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   OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07   

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OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07 (https://dejure.org/2008,24874)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2008 - 2 U 51/07 (https://dejure.org/2008,24874)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2008 - 2 U 51/07 (https://dejure.org/2008,24874)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 14725
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Das begründe einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, was schon vier Bundesverfassungsrichter in der Entscheidung vom 09.06.2004 (1 BvR 632/02; veröffentlicht etwa in NJW 2004, 2363) so gesehen hätten.

    Der Beklagte übersieht bei seiner Argumentation, dass völlig unabhängig vom Arbeitsschutz für Bedienstete oder vom Wettbewerbsschutz für Konkurrenten der Sonn- und Feiertagsschutz per se aufgrund der Inkorporierung von Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) in das Grundgesetz durch dessen Art. 140 Verfassungsrang genießt, da den inkorporierten Artikeln der Weimarer Reichsverfassung gleicher Rang wie den sonstigen Bestimmungen des Grundgesetzes zukommt (BVerfG NJW 2004, 2363, 2370 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem - auch vom Beklagten zitierten - Urteil vom 09.06.2004 (1 BvR 636/02, BVerfGE 104, 357 = NJW 2004, 2363) demgemäß konsequenterweise entschieden, dass das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen verfassungsgemäß ist (a.a.O. 2369 f. unter B.II. der Gründe).

    Denn wie sich diesem unschwer entnehmen lässt (NJW 2004, 2363, 2368 ff.), bezog sich die abweichende Meinung nur auf den Ladenschluss an Samstagen, während die Vereinbarkeit des grundsätzlichen Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen einstimmig bejaht worden ist (vgl. a.a.O., 2370 unter C. der Gründe).

    Auch in diesem Punkt beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf die abweichende Meinung der vier Verfassungsrichter zu dem genannten Urteil, denn auch hinsichtlich des im damaligen Verfahren behaupteten Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz im Hinblick auf Verkaufsgeschäfte, die nicht über Ladenlokale abgewickelt werden müssen (Versandhandel), und auf die Privilegierung von Einzelhandelsgeschäften in den Ausnahmebereichen in Flughäfen, Tankstellen und Bahnhöfen betraf die abweichende Meinung nur die Regelung an Samstagen (NJW 2004, 2363, 2369); hinsichtlich der Sonn- und Feiertage wurde hingegen auch unter dem Aspekt eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz eine Verfassungswidrigkeit einstimmig verneint (a.a.O., 2371).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist damit in Übereinstimmung mit dem Landgericht (LGU S. 12) aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade nicht davon auszugehen, dass eine unzulässige Ungleichbehandlung der Apotheken im Vergleich zu anderen Verkaufsstellen wie Tankstellen und Geschäften in Bahnhöfen oder Flughäfen vorliegt (vgl. BVerfG NJW 2004, 2363, 2371, unter B II. 2. der Gründe i. V. m. B II. 1. der Gründe; insoweit ebenfalls einstimmig ergangen).

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Auch der Bundesgerichtshof halte, wie die Entscheidung "Gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag" (GRUR 2000, 438) zeige, den Begriff "Arzneimittel" in einem Unterlassungsantrag nicht für zu unbestimmt.

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob der Begriff des "Arzneimittels" aufgrund der Legaldefinition in § 2 AMG hinreichend bestimmt ist, wovon der Bundesgerichtshof in der Entscheidung " Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge " (GRUR 2000, 438) ausging (a.a.O. 440 f. unter II. 1. a) der Gründe), womit auch die "Desinfektionsmittel" hinreichend definiert wären, denn diese sind bereits Gegenstand des Arzneimittelbegriffs (Stober-Müller, LSchlG, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 19): da nämlich durch die Formulierung des Verbotsantrags und des Tenors des landgerichtlichen Urteils die Produkte, deren Abgabe bzw. Angebot dem Beklagten erlaubt sein sollen, durch die sämtlichen in § 4 Abs. 1 LadÖG verwendeten gesetzlichen Begriffe definiert werden, führt bereits die Unbestimmtheit hinsichtlich einer Produktgruppe zur Unbestimmtheit des Unterlassungsantrags bzw. -tenors insgesamt.

    Anders als in dem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall (a.a.O. Rdnr. 19 in "Juris") ist die Zulassung eines gesetzeswiederholenden Unterlassungsantrags hier deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes geboten; hinsichtlich einer derartigen Annahme ist angesichts der restriktiven neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge ; GRUR 2003, 886 - Erbenermittler ; GRUR 2000, 438 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge ) ohnehin große Zurückhaltung geboten (so auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdnr. 8a).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge" im Jahr 1999 den Begriff "Arzneimittel" für hinreichend bestimmt gehalten (GRUR 2000, 438, 440 f. unter II. 1. a) der Gründe), zwischenzeitlich kann hiervon jedoch trotz der Legaldefinition in § 2 AMG nicht mehr ausgegangen werden, da durch Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/27/EG vom 31.3.2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel der Arzneimittelbegriff neu definiert worden ist und nunmehr anders als unter Geltung der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG vom 6.11.2001 von einem einheitlichen Arzneimittelbegriff und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen ist.

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93

    Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Dabei ist für den Kläger jedoch als einzigen Verband anerkannt, dass ihm unter anderem eine räumlich und sachlich unbeschränkte Prozessführungsbefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zusteht (BGH GRUR 1995, 601, 602 - Bahnhofsverkaufsstellen ; GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker ; Ahrens-Jestaedt, a.a.O., Kapitel 19, Rdnr. 9; Teplitzky, a.a.O., 9. Aufl., Kapitel 13, Rdnr. 23 mit Fn. 95).

    Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof in der "Abgasemissionen"-Entscheidung (GRUR 2000, 1076, 1079) aus, welche gerade die Wende zur "wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion" statt des Vorliegens einer "wertbezogenen Norm" als entscheidendes Kriterium vollzogen hat; er hatte aber auch bereits zuvor vielfach wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Verstöße gegen ladenschlussrechtliche Vorschriften gestützt (etwa BGH GRUR 1995, 601, 603 - Bahnhofsverkaufsstellen und GRUR 1996, 786, 788 - Blumenverkauf an Tankstellen ; zahlr. weitere Nachweise bei Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O.).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Dies hat zur Folge, dass nach Ablauf der Umsetzungsfrist gem. Art. 3 der Richtlinie 2004/27/EG vom 31.3.2004 am 30.10.2005 die Bestimmung des § 2 AMG, die den nationalen Arzneimittelbegriff regelt, richtlinienkonform im Sinne des neu gefassten europarechtlichen Arzneimittelbegriffs auszulegen ist (BGH GRUR 2006, 513 - Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet ; vgl. auch BVerwG NVwZ 2007, 591 - Tz. 15).

    Entgegen der im Schriftsatz des Klägers vom 9.4.2008 geäußerten Auffassung ergibt sich aus der Entscheidung "Arzneimittelwerbung im Internet" (GRUR 2006, 513) nichts anderes, denn der dortige Kläger begehrte nur das Verbot des Inverkehrbringens bestimmter, im dortigen Klagantrag im einzelnen aufgeführter Mittel ohne Zulassung als Arzneimittel.

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Hiervon geht auch der Bundesgerichtshof in der "Abgasemissionen"-Entscheidung (GRUR 2000, 1076, 1079) aus, welche gerade die Wende zur "wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion" statt des Vorliegens einer "wertbezogenen Norm" als entscheidendes Kriterium vollzogen hat; er hatte aber auch bereits zuvor vielfach wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Verstöße gegen ladenschlussrechtliche Vorschriften gestützt (etwa BGH GRUR 1995, 601, 603 - Bahnhofsverkaufsstellen und GRUR 1996, 786, 788 - Blumenverkauf an Tankstellen ; zahlr. weitere Nachweise bei Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O.).

    Die weitere Frage, ob die Ladenschlussregelungen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellen, ist auf der Basis der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere der Entscheidung BGH GRUR 2000, 1076, 1079 - Abgasemissionen ) und der ganz herrschenden Lehre nicht ernstlich zweifelhaft.

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Es ist also nicht so, dass die Verwendung des Gesetzeswortlautes hier deshalb als dem Bestimmtheitsgebot genügend angesehen werden müsste, weil sich die Verletzungshandlung nicht anders, jedenfalls nicht konkreter als durch den Gesetzeswortlaut, ausdrücken ließe (zu dieser anerkannten Ausnahme etwa BGH GRUR 1995, 832, 833 - Verbraucherservice ; Ahrens-Jestaedt, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 22 Rdnr. 15 m.w.N. in Fn. 132).

    Entgegen der Auffassung des Klägers hält der Senat auch für den Begriff "Arzneimittel" im oben genannten Sinn die Regelung des § 4 Abs. 1 LadÖG (bzw. § 4 Abs. 1 Satz 2 LSchlG) nicht für genügend konkret, um annehmen zu können, sie umschreibe die Verbotsbereiche zwar verallgemeinernd, aber so hinreichend, dass eine Konkretisierung entbehrlich erscheine (vgl. BGH GRUR 1995, 832, 833 - Verbraucherservice ).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Dies gilt allerdings, wie das Landgericht auch zutreffend erkannt hat, nicht uneingeschränkt, denn nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2007 a.a.O. und BGH GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler ) ist ein gesetzeswiederholender Unterlassungsantrag dann ausnahmsweise hinreichend bestimmt, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand eindeutig und konkret gefasst ist, der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist oder der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert, wobei in den genannten drei Varianten grundsätzlich weiter Voraussetzung ist, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, welche von mehreren Verhaltensweisen den gesetzlichen Verbotstatbestand erfüllt (so etwa auch bereits BGH WRP 1992, 482, 483 - Ortspreis ), oder (vierte Variante) eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint.

    Anders als in dem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall (a.a.O. Rdnr. 19 in "Juris") ist die Zulassung eines gesetzeswiederholenden Unterlassungsantrags hier deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes geboten; hinsichtlich einer derartigen Annahme ist angesichts der restriktiven neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge ; GRUR 2003, 886 - Erbenermittler ; GRUR 2000, 438 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge ) ohnehin große Zurückhaltung geboten (so auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdnr. 8a).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge sind grundsätzlich zu unbestimmt und damit unzulässig (BGH GRUR 2007, 607 - Tz. 16 m.w.N. - Telefonwerbung für Individualverträge ).

    Anders als in dem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall (a.a.O. Rdnr. 19 in "Juris") ist die Zulassung eines gesetzeswiederholenden Unterlassungsantrags hier deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes geboten; hinsichtlich einer derartigen Annahme ist angesichts der restriktiven neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge ; GRUR 2003, 886 - Erbenermittler ; GRUR 2000, 438 - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge ) ohnehin große Zurückhaltung geboten (so auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdnr. 8a).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht (in BVerfGE 13, 226 = NJW 1962, 100) auch die Konzeption des Bundesgesetzgebers, wonach Apotheken geschlossen bleiben müssen, während andere Ladengeschäfte von Ausnahmen für die Deckung von Reisebedarf profitieren (wie sich aus § 8 Abs. 3 LSchlG ergab), aufgrund der spezifischen Funktion der Apotheken selbst für in Bahnhöfen befindliche Apotheken gebilligt.
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07

    Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
    Schließlich kann die Notwendigkeit richtlinienkonformer Auslegung dazu führen, dass ein Produkt, das nach dem Wortlaut des AMG ein Arzneimittel wäre, nach der den nationalen Arzneimittelbegriff überlagernden bzw. verdrängenden europarechtlichen Definition doch nicht als solches behandelt werden kann (Urteil des Senats vom 21.2.2008, 2 U 81/07, dort unter II. 3. c) aa) (4) der Gründe - zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06

    Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05

    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit;

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07

    Tabakwerbung im Internet

  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 4 U 176/12

    Ein Gartencenter in Niedersachsen darf sonntags keine Weihnachtstassen verkaufen

    Dies beruht darauf, dass sie Wettbewerbsbezug aufweisen und zumindest sekundär auch Regelungen im Interesse der Mitbewerber darstellen, denn sie betreffen die Tätigkeit gleichartiger Unternehmen in gleicher Weise beim Absatz der Ware (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2008 - 2 U 51/07 - BeckRS 2008, 14725, m. w. N.; LG Nürnberg-Fürth, Schlussurteil vom 25.06.2012 - 1 HKO 1231/12, BeckRS 2012, 23065).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2012 - 1 HKO 1231/12

    Wettbewerbsverstoß: Verkaufsveranstaltung für Stammkunden eines Teppichgeschäfts

    Bei Anwendung dieser Grundsätze kann nicht zweifelhaft sein, das die Vorschriften über die Ladenschlusszeiten eine Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sind (vgl. für das LadenÖG Baden Württemberg OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2008, 2 U 51/07, Rz. 177 ff, und zur Wettbewerbswidrigkeit von Verstößen gegen andere gesetzlichen Ladenschlussregelungen BGH, Urteil vom 07.06.1996, I ZR 114/94, Rz. 24 und Urteil vom 23.03.1995, I ZR 92/93, Rz. 24, jeweils zitiert nach juris, sowie Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, Rz. 11.144 zu § 4 m.w.N.).
  • KG, 24.10.2019 - 2 U 102/15

    Umfang der Rechtskraft eines das Nichtbestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrages

    Die Klage auf Nichtigerklärung dieser Beschlüsse wurde durch Urteil des Kammergerichts vom 25. August 2011 - 2 U 51/07 - rechtskräftig abgewiesen (vgl. Anlage B 5).
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