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   OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 1 U 142/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6632
OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 1 U 142/92 (https://dejure.org/1993,6632)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.1993 - 1 U 142/92 (https://dejure.org/1993,6632)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 1 U 142/92 (https://dejure.org/1993,6632)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung; Unfallbeschädigter Pkw; Gemischte Nutzung; Ausfall der privaten Nutzung; Verdienstausfall; Restwertschätzung des Sachverständigen; Schadensminderungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 251

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 15714
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00

    Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens

    Da in den hier in Rede stehenden Fällen häufig eine Mischnutzung vorliegt, ist es zudem entbehrlich, die Nutzungsarten gegeneinander abzugrenzen und ihre Anteile am Gesamtnutzen zu schätzen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14.06.1993, Az: 1 U 142/92, ZfS 1993, S. 338 - Taxi und Geschäftsfährzeug mit Privatnutzung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16

    Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rspr. zu Recht anerkannt, dass auch bei einer gemischten Nutzung (privat/gewerblich) eines Fahrzeuges für den privaten Nutzungsanteil grundsätzlich anteilige Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden kann (OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 15714; OLG Jena NJW-RR 2004, 1030; OLG Frankfurt NJW 1985, 2955; KG, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 22 U 1701/75, juris).
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