Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2009 - I ZR 186/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2817
BGH, 05.02.2009 - I ZR 186/06 (https://dejure.org/2009,2817)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - I ZR 186/06 (https://dejure.org/2009,2817)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - I ZR 186/06 (https://dejure.org/2009,2817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Bezeichnungen "MVG Metrobus", "MVG MetroBus" für Transportdienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr aufgrund der Klagemarke "METRORAPID"; Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 15 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Schutzfähigkeit des Begriffs "Metro"

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 ; MarkenG § 15 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Schutzfähigkeit des Begriffs "Metro"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um die Bezeichnung "METROBUS"

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Metro-Konzern unterliegt im Streit um "METROBUS"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 8604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 186/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 20 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

    Insoweit gilt der Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei einer Wort-/Bildmarke an dem Wortbestandteil orientiert, wenn - wie vorliegend - der Bildbestandteil keine ins Gewicht fallende graphische Gestaltung aufweist (vgl. BGHZ 167, 322 Tz. 30 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 23 - INTERCONNECT/T-InterConnect; vgl. auch Büscher, GRUR 2005, 802, 809).

    Aus diesem Grund kann offenbleiben, ob der Bestandteil "MVG" zum Gesamteindruck der angegriffenen Bezeichnung beiträgt - wie dies das Berufungsgericht angenommen hat - oder ob er zurücktritt, weil der Verkehr ihn als Teil des Unternehmenskennzeichens identifiziert und die eigentliche Produktkennzeichnung in dem Bestandteil "Metrobus" sieht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 14.3.1996 - I ZR 36/93, GRUR 1996, 404, 405 = WRP 1996, 739 - Blendax Pep; GRUR 2008, 258 Tz. 29 - INTERCONNECT/T-InterConnect).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 186/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers aus dessen Recht auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (BGHZ 145, 279, 286 - DB Immobilienfonds; BGH, Urt. v. 31.7.2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Tz. 54 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).

    Das eigene schutzwürdige Interesse des Ermächtigten kann sich bei dem Anspruch aus dem Unternehmenskennzeichen aufgrund einer besonderen Beziehung zum Rechtsinhaber ergeben; dabei können auch wirtschaftliche Interessen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1994 - I ZR 99/92, GRUR 1995, 54, 57 = WRP 1995, 13 - Nicoline; BGH GRUR 2008, 1108 Tz. 54 - Haus & Grund III).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - I ZR 186/06
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Tz. 28 f. = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH, Beschl. v. 22.9.2005 - I ZB 40/03, GRUR 2006, 60 Tz. 17 = WRP 2006, 92 - coccodrillo).

    Weiterhin ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang).

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 173/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zweier

    Soweit der Erwerb eines eigenen Kennzeichenrechts des in Anspruch Genommenen in Betracht kommt, ist daneben zusätzlich auf den sogenannten Kollisionszeitpunkt abzustellen, in dem die Zeichen sich erstmals in rechtserheblicher Weise gegenüberstanden (vgl. BGH, GRUR 2001, 1161 [1162] = WRP 2001, 1207 - CompuNet / ComNet; GRUR 2009, 484 = WRP 2009, 616 [Rn. 40] - Metrobus; Urt. v. 05.02.2009 - I ZR 186/06 = BeckRS 2009, 08604 [Rn. 35] - MVG Metrobus; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 15 Rn. 72, 103, § 14 Nr. 411 ff., 523 ff.).

    Auf die entsprechend anwendbaren vorstehenden Erwägungen zu lit. c wird verwiesen; in zeitlicher Hinsicht kommt es insoweit nur noch auf den Schluss der mündlichen Verhandlung an, weil den markenmäßigen Gebrauch legitimierende ältere Gegenrechte der Beklagten aus einem nicht eingetragenen Produktkennzeichen ausscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2009 - I ZR 186/06 = BeckRS 2009, 08604 [Rn. 35] - MVG Metrobus; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 15 Rn. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht