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   BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05 (6)   

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https://dejure.org/2008,10344
BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05 (6) (https://dejure.org/2008,10344)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05 (6) (https://dejure.org/2008,10344)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05 (6) (https://dejure.org/2008,10344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 29a; ; FGG § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BRAO § 8a; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15 a.F.; ; BRAO § 42 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 7419
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st.Rspr.; vgl. Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).

    Ein in dieser Weise begründeter Befangenheitsantrag ist, wie der Senat im vorliegenden Verfahren bereits in seinem Beschluss vom 25. Juni 2007 (AnwZ (B) 102/05, juris) entschieden hat, offensichtlich missbräuchlich; an der Entscheidung über ein solches Ablehnungsgesuch können auch die abgelehnten Richter selbst mitwirken (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2007, aaO; BGH, Beschluss vom 7. November 1973, aaO; BVerwGE 50, 36, 37).

  • BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht für

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Es kann insbesondere dahingestellt bleiben, ob der Antragsteller beim Anwaltsgerichtshof einen Antrag auf Wiederaufnahme des beim Anwaltsgerichtshof geführten, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 1 ZU 65/02 (dazu Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - AnwZ (B) 53/03) gestellt hat.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Ein in dieser Weise begründeter Befangenheitsantrag ist, wie der Senat im vorliegenden Verfahren bereits in seinem Beschluss vom 25. Juni 2007 (AnwZ (B) 102/05, juris) entschieden hat, offensichtlich missbräuchlich; an der Entscheidung über ein solches Ablehnungsgesuch können auch die abgelehnten Richter selbst mitwirken (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2007, aaO; BGH, Beschluss vom 7. November 1973, aaO; BVerwGE 50, 36, 37).
  • BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02

    Berichtigung des Tatbestandes eines im Revisionsverfahren ergangenen Beschlusses

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Der Tatbestandsberichtigungsantrag ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 - und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05, jeweils www.bundesgerichtshof.de) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st.Rspr.; vgl. Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 91/05

    Voraussetzungen der Tatbestandsberichtigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05
    Der Tatbestandsberichtigungsantrag ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 - und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05, jeweils www.bundesgerichtshof.de) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält.
  • BGH, 12.01.2023 - III ZR 155/22

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs

    Es richtet sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 - III ZR 100/19, juris Rn. 3; vom 26. November 2015 - III ZB 37/15, juris Rn. 3; vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 und vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 7419 Rn. 4; jew. mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in einer Besetzung auch mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2020 aaO Rn. 4; vom 26. November 2015 aaO Rn. 4 und vom 23. April 2015 aaO Rn. 4; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 100/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Vorliegen konkreter in

    Es richtet sich unterschiedslos gegen alle an der Entscheidung beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten, aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache oder sonstigen ernsthaften Umständen hergeleitet wird oder sonst erkennbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2015 - III ZB 37/15, juris Rn. 3; vom 23. April 2015 - III ZA 11/15, juris Rn. 3 sowie vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 und vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 7419 Rn. 4; jew. mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in einer Besetzung auch mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senat, Beschlüsse vom 26. November 2015 aaO Rn. 4 und vom 23. April 2015 aaO Rn. 4; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 17.08.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit aufgrund abweichender Entscheidung des

    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/20 aaO; jeweils m. w. N.).

    Die Entscheidung über das unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung treffen, da hieran auch abgelehnte Richter mitwirken können (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06, AnwZ (B) 79/06, aaO Rn. 16; vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, aaO Rn. 4; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 12/10, aaO Rn. 9).

  • BGH, 23.04.2015 - III ZA 11/15

    Substantiierte Darlegung der Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eines

    Es richtet sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 26. März 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 16/14

    Nichterreichen der in Verfahren über Entschädigungsklagen nach § 198 GVG

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da die Ablehnungsgesuche unzulässig sind, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 07.05.2015 - III ZA 16/15

    Anforderungen an die richterlichen Unterschriften bei einem Beschluss im Rahmen

    Sie richten sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 16. April 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da die Ablehnungsgesuche unzulässig sind, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 16.04.2015 - III ZA 6/15

    Nachweis der Bersorgnis der Befangenheit eines Richters

    Es richtet sich unterschiedslos gegen sämtliche an dem Senatsbeschluss vom 26. März 2015 beteiligten Richter, ohne dass die Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen Senatsentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8 mwN) oder aus persönlichen Beziehungen der Richter zu den Beteiligten oder zur Streitsache hergeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR (Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 10/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 9/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 4/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Bei der Ablehnung eines oder mehrerer Richter müssen ernsthafte Umstände aufgeführt werden, die die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegen; der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - III ZR(Ü) 1/14, BeckRS 2014, 17823 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, BeckRS 2008, 07419 Rn. 4 mwN).

    Da das Ablehnungsgesuch unzulässig ist, kann der Senat hierüber in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden (Senatsbeschluss aaO; BGH, Beschluss vom 10. April 2008 aaO).

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 5/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 2/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 16.04.2015 - III ZA 12/15

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 8/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 02.04.2015 - III ZA 7/15

    Begründung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 23.09.2015 - III ZR 323/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

  • BGH, 26.08.2014 - III ZR (Ü) 1/14

    Auf den "BGH" bezogener Befangenheitsantrag unzulässig

  • BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10

    Ablehnungsgesuch der Richter i.R.e. Verfahrens um die Aufhebung des Widerrufs der

  • BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren

  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 95/09

    Erfolgsaussichten einer Gegenvorstellung gegen den Widerruf der Zulassung zur

  • BGH, 26.11.2015 - III ZB 37/15

    Rechtfertigung der Befangenheit des einzelnen Richters im Rahmen eines

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das

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