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   BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03   

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BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03 (https://dejure.org/2005,23492)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03 (https://dejure.org/2005,23492)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2005 - 27 W (pat) 255/03 (https://dejure.org/2005,23492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 3756
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Diese Rechtsgrundsätze stimmen auch mit neueren Entscheidungen des EuGH (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Rz. 62] m.w.N. - Libertel) überein, dessen Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG für § 8 MarkenG, der diese europarechtliche Norm ins deutsche Recht umsetzt, maßgeblich ist.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Bei werbemäßigen Aussagen hat der Bundesgerichtshof dabei im wesentlichen darauf abgestellt, ob sie sich in beschreibenden Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - "Test it."; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Bei werbemäßigen Aussagen hat der Bundesgerichtshof dabei im wesentlichen darauf abgestellt, ob sie sich in beschreibenden Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - "Test it."; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Bei werbemäßigen Aussagen hat der Bundesgerichtshof dabei im wesentlichen darauf abgestellt, ob sie sich in beschreibenden Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - "Test it."; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen stets betont (vgl. BGH, WRP 1998, 495, 496 - Today; GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; WRP 2002, 1073, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen stets betont (vgl. BGH, WRP 1998, 495, 496 - Today; GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; WRP 2002, 1073, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Bei werbemäßigen Aussagen hat der Bundesgerichtshof dabei im wesentlichen darauf abgestellt, ob sie sich in beschreibenden Angaben oder Anpreisungen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - "Test it."; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Für die allein maßgebliche Frage, ob der Verkehr eine Wortmarke als Herkunftshinweis ansieht, kommt es dabei - wie die Anmelderin zurecht geltend macht - auf den Eintrag in einem Wörterbuch nicht an; denn für das Verständnis des Verkehrs spielt ein solcher Umstand genauso wenig eine Rolle wie umgekehrt wie umgekehrt aus dem Fehlen eines lexikalischen Nachweises eine Schutzfähigkeit nicht herleiten lässt (vgl. BGH WRP 2002, 982, 984 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen stets betont (vgl. BGH, WRP 1998, 495, 496 - Today; GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; WRP 2002, 1073, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 26.04.2005 - 27 W (pat) 255/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen stets betont (vgl. BGH, WRP 1998, 495, 496 - Today; GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; WRP 2002, 1073, 1075 - BONUS II).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • BPatG, 03.02.2003 - 30 W (pat) 130/01
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 529/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "VANTAGE" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Es ist auch nicht notwendig, den Begriff Begriff "vantage" / "Vorteil" in einen Wort- oder Satzzusammenhang zu stellen, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Erwerber sich mit den beworbenen Waren oder Tätigkeiten einen Vorteil verschaffen kann oder sie ihm gegenüber anderen Produkten oder angebotenen Tätigkeiten einen Vorteil bieten (so aber BPatG 27 W (pat) 255/03) - ADVANTAGE).
  • BPatG, 29.10.2007 - 27 W (pat) 65/07
    Findet der Verbraucher demgegenüber den Begriff "HOTLINE" in Alleinstellung (vgl. zu diesem schutzbegründenden Aspekt BPatG 27 W (pat) 255/03 - ADVANTAGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM) an Waren der Klasse 18 und 25, insbesondere also ohne Angabe einer Telefonnummer oder einer Webadresse, hat er keine Veranlassung mehr, diesen Begriff als bloßen Hinweis auf eine Bestellmöglichkeit per Telefon oder Internet anzusehen; auch die Vorstellung, dass es sich hierbei - wie bei "Kaufhaus", "Supermarkt" oder "Boutique" - nur um die allgemein übliche Bezeichnung eines Bekleidung anbietenden Unternehmens handele (vgl. hierzu BPatG 27 W (pat) 64/01 - KLEIDERMARKT), wird bei ihm nicht aufkommen.
  • BPatG, 20.03.2007 - 27 W (pat) 76/06
    Die gegenteilige Auffassung des Senats in der von der Markenstelle zitierten älteren Entscheidung (BPatG Mitt. 1985, 118 - PREGO) erscheint - abgesehen davon, dass es sich in jenem Verfahren anders als in diesem Verfahren um ein typisch italienisches Produkt (Tomatensoße für Teigwaren) handelte - unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH GRUR 2002, 816 - Bonus II; BPatG 27 W (pat) 255/03 - ADVANTAGE) überholt.
  • BPatG, 22.01.2007 - 27 W (pat) 27/06
    Für den Verkehr liegt es aber nicht auf der Hand, den Begriff "SIGNAL" in Alleinstellung, also ohne dass er in einen Wort- oder Satzzusammenhang gestellt wird (vgl. 27 W (pat) 255/03 - ADVANTAGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), nur als Hinweis darauf zu verstehen, dass die mit ihm gekennzeichneten Kleidungsstücke durch ihre Färbung Schutzzwecken dienen sollen; denn da Kleidung, welche in Signalfarben gehalten ist, in der Regel nicht als "Signalkleidung" bezeichnet zu werden pflegt, bedürfte es, um dem in der Widerspruchsmarke enthaltenen Begriff einen beschreibenden Sinn beizulegen, schon analysierender Betrachtungen, zu welchen der Verkehr aber nach ständiger Rechtsprechung gerade nicht neigt (vgl. (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
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