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   OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05   

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https://dejure.org/2006,17734
OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05 (https://dejure.org/2006,17734)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2006 - 22 U 112/05 (https://dejure.org/2006,17734)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 22 U 112/05 (https://dejure.org/2006,17734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen fehlender Mitwirkung des Vermieters an einer erforderlichen behördlichen Genehmigung; Pflicht des Vermieters zur Mitwirkung an der Erlangung einer baurechtlichen Nutzungsänderungsgenehmigung für den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87

    Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05
    Gegen diese formularvertragliche Regelung bestehen Bedenken, wenn sie darauf hinausläuft, dass dem Mieter auch das Risiko aufgebürdet wird, dass eine erforderliche behördliche Erlaubnis nicht zu erreichen ist (vgl. BGH NJW 88, 2664 f.).

    Anders als eine formularvertragliche Klausel, in der einem Mieter auch das Risiko für die Nichterteilung einer erforderlichen behördlichen Erlaubnis aufgebürdet wird (vgl. BGH NJW 88, 2664 f.), ist die im Streitfall verwendete Vertragsklausel in § 14 Nr. 1 des Vertrages deshalb rechtlich nicht zu beanstanden.

  • OLG Celle, 01.06.1999 - 2 U 228/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05
    Allerdings kann eine zur fristlosen Vertragskündigung berechtigende Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauches bzw. - was dem gleichsteht, BGH NZM 05, 500 r. Sp. - eine erhebliche Mangelhaftigkeit der Mietsache dann vorliegen, wenn die im Mietvertrag vorgesehene Nutzung der Mieträume gegen Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstößt und die zuständige Baubehörde deshalb ein Einschreiten androht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424; OLGR 05, 659, 660 l. Sp.; OLG Celle NZM 2000, 621 f.; Wolf-Eckert-Ball Rdn. 248; Palandt-Weidenkaff § 536 BGB, Rdn. 18 f.).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05
    Allerdings kann eine zur fristlosen Vertragskündigung berechtigende Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauches bzw. - was dem gleichsteht, BGH NZM 05, 500 r. Sp. - eine erhebliche Mangelhaftigkeit der Mietsache dann vorliegen, wenn die im Mietvertrag vorgesehene Nutzung der Mieträume gegen Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstößt und die zuständige Baubehörde deshalb ein Einschreiten androht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424; OLGR 05, 659, 660 l. Sp.; OLG Celle NZM 2000, 621 f.; Wolf-Eckert-Ball Rdn. 248; Palandt-Weidenkaff § 536 BGB, Rdn. 18 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87

    Formularmäßige Klausel; Gewährleistungsausschluß; Konzessionsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2006 - 22 U 112/05
    Allerdings kann eine zur fristlosen Vertragskündigung berechtigende Entziehung des vertragsgemäßen Gebrauches bzw. - was dem gleichsteht, BGH NZM 05, 500 r. Sp. - eine erhebliche Mangelhaftigkeit der Mietsache dann vorliegen, wenn die im Mietvertrag vorgesehene Nutzung der Mieträume gegen Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstößt und die zuständige Baubehörde deshalb ein Einschreiten androht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424; OLGR 05, 659, 660 l. Sp.; OLG Celle NZM 2000, 621 f.; Wolf-Eckert-Ball Rdn. 248; Palandt-Weidenkaff § 536 BGB, Rdn. 18 f.).
  • LG Siegen, 21.01.2011 - 6 O 86/10

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Hinweis auf Herstellergarantie, wenn nicht

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass eBay-Händler in ihren Angeboten nicht über das Zustandekommen des Vertrags und die Speicherung des Vertragstextes informieren müssen, weil die Kunden als eBay-Mitglieder diese Kenntnisse über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay erlangen, denen sie sich unterwerfen müssen (LG Frankenthal, BeckRS 2008, 17.559).
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