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   OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 188/07   

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OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 188/07 (https://dejure.org/2008,11898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2008 - I-1 U 188/07 (https://dejure.org/2008,11898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2008 - I-1 U 188/07 (https://dejure.org/2008,11898)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der besonderen Sorgfaltspflicht beim rückwärts Ausfahren aus Grundstücken nach § 9 Abs. 5 und § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO); Anschein schuldhafter Unfallsverursachung durch einen Verstoß gegen die strenge Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO i.F.e. Kollision beim ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rückwärtsfahrt aus Garageneinfahrt - Vollbremsung Vorfahrtsverkehr

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 2; ; StVO § 3; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 10; ; BGB § 254; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Garage auf die Fahrbahn fahrenden PKW mit einem Motorrad des fließenden Verkehrs; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 17 O 120/06
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 188/07

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 11934
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 188/07
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 188/07
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 188/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier in Form einer nicht sachgerechten Bremsreaktion - dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH DAR 1976, 185 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Senat NZV 2006, 415, 416; und auch Urteil vom 18. Juni 2007, Az.: 1 U 278/06).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 188/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier in Form einer nicht sachgerechten Bremsreaktion - dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH DAR 1976, 185 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch Senat NZV 2006, 415, 416; und auch Urteil vom 18. Juni 2007, Az.: 1 U 278/06).
  • BGH, 10.08.1962 - 4 StR 205/82

    Verkehrsteilnehmer - Verkehrsgemäßes Verhalten anderer - Verkehrsverstoß -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 188/07
    Bei unerwartet auftretenden Ereignissen ist auch im Rahmen der Anforderungen des § 17 Abs. 3 StVG dem Fahrer eine Schreckzeit zuzubilligen, sofern ihm daraus, dass ihn das Ereignis unerwartet trifft, kein Vorwurf zu machen ist (Greger, a.a.O., § 3, Rdnr. 377 mit Hinweis auf BGH VersR 1969, 162 sowie BGH VRS 23, 375 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 19/11

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem rückwärts einparkenden

    Insbesondere hat er darauf Obacht zu geben, dass der Gefahrraum hinter seinem Kraftfahrzeug frei ist und von hinten wie von der Seite her frei bleibt (Senat, Urteil vom 10. März 2008, Az.: I-1 U 188/07; KG Berlin, Urteil vom 07.06.1993, Az.: 12 U 361/91 zitiert nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

    Es darf nur so langsam gefahren werden, dass man erforderlichenfalls sofort anhalten kann (wohl allg. Ansicht, vgl. Senat, Urteil vom 11.10.2011, I-1 U 19/11; Urteil vom 10. Mai 2011, I-1 U 149/10, Urteil vom 10.03.2008, I-1 U 188/07; Hentschel/König/Dauer, § 9 StVO Rn. 51; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 9 Rdn 69; OLG Nürnberg NZV 1991, 67).
  • LG Mönchengladbach, 09.01.2017 - 11 O 233/15

    Haftung bei einem Unfall zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine den gesamten Umständen nach völlig verfehlte Reaktion vorliegt (OLG, Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2008, Az. 1 U 188/07, BeckRS 2008, 11934; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2006, Az. 1 U 137/05, NZV 2006, 415).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2020 - 9 U 86/19

    Sturz Radfahrer bei Verstoß gegen Rechtsfahrgebot im fließenden Verkehr

    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann kein Verschulden begründet, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. BGH Urt. v 16.03.1976 - VI ZR 62/75, DAR 1976, 185; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008 - I-1 U 188/07, juris).
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