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   OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07   

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https://dejure.org/2008,15775
OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07 (https://dejure.org/2008,15775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2008 - 5 U 63/07 (https://dejure.org/2008,15775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2008 - 5 U 63/07 (https://dejure.org/2008,15775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 166, 442, 444
    Keine Wissenszurechnung (und damit keine Arglist) des Wissens der Bauaufsicht beim Landratsamt an das für das verkaufende Land handelnde Liegenschaftsamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen nicht bestehender Wohnnutzungsmöglichkeit; Zurechnung des Wissens und Schweigens eines Landkreises hinsichtlich der Unbewohnbarkeit bei Nichteinschaltung des Landkreises in den Vertragsprozess; Umfang einer ...

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § ... 123 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 1,; ; BGB § 280; ; BGB § 323; ; BGB § 434; ; BGB § 437; ; BGB § 442; ; BGB § 444; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrages wegen Baurechtswidrigkeit der Wohnnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 16457
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Anforderungen an den Nachweis der

    Hat der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 117, 104 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Urteile v. 10.04.2008, 5 U 10/07 und v. 07.08.2008, 5 U 63/07; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Stuttgart, MDR 2011, 284; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2006, Az. I-1 U 67/06; ).
  • LG München I, 17.02.2016 - 9 O 20894/14

    Landgerichtsarzt muss Honorare nicht zurückzahlen

    Die Kammer hat nicht übersehen, dass sich der Kläger freilich nicht das Wissen jeder - insbesondere einer der handelnden Behörde nicht untergeordneten - Behörde zurechnen lassen muss (vgl. dazu etwa zuletzt Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 07.08.2008, 5 U 63/07, Abs. 28).
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