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   BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08   

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https://dejure.org/2009,8400
BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08 (https://dejure.org/2009,8400)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2009 - III ZB 67/08 (https://dejure.org/2009,8400)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08 (https://dejure.org/2009,8400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz für die Beseitigung von Wildschäden; Darlegung der Erheblichkeit einer behaupteten Rechtsverletzung für die mit einer Berufung angefochtene Entscheidung

  • Judicialis

    BGB § 780; ; BGB § 781; ; ZPO § 520 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 780; BGB § 781; ZPO § 520 Abs. 3
    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 8726
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2003 - XII ZB 165/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach neuem Recht

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
    Wegen der grundsätzlichen Bindung des Berufungsgerichts an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen muss der Berufungskläger konkrete Anhaltspunkte nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb ausnahmsweise eine erneute Feststellung gebieten (BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - XII ZB 165/02 - NJW 2003, 2531, 2532 unter II. 2. b).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten tatsächlichen oder rechtlichen Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2007 - II ZB 4/06 - NJW-RR 2007, 1363 Rn. 6; vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06 - NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02

    Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
    Die pauschale Bezugnahme auf den Sachvortrag oder die Rechtsausführungen erster Instanz stellt keine ausreichende Berufungsbegründung dar (BGH, Urteil vom 29. September 2003 - II ZR 59/02 - NJW 2004, 66, 67 unter II. 1.; Zöller/Gummer, ZPO. 27. Aufl., § 520 Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 6 U 131/07
    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 16. Juli 2008 - 6 U 131/07 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf hinweist, dass dem Berufungsgericht nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1, Halbs. 2 ZPO die Kontrolle der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge obliege, übersieht sie, dass dies lediglich im Fall eines zulässigen Rechtsmittels gilt (BGHZ 158, 269, 278) .
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten tatsächlichen oder rechtlichen Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2007 - II ZB 4/06 - NJW-RR 2007, 1363 Rn. 6; vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06 - NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 10 Sa 1809/12

    Keine Pflicht zur Abgabe des Dienstwagens im Betrieb während Arbeitsunfähigkeit

    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die

    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533; vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442, 443 Rn. 12 und vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08, BeckRS 2009, 08726 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Urteile vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 f, insoweit in BGHZ 155, 199 nicht abgedruckt; vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04, NJW 2006, 142, 143 Rn. 12, 15 und vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499, 500 Rn. 9; Beschlüsse vom 22. November 2006 - XII ZB 130/02, BeckRS 2006, 15202 Rn. 6; vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11; vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7; vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, BeckRS 2011, 07182 Rn. 11; vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7 mwN und vom 2. Februar 2012 - V ZB 184/11, NJW-RR 2012, 397 Rn. 6).

    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (s. dazu Senatsbeschluss vom 26. Februar 2009 aaO; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2003 - XII ZB 165/02, NJW 2003, 2531, 2532).

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der

    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2003 - XII ZB 165/02, VersR 2004, 1064, 1065 und vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08, juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14

    Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO

    Darüber hinaus muss eine Berufungsbegründung auch die Erheblichkeit eines gerügten Verfahrensfehlers für die angefochtene Entscheidung dartun (vgl. BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - III ZB 67/08, juris).
  • OLG Köln, 04.09.2012 - 24 U 65/11

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Aufklärungspflichten der

    Die pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz reicht insoweit nicht aus (BGH, Urt. v. 29.9.2003, II ZR 59/02, NJW 2004, 66 f., juris Rn12; Beschl. v. 26.2.2009, III ZB 67/08, juris Rn16).
  • BGH, 25.03.2021 - IX ZB 8/20

    Anspruch aus anwaltlicher Vertretung über die Geltendmachung restlicher

    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08, BeckRS 2009, 08726 Rn. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12

    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung - Insolvenzforderung

    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08).
  • OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer

    Die rechtzeitig eingegangene Berufungsbegründung vom 11.7.2011 erwähnt eine Pflichtverletzung der Beklagten in Bezug auf die unterlassene Aufklärung in Bezug auf von ihr vereinnahmte Vertriebsprovisionen nicht; die pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz reicht insoweit nicht aus (BGH, Urt. v. 29.9.2003, II ZR 59/02, NJW 2004, 66 f., juris Rn12; Beschl. v. 26.2.2009, III ZB 67/08, juris Rn16).
  • OLG Köln, 20.12.2012 - 24 U 52/12

    Haftung eines Treuhandgesellschafters für die Erbringung der Leistungen einer

    Weder die Berufungsbegründung des Klägers noch diejenige des Streithelfers erwähnt eine solche Pflichtverletzung der Beklagten zu 1.; die pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz reicht insoweit nicht aus (BGH, Urt. v. 29.9.2003, II ZR 59/02, NJW 2004, 66 f., juris Rn12; Beschl. v. 26.2.2009, III ZB 67/08, juris Rn16).
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