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   KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07   

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https://dejure.org/2007,9783
KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07 (https://dejure.org/2007,9783)
KG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 2 W 160/07 (https://dejure.org/2007,9783)
KG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 2 W 160/07 (https://dejure.org/2007,9783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl eines dem eigenen Wohnsitz am nächsten gelegenen Gerichtsstands als Obliegenheit eines Klägers; Reisekosten eines bei einem auswärtigen Gericht auftretenden Rechtsanwalts als teilweise erstattungsfähige Kosten; Erfordernis eines Erlasses einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35
    Zur Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 653
  • BeckRS 2008, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
    Anerkannt ist ferner, dass keine ausnahmsweise großzügigere Handhabung zu Gunsten des Kostengläubiger dann geboten ist, wenn dessen Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorprozessual für ihn tätig war (BGH NJW 2003, 901 [903]) oder wenn ihn der Rechtsanwalt in anderen Angelegenheiten schon häufig vertreten hat und daher der vertraute "Hausanwalt" ist (BGH NZBau 2007, 306 [307]; BGH NJW 2003, 901 [902]).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der auswärtige Rechtsanwalt über spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten verfügt, über die ein ortsansässiger Rechtsanwalt nicht verfügt (BGH NJW 2003, 901 [902]; KG, Beschl. vom 6. September 2007, 2 W 147/07; Karczewski, MDR 2005, 481 [485]).

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2006 - 10 W 49/06

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten nach § 91 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Reisekosten eines Rechtsanwaltes, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht prozessiert, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist (sog. "Rechtsanwalt am dritten Ort"), regelmäßig bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwaltes zu erstatten sind (BGH GRUR 2007, 726 [727]; BGH, NJW-RR 2004, 855 [856]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2007, 112 [113]; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007; § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten des Anwalts", m.w.N.).

    Dabei werden Parteien, die ein gerichtliches Verfahren einleiten, nicht anders behandelt als inanspruchgenommene Parteien (BGH GRUR 2007, 726 [727]; jeweils obiter dicta: BGH, NJW-RR 2004, 855 [856] sowie OLG Düsseldorf, Rpfleger 2007, 112 [113]).

  • BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Reisekosten eines Rechtsanwaltes, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht prozessiert, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist (sog. "Rechtsanwalt am dritten Ort"), regelmäßig bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwaltes zu erstatten sind (BGH GRUR 2007, 726 [727]; BGH, NJW-RR 2004, 855 [856]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2007, 112 [113]; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007; § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten des Anwalts", m.w.N.).

    Dabei werden Parteien, die ein gerichtliches Verfahren einleiten, nicht anders behandelt als inanspruchgenommene Parteien (BGH GRUR 2007, 726 [727]; jeweils obiter dicta: BGH, NJW-RR 2004, 855 [856] sowie OLG Düsseldorf, Rpfleger 2007, 112 [113]).

  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Reisekosten eines Rechtsanwaltes, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht prozessiert, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist (sog. "Rechtsanwalt am dritten Ort"), regelmäßig bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwaltes zu erstatten sind (BGH GRUR 2007, 726 [727]; BGH, NJW-RR 2004, 855 [856]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2007, 112 [113]; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007; § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten des Anwalts", m.w.N.).

    Dabei werden Parteien, die ein gerichtliches Verfahren einleiten, nicht anders behandelt als inanspruchgenommene Parteien (BGH GRUR 2007, 726 [727]; jeweils obiter dicta: BGH, NJW-RR 2004, 855 [856] sowie OLG Düsseldorf, Rpfleger 2007, 112 [113]).

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
    Dass die Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung durch begründeten Beschluss zu ergehen hat, entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (zum Beschlusserfordernis: OLG Stuttgart MDR 2003 110 [111]; OLG Koblenz Rpfleger 1978, 104 [105], zur Nichtabhilfe und Vorlage nach § 11 RPflG a.F.; Lipp in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 572 Rdnr. 10; Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 572 Rdnr. 10; Hartmann in Baubach/Lauterbach, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 572 Rdnr. 8; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 571 a.F. Rdnr. 4 und 6; zum Begründungserfordernis: Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 329 Rdnr. 24, m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 19.09.2007 - 2 W 160/07
    Anerkannt ist ferner, dass keine ausnahmsweise großzügigere Handhabung zu Gunsten des Kostengläubiger dann geboten ist, wenn dessen Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorprozessual für ihn tätig war (BGH NJW 2003, 901 [903]) oder wenn ihn der Rechtsanwalt in anderen Angelegenheiten schon häufig vertreten hat und daher der vertraute "Hausanwalt" ist (BGH NZBau 2007, 306 [307]; BGH NJW 2003, 901 [902]).
  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

    Für das Erstattungsrecht schließt die ganz herrschende Meinung (OLG München JurBüro 1994, 477; OLG Hamburg MDR 1999, 638; KG MDR 2008, 653; Senat, Beschluss vom 21.10.1991 - 17 W 342/91 - = Rpfleger 1992, 222; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, § 35 Rdn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 239; a.A.: Zöller/Herget, § 91 Rdn. 13 "Wahlgerichtsstand") hieraus, dass die Reisekosten des auswärtigen Anwaltes nicht alleine deshalb zu kürzen sind, weil der Kläger auch am Sitz des Rechtsanwaltes hätte klagen können.
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