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   BGH, 07.01.2008 - 5 StR 425/07   

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https://dejure.org/2008,15439
BGH, 07.01.2008 - 5 StR 425/07 (https://dejure.org/2008,15439)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2008 - 5 StR 425/07 (https://dejure.org/2008,15439)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 5 StR 425/07 (https://dejure.org/2008,15439)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 36 Abs. 1 Satz 1 BtMG; § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Sollvorschrift nach neuem Recht; Auswirkungen einer stationären Therapie; Vorwegvollzug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfungspflicht des Gerichts bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BtMG § 35; ; StGB § 56; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Satz 1; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67b; ; StGB § 67b Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Maßregelanordnung trotz möglicherweise mittlerweile eingetretenen Behandlungserfolgs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 1548
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Jedoch kommt ein Absehen von der Unterbringungsanordnung - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/5137 S. 10, 16/1344 S. 12) - nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f.; vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; vom 9. September 2015 - 4 StR 335/15; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43).

    Dies gilt auch für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Maßregel (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 65/12; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07).

    Diese - im maßgeblichen Zeitpunkt mithin positive - Prognose allein deshalb in Frage zu stellen, weil es - gestützt nicht auf eine entsprechende Einlassung des Angeklagten, sondern auf lediglich allgemeine Ausführungen des Sachverständigen zum "Motivationsprozess ... als dynamischem Geschehen' - an einer derzeit beim Angeklagten bestehenden Therapiebereitschaft später fehlen könne, lässt besorgen, dass die Strafkammer die mit der Prognose verbundene Wahrscheinlichkeitsaussage nicht mehr aufgrund konkreter, im Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung gegebener Anhaltspunkte vor allem in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49) und damit auf einer tragfähigen Grundlage, sondern wesentlich beeinflusst von Mutmaßungen und daher rechtsfehlerhaft getroffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07).

    Fehlende Erfolgsaussichten der Unterbringung nach § 64 StGB können auch nicht allein darauf gestützt werden, dass andere Maßnahmen erfolgversprechend oder ins Auge gefasst sind (vgl. für § 35 BtMG etwa BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 132/14; Beschlüsse vom 10. März 2010 - 2 StR 34/10, StV 2010, 678; vom 10. August 2011 - 4 StR 345/11 jeweils mwN; zu einer bereits begonnenen Therapie auch BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07).

    Zwar kann der zwischenzeitlich bereits erzielte Behandlungserfolg einer bereits begonnenen Therapie ausnahmsweise die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB entbehrlich machen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008- 5 StR 425/07, juris Rn. 8).

  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Ein bereits erzielter Behandlungserfolg einer zwischenzeitlich begonnenen (freiwilligen) Therapie kann die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB aber ausnahmsweise entbehrlich machen (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 03.03.2016 - 4 StR 497/15 = BGHR StGB § 46 I Spezialprävention 6 und 07.01.2008 - 5 StR 425/07 = RuP 2008, 229).

    Ein solcher war ausweislich der Feststellungen des LG aber jedenfalls zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung (noch) nicht gegeben (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 07.01.2008 - 5 StR 425/07 = BeckRS 2008, 01548).

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