
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).Zweitens verbietet es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, dass ein Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung ablehnt, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins die Voraussetzungen für dessen Erlangung nicht erfüllt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 22, und Urteil Kapper, Randnr. 47).
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, und Urteil Kapper, Randnr. 48).
- EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
41 und 43, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn.Es verstößt daher gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verpflichten, die Anerkennung dieses Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu beantragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 21, und Urteil Kapper, Randnr. 46).
- EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
Awoyemi
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn. - EuGH, 08.03.2007 - C-45/06
Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung …
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn. - EuGH, 18.03.1993 - C-280/91
Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn. - EuGH, 11.12.1997 - C-42/96
Immobiliare SIF
Auszug aus EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 18. März 1993, Viessmann, C-280/91, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17, vom 11. Dezember 1997, 1mmobiliare SIF, C-42/96, Slg. 1997, I-7089, Randnr. 28, und vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnrn.
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 sei nicht entsprechend der zu Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), einschränkend auszulegen. - EuGH, 23.04.2015 - C-260/13
Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht …
Sodann hat der Gerichtshof Art. 8 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 91/439 sowie Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126, der dessen Wortlaut übernommen hat, zwar hauptsächlich im Zusammenhang mit Rechtssachen ausgelegt, in denen es darum ging, ob eine Person, deren Führerschein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist, sich von diesem Mitgliedstaat die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Erlass dieser Maßnahme ausgestellten Führerscheins anerkennen lassen kann (vgl. u. a. Urteile Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, EU:C:2008:366; Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, EU:C:2008:367, sowie Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240). - BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
Für die Prüfung, ob die unionsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins, sei es nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG oder im Falle eines Umtauschs nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG vorliegen, ist ausschließlich der Ausstellungsmitgliedstaat zuständig (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-334/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:367], Zerche - Rn. 49 ff. …und vom 25. Juni 2015 - C-664/13, Nimanis - NJW 2015, 3219 Rn. 39).
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser
Gleichwohl geht aus den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 50). - BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Die in § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV a.F. getroffene Regelung, wonach eine ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland bereits dann unwirksam sein sollte, wenn deren Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen Wohnsitz im Inland hatte, soll auf die vom Europäischen Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (- Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008 I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008 I-4691 Rn. 65 ff.) beschriebenen Fälle eines offenkundigen Verstoßes gegen die Wohnsitzvoraussetzung zurückgeführt werden. - EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Steht den vom Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) und Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), entwickelten Grundsätzen entgegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sich bei der Prüfung der Beachtung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 9 der Richtlinie 91/439 durch den Ausstellermitgliedstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis zum Nachteil des Führerscheininhabers auf dessen Erklärungen und Informationen stützen, die dieser im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemacht hat und zu deren Abgabe er im Rahmen einer durch das nationale Verfahrensrecht ihm auferlegten Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verpflichtet war?. - BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19
Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …
cc) Zu der eigenständigen Entscheidung, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung zu versagen, ist ein Aufnahmemitgliedstaat jedoch befugt, wenn aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die unionsrechtlich vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung nicht beachtet wurde (EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a., Wiedemann und Funk - Rn. 72 und - C-334/06 u.a. [ECLI:EU:C:2008:367], Zerche u.a. - Rn. 69 …sowie vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - Rn. 48 ff. m.w.N.). - BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.; Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).Auch im Hinblick auf Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439/EWG, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, komme der Wohnsitzvoraussetzung, nach der sich der Ausstellermitgliedstaat bestimme, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in der Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen zu (EuGH, stRspr seit den Urteilen vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 68 ff. sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - a.a.O. Rn. 65 ff.).
- BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11
Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr …
Damit gelten zwar auch unter der neuen Richtlinie die strengen Vorgaben des unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatzes (…a.a.O. Rn. 40 ff.), doch ist der Aufnahmemitgliedstaat auch unter der Geltung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie etwa dann zur Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis berechtigt, wenn sie unter einem im Sinne der Entscheidungen vom 26. Juni 2008 (EuGH, Rs. C-329/06 u. C-343/06, Wiedemann und Funk - Slg. 2008, I-4635, Rs. C-334/06 u.a., Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691) offensichtlichen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis erteilt wurde (…a.a.O. Rn. 64 ff.). - OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
Urteile vom 26.06.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a. -, NJW 2008, 2403, Rdnr. 50 ff. und - Rs C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a. -, Slg. I - 4691, Rdnr. 47 ff., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6.4.2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, Slg. I-49, Rdnr. 25 und vom 28.9.2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, Slg. I-98 Rdnr. 27,.Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, Blutalkohol 46, 408, Rdnr. 38 ff., und Urteil vom 19.2.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, DAR 2009, 191, Rdnr. 75 f., unter Bezugnahme auf die Urteile vom 26.6.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.-, a.a.O., Rdnr. 50 f., sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 47 f.,.
in diesem Sinne die Urteile vom 26.6.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. -, a.a.O., Rdnr. 59, - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 56, sowie die Beschlüsse vom 6.4.2006 - Rs. C-227/05, Halbritter -, a.a.O., Rdnr. 38, und vom 28.9.2006 - Rs. C-340/05, Kremer -, a.a.O., Rdnr. 35.
Urteile vom 26.6.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. -, a.a.O., Rdnr. 71 ff., und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 68 ff.,.
EuGH, Urteil vom 26.6.2008 - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 52, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29.4.2004 - Rs. C-476/01, Kapper -, NJW 2004, 1725, Rdnr. 47.
Urteile vom 26.6.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. -, a.a.O., Rdnr. 45 f., sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 42 f.,.
- EuGH, 26.06.2008 - C-335/06
Schubert - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis …
- EuGH, 20.11.2008 - C-1/07
Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09
Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis …
- VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- EuGH, 28.10.2020 - C-112/19
Kreis Heinsberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Art. 2 …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
Zerche
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07
EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08
Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat …
- BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14
Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für …
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- VG Augsburg, 08.07.2009 - Au 7 S 09.696
Verpflichtung zur Vorlage einer EU-Fahrerlaubnis; Eintragung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08
In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09
Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie
- VG Meiningen, 29.07.2008 - 2 K 34/08
; Anerkennung; Eignung; Entziehung; Ermächtigung; Ermessen; Fahrerlaubnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 16 B 1278/13
Feststellung der Berechtigung zum Gebrauch einer europäischen Fahrerlaubnis im …
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse; …
- VGH Bayern, 03.05.2011 - 11 C 10.2938
Umtausch eines von einem Drittland ausgestellten Führerscheins in eine …
- VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …
- EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
Nimanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung …
- OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 12 ME 324/08
Voraussetzungen für die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis …
- OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit …
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122
Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21
Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07
Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum …
- OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von …
- OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz …
- OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
Erfordernis eines Anerkennungsverfahrens hinsichtlich einer im Ausland erworbenen …
- OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 12 ME 138/10
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins bei …
- OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 81/08
Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem während einer Sperrfrist erteilten …
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- OVG Niedersachsen, 18.08.2010 - 12 ME 57/10
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss …
- VGH Hessen, 04.12.2009 - 2 B 2138/09
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 1600/07
Inhalt und Auslegung der EWGRL 439/91
- OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 12 ME 130/10
Nichtanerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 im europäischen Ausland …
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1249
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Zuerkennung des Rechts, von ihr im Inland Gebrauch …
- BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-184/10
Grasser - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.1717
Notwendigkeit der kumulativen Erfüllung der Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV
- VG Berlin, 16.05.2012 - 20 K 88.11
Teilweise Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1456/08
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 BV 09.3093
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das …
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 11 CS 09.1934
Tschechischer Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Tschechien; Ausstellung …
- VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 12 LC 277/07
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer von einer in der Tschechischen Republik …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08
EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 265/11
Anerkennung der Gültigkeit der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis nach …
- VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294
Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23 …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2009 - 3 Ss 64/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der …
- EuGH, 08.09.2008 - C-4/08
Kerner - Streichung
- VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10
Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs …
- VGH Bayern, 27.02.2012 - 11 BV 12.136
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08
EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach …
- VGH Bayern, 20.02.2014 - 11 BV 13.1189
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 11 CE 10.3110
Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - 16 A 1229/07
Nachweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip durch die Einlassungen des …
- VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 7 S 14.1050
Tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836
Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 11 CE 09.1425
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089
Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen …
- VGH Bayern, 11.11.2013 - 11 B 12.1326
Ungültigkeit einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CE 09.2405
Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren
- VG Augsburg, 25.05.2016 - Au 7 S 16.258
Ungültigkeit eines tschechischen Führerscheins - Unbegründetheit des Antrages
- VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2166
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen Führerschein
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-224/10
Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079
Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 16 B 1413/09
Berücksichtigungsfähiger Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im Zusammenhang …
- VG Regensburg, 09.11.2009 - RN 5 K 09.903
Zuerkennungsentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde - tschechische EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 28.04.2009 - 11 CS 09.350
Fehlende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit allen tragenden Teilen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 16 B 68/09
Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis bei Offenkundigkeit mangels bestrittener …
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- OVG Sachsen, 09.02.2010 - 3 B 207/08
Wohnungserfordernis bei ausländischem Führerschein
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1579
Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; fehlende Begründung für den …
- VG Regensburg, 03.07.2009 - RN 5 S 09.1019
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 1 S 177.11
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnisentziehung; polnische …
- VGH Bayern, 14.12.2011 - 11 B 11.2472
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VG Berlin, 30.09.2011 - 20 L 164.11
Entziehung einer Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 16 A 1394/09
Aberkennung des Rechts des Gebrauchmachens einer erworbenen polnischen …
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480
Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie …
- VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlender …
- VGH Bayern, 26.10.2009 - 11 ZB 09.1634
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 26/07
Anerkennung eines tschechischen Führerscheins trotz Verstoßes gegen das …
- VG Magdeburg, 27.05.2020 - 1 B 56/20
Ersatz eines tschechischen Führerscheins nach Verlust
- VG München, 20.09.2013 - M 1 S 13.3840
Inlandsungültige EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Umtausch einer tschechischen …
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 11 CS 12.1998
Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in einen ungarischen Führerschein
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - 16 B 713/12
- VGH Bayern, 28.02.2011 - 11 CS 10.2648
Österreichischer Staatsangehöriger
- VGH Bayern, 05.08.2010 - 11 CS 10.1188
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3. …
- VGH Bayern, 06.08.2009 - 11 CS 09.1622
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VG Saarlouis, 26.09.2018 - 5 K 388/18
Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Ausstellung eines Ersatzpapiers …
- VG Augsburg, 23.05.2013 - Au 7 E 13.592
Umtausch von EU-Führerschein; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der …
- VG München, 01.03.2012 - M 1 K 12.510
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks …
- VGH Bayern, 09.11.2009 - 11 CE 09.1614
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in …
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 11 CS 09.1789
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen …
- VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292
Rücknahme einer nach § 30 FeV erteilten Fahrerlaubnis
- VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575
Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 11 BV 11.1316
Erwerb einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009
- VG München, 13.11.2009 - M 6b K 09.1922
Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung …
- VG Weimar, 27.08.2008 - 2 E 626/08
Verkehrsrecht; Keine Ablehnung der Anerkennung einer in einem anderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2012 - 16 B 211/12
Grundsätze zur Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis im Fall eines Verstoßes gegen das …
- VG Koblenz, 05.01.2009 - 5 L 1356/08
- VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843
EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer …
- VG Ansbach, 12.07.2013 - AN 10 K 12.02113
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG München, 30.03.2010 - M 1 K 10.416
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VG Chemnitz, 27.08.2008 - 2 K 763/08