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   OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07   

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OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 (https://dejure.org/2008,15030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 (https://dejure.org/2008,15030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2008 - 3 Ss 490/07 (https://dejure.org/2008,15030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StPO § 411
    Anforderungen an die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in der tatrichterlichen Beweiswürdigung — Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und Umfang von deren Überprüfbarkeit in der Revision — Befugnisse des Wahlverteidigers im Berufungsverfahren

  • openjur.de

    Beweiswürdigung, Mitteilung, Einlassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 267, 337, 411 StPO
    Beweiswürdigung, Mitteilung, Einlassung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mitteilung der Einlassung des Angeklagten im Strafurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und Umfang von deren Überprüfbarkeit in der Revision; Befugnisse des Wahlverteidigers im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StPO § 337; ; StPO § 411

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 401
  • BeckRS 2008, 7743
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07

    Beweiswüdigung; Lücke; Einlassung; Mitteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).

    Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen (ein solcher liegt hier nicht vor) kann gegebenenfalls auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen die materiellrechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit in den Urteilsgründen eine Bezugnahme auf das Urteil des Amtsgerichts möglich ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 83).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, NStZ 1983, 277, 278; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 337, Rdnr. 27 m.w.N.).
  • KG, 09.10.2000 - 1 Ss 154/00
    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 1/02

    Keine Dokumentation der Hauptverhandlung in den Urteilsgründen; Darstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21

    Anforderungen der in § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO vorausgesetzten

    Bereits vor der Neufassung des § 329 StPO war anerkannt, dass sich diese Vertretungsmöglichkeit auf eine spätere Berufungshauptverhandlung erstreckt (OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 Ss 490/07, StV 2008, 401, 402; OLG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 2 Ss 113/05, StraFo 2005, 299; OLG Celle, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 3 Ss 289/69, NJW 1970, 906, 907; LR/Gaede, StPO, 27. Aufl., § 411 Rn. 35 mwN; vgl. ferner Thüringer OLG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 OLG 161 Ss 83/19, StraFo 2020, 420).
  • OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17

    Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an

    Eine Beweiswürdigung ist aber dennoch in der Regel bereits dann als lückenhaft anzusehen, wenn sie sich nicht zur Frage einer Einlassung des Angeklagten verhält bzw. seine Einlassung zwar inhaltlich wiedergibt, sie jedoch nicht würdigt, da in diesem Fall eine revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2015, 473; NStZ-RR 1997, 172; OLG Hamm StV 2008, 401; StraFo 2003, 133; KG Berlin, StV 2000, 188).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09

    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl.: BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 = BeckRS 2008, 07743; OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 23.04.2019 - 202 ObOWi 460/19

    Fahrverbot

    Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an eine nachvollziehbare Urteilsdarstellung veranlasst die Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. OLG Hamm zfs 2008, 348).
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09

    Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr;

    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 - = StV 2008, 401; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007 - 3 Ss 262/02 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.07.2018 - 1 RVs 139/18

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Nichtanordnung

    Dem Revisionsgericht ist es damit verwehrt zu überprüfen, ob die Überzeugung des Landgerichts von den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten seinem (strafrechtlichen) Werdegang, die es bei der Strafzumessung und bei der Bewährungsentscheidung erheblich zu seinem Nachteil verwertet hat (UA S. 17 f.), auf rechtsfehlerfreier Grundlage gebildet worden ist (Senat Beschluss vom 18. Mai 2018 - III-1 RVs 99/18; OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 Ss 490/07 ).
  • BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23

    Feststellungsanforderungen an Auflagenverstoß nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG;

    Bestreitet der Betroffene - wie vorliegend - die Tat, müssen die Urteilsgründe nicht nur Ausführungen dahingehend enthalten, wie sich der Betroffene zur Sache eingelassen hat (vgl. etwa OLG Hamm ZfSch 2008, 348f. m.w.N.), sondern auch erkennen lassen, aufgrund welcher Tatsachenfeststellungen das Gericht die objektive und subjektive Tatbestandsverwirklichung für gegeben erachtet bzw. die Einlassung des Betroffenen für widerlegt hält (vgl. Göhler OWiG 18. Aufl. § 71 Rn. 43).
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