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   OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09   

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https://dejure.org/2009,13483
OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09 (https://dejure.org/2009,13483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2009 - 9 AR 2/09 (https://dejure.org/2009,13483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 9 AR 2/09 (https://dejure.org/2009,13483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für die Klage eines Ehegatten auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Auszug aus dem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Familienheim nach Ehescheidung; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 281 Abs. 2 S. 2, 4 ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § ... 37; ; ZPO § 263 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 7; ; GVG § 23b Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § 1361 b; ; BGB § 1361 b Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte für die Klage eines Ehegatten auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Auszug aus dem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Familienheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 5232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Diese Vorschriften finden bei den die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte betreffenden negativen Kompetenzkonflikten entsprechende Anwendung, auch wenn es sich um einen Zuständigkeitsstreit zwischen Zivilabteilung und Familienabteilung innerhalb desselben Gerichts handelt (vgl. BGHZ 71, 264; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 36 Rn. 2 a, 24, 29).

    Das - den Parteien durch Übermittlung der entsprechenden Beschlüsse jeweils bekannt gegebene - tatsächliche Leugnen der Zuständigkeitskompetenz im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO reicht aufgrund der insoweit fehlenden Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen aus (vgl. BGH NJW 1978, 1531; BGH NJW-RR 1992, 579; Zöller-Gummer, a.a.O., § 23 b GVG Rdnr. 6 f.; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdnr. 25).

    Der Verweisungsbeschluss vom 11. November 2008 ist nicht gemäß § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO bindend, weil die Vorschrift nicht bei "Verweisungen" (eigentlich: Abgaben) zwischen Abteilungen innerhalb desselben Gerichts gilt (vgl. BGHZ 6, 178; 71, 264; OLG Rostock, FamRZ 2004, 650; BayObLG, FamRZ 1992, 333).

  • OLG Brandenburg, 07.06.2006 - 9 AR 3/06

    Ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Streit um

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Alleinige Anspruchsgrundlage ist - jedenfalls für die bei Einreichung der Antragsschrift noch andauernde - Zeit der Trennung § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB, der selbst für den bis zur Neufassung der Vorschrift noch umstrittenen und hier möglicherweise vorliegenden Fall eines freiwilligen Weichens eines Ehepartners (vgl. dazu BGH FamRZ 2006, 930) lex specialis auch gegenüber den allgemeinen Regelungen für Miteigentümer nach § 745 Abs. 2 BGB ist (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006, Az. 9 AR 3/06; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1361b Rdnr. 33).

    Da auch das isolierte Verlangen nach einer Nutzungsentschädigung für die Dauer des Getrenntlebens einen Anspruch nach § 1361b BGB und damit die Regelung über die Ehewohnung betrifft, besteht grundsätzlich gemäß §§ 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO, 23b Abs. 1 Nr. 8 GVG die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006, Az. 9 AR 3/06; OLG Dresden OLGR 2005, 781).

  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Der Verweisungsbeschluss vom 11. November 2008 ist nicht gemäß § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO bindend, weil die Vorschrift nicht bei "Verweisungen" (eigentlich: Abgaben) zwischen Abteilungen innerhalb desselben Gerichts gilt (vgl. BGHZ 6, 178; 71, 264; OLG Rostock, FamRZ 2004, 650; BayObLG, FamRZ 1992, 333).
  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 218/50

    Abgabe an andere Abteilung des Gerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Der Verweisungsbeschluss vom 11. November 2008 ist nicht gemäß § 281 Abs. 2 Sätze 2 und 4 ZPO bindend, weil die Vorschrift nicht bei "Verweisungen" (eigentlich: Abgaben) zwischen Abteilungen innerhalb desselben Gerichts gilt (vgl. BGHZ 6, 178; 71, 264; OLG Rostock, FamRZ 2004, 650; BayObLG, FamRZ 1992, 333).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Abzustellen ist vielmehr auf den vorgetragenen Lebenssachverhalt und die daraus abgeleiteten Schlüsse und Ansprüche (BGH FamRZ 1980, 988).
  • BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Der Umstand, dass sich das Verfahren nach wie vor im Stadium der Prozesskostenhilfeprüfung befindet, steht einer Entscheidung, die grundsätzlich auch vor Rechtshängigkeit einer Klage in Betracht kommen kann, nicht entgegen (BGH NJW-RR 1991, 1342; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdnr. 8).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Das - den Parteien durch Übermittlung der entsprechenden Beschlüsse jeweils bekannt gegebene - tatsächliche Leugnen der Zuständigkeitskompetenz im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO reicht aufgrund der insoweit fehlenden Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen aus (vgl. BGH NJW 1978, 1531; BGH NJW-RR 1992, 579; Zöller-Gummer, a.a.O., § 23 b GVG Rdnr. 6 f.; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdnr. 25).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung stellen will (vgl. BGH FamRZ 2005, 794; KG MDR 2008, 585; Zöller-Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 117 Rdnr. 7).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Alleinige Anspruchsgrundlage ist - jedenfalls für die bei Einreichung der Antragsschrift noch andauernde - Zeit der Trennung § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB, der selbst für den bis zur Neufassung der Vorschrift noch umstrittenen und hier möglicherweise vorliegenden Fall eines freiwilligen Weichens eines Ehepartners (vgl. dazu BGH FamRZ 2006, 930) lex specialis auch gegenüber den allgemeinen Regelungen für Miteigentümer nach § 745 Abs. 2 BGB ist (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006, Az. 9 AR 3/06; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 1361b Rdnr. 33).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
    Da auch das isolierte Verlangen nach einer Nutzungsentschädigung für die Dauer des Getrenntlebens einen Anspruch nach § 1361b BGB und damit die Regelung über die Ehewohnung betrifft, besteht grundsätzlich gemäß §§ 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO, 23b Abs. 1 Nr. 8 GVG die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006, Az. 9 AR 3/06; OLG Dresden OLGR 2005, 781).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2007 - 4 W 64/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei

  • OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen

  • OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen

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