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   OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06   

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https://dejure.org/2007,2548
OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06 (https://dejure.org/2007,2548)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2007 - 22 U 170/06 (https://dejure.org/2007,2548)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2007 - 22 U 170/06 (https://dejure.org/2007,2548)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche Differenz zwischen der erkennbaren und der tatsächlichen Laufleistung eines Pkw als Sachmangel; Pflicht eines Gebrauchtwagenhändlers zur Aufklärung über einen Austauschtacho; Wirksamkeit eines vertraglichen Ausschlusses von Gewährleistungsrechten bei ...

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Kaufvertrag trotz formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses; Gebrauchtfahrzeug mit einer Diskrepanz zwischen dem Stand des Kilometerzählers und der wirklichen Fahrleistung von über 90.000 km; Verschweigen des Einbaus eines Tauschtachos; Unterbliebener ...

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 437; ; BGB § 444

  • rewis.io
  • kfz-expert.de

    Rückabwicklung des Kaufvertrages trotz Gewährleistungsausschluß aufgrund falscher km-Stand Angabe des Verkäufers

  • RA Kotz

    Gewährleistungsausschluss Gebrauchtwagenkauf - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • RA Kotz

    Pkw-Kaufvertrag: Gewährleistungsausschluss - Unfallschäden und Instandsetzungarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 § 437 § 444
    Gebrauchtwagenkauf - ungefragte Aufklärung durch Verkäufer bei ihm bekannter Abweichung des Kilometerzählers von tatsächlicher Laufleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Gesamtfahrleistung arglistig verschwiegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf Tauschtacho muß hingewiesen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf falsche Kilometerangaben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tacho im Porsche ausgetauscht - Gebrauchtwagenhändler muss den Käufer über die höhere Laufleistung informieren

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagen: Verkäufer muss über falschen Tachostand informieren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht von Gebrauchtwagenhändlern bezüglich Fahrzeuglaufleistung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tachomanipulation beim Gebrauchtwagenkauf

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Tauschtacho:" Gebrauchtwagenverkäufer muss ungefragt aufklären

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Tauschtacho:" Gebrauchtwagenverkäufer muss ungefragt aufklären - OLG wirft Händler arglistiges Verschweigen vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 2906
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06
    bb) Ein Gebrauchtwagenkäufer kann regelmäßig zunächst davon ausgehen, dass eine ohne Einschränkung gemachte Kilometerangabe sich auf die für ihn maßgebliche Gesamtfahrleistung bezieht (BGH, NJW 75, 1693, 1694).
  • OLG Köln, 02.08.1993 - 12 U 26/93

    Autokauf; Ausländer; Gebrauchtwagen; Arglist; Verkäufer; Hinweis; Totalschaden;

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06
    Denn auch wenn im Kaufrecht keine allgemeine Aufklärungspflicht des Verkäufers besteht, muss dieser nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zumindest solche Tatsachen offenbaren, die erkennbar für den Vertragsentschluss des Käufers von Bedeutung sind und deren Mitteilung von ihm nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls nach Treu und Glauben erwartet werden kann (OLG Köln, VersR 1994, 111 m.w.Nachw.).
  • LG Münster, 06.10.1993 - 10 O 232/93
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06
    Dasselbe gilt, wenn sich der Eindruck einer erheblich niedrigeren Gesamtfahrleistung - wie hier - aus dem Einbau eines "Tauschtachos" ergibt (LG Münster, ZfS 1993, 409).
  • OLG Köln, 10.02.1988 - 2 U 129/87
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06
    Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, dem die erhebliche Abweichung zwischen tatsächlicher Laufleistung und Tachostand bekannt ist, muss diesen aber grundsätzlich auch ungefragt offenbaren (OLG Düsseldorf, OLG Report 93, 81; OLG Köln, NJW-RR 1988, 1136).
  • LG Aachen, 28.09.2006 - 1 O 73/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten Porsche 944

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.09.2006 - 1 O 73/06 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2012 - 3 W 228/12

    Haftung eines Kfz-Händlers für die in einer Internetanzeige angegebene

    Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Fahrleistung deutlich reduzierten Stand - wovon hier mit dem Landgericht auszugehen ist -, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB vor, wenn der Käufer unter den konkreten Umständen berechtigterweise von der Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes im Sinne der Gesamtfahrleistung ausgehen durfte (OLG Köln - 22 U 170/06 Urteil vom 13.03.2007, BeckRS 2008, 02906).
  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der

    (2) Der Kläger kann aber zum einen keine Gewährleistungsrechte aufgrund der unrichtig angezeigten Laufleistung geltend machen, auch wenn diese als Mangel des streitgegenständlichen Fahrzeuges unabhängig davon einzuordnen ist, ob es sich bei ihr um eine vereinbarte Beschaffenheit handelt (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007, Az.: 22 U 170/06, - zitiert nach juris -, Rn. 6 f. m. w. N.); es ist nämlich ein Verlust diesbezüglicher Gewährleistungsrechte des Klägers aufgrund einer Versäumung seiner Rügeobliegenheiten gemäß § 377 Abs. 1 bis 3 HGB eingetreten.

    (aa) Im Hinblick auf ein dafür notwendiges vorsätzliches Handeln des Beklagten verweist der Kläger schon lediglich auf für jenen bestehende Untersuchungspflichten sowie darauf, dass der Beklagte wegen der Eigenschaft des hier betroffenen Fahrzeugs als Diebstahlsrückläufer eine höhere Laufleistung "für möglich gehalten haben müsste." Diesen Formulierungen lässt sich höchstens eine Fahrlässigkeit des Beklagten entnehmen abgesehen davon, dass bei dem Alter des Wagens von fünfeinhalb Jahren eine Laufleistung von 67.900 km keine Zweifel begründen mussten, dass ein nach üblichen Maßstäben zu geringer Kilometerstand ausgewiesen werde (vgl. so zu einer durchschnittlichen Laufleistung eines "normalen" Gebrauchtfahrzeuges von 13.000 km/Jahr auch OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007, Az.: 22 U 170/06, - zitiert nach juris -, Rn. 7 m. w. N.).

  • LG Karlsruhe, 12.05.2023 - 6 O 120/22

    "Ketten-Rückabwicklung" in Deutschland wegen falscher Kilometerangaben eines in

    Soweit die Beklagte sich auf die Tachoanzeige im Jahr 2014 und das von ihr vorgelegte Lichtbild beruft, gälte für diesen Erwerb unter der Regie des deutschen Rechts, dass ein Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs, der einen gegenüber der wirklichen Fahrleistung deutlich reduzierten Stand zeigt, einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nur dann begründet, wenn der Käufer - hier die Beklagte im Jahr 2014 - unter den konkreten Umständen berechtigterweise von der Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes im Sinne der Gesamtfahrleistung ausgehen durfte (vgl. BGH, Urteile vom 29.11.2007 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86-99; vom 25.06.1975 - VIII ZR 244/73, Rn. 11 ff., juris, NJW 75, 169; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007 - 22 U 170/06, Rn. 4 ff. juris; OLG Rostock, Urteil vom 11.07.2007 - 6 U 2/07, NJW 2007, 3290; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012 - 3 W 228/12, Rn. 15, juris).
  • LG Köln, 28.05.2013 - 29 O 312/12
    Den Beteiligten ist regelmäßig bewusst, dass es dem Käufer auf die tatsächlich zurückgelegten Kilometer des Fahrzeugs und nicht auf die Zahl, die der Tacho aufweist, ankommt ( vgl. OLG Köln, OLGR 2007, 587 ff. ).
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